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Archiv |
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04.08.2010
Begleitetes Fahren ab 17 wird in Dauerrecht überführt
Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, den zum
Jahresende auslaufenden Modellversuch „Begleitetes Fahren
mit 17 Jahren“ in Dauerrecht zu überführen. Dazu muss sowohl
das Straßenverkehrsgesetz (StVG) als auch die
Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geändert werden. Offen ist
noch, wie die Detailregelungen nach Abschluss des
parlamentarischen Verfahrens aussehen werden. Die
Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. wird ihre
Mitglieder umfassend informieren, sobald die Entscheidungen
gefallen sind. |
April 2010
Begleitetes Fahren (BF 17): Für Deutsche auch in
Österreich erlaubt:
Inhaber einer
BF-17-Prüfungsbescheinigung dürfen auch in Österreich
fahren. Das geht aus einem Schreiben des Servicebüros des
österreichischen Ministeriums für Verkehr, Innovation und
Technologie hervor.
Mehr dazu lesen Sie in der
FahrSchulPraxis, Ausgabe April 2010 ... |
Februar 2010
Begleitetes Fahren mit 17: Begleitperson ohne Führerschein:
Den Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. erreichen
immer wieder Fragen zu den Anforderungen an die
Begleitperson und deren Aufgaben. Was gesetzlich
vorgeschrieben und wie dies im Einzelfall auszulegen ist
lesen Sie in der FahrSchulPraxis
Ausgabe Februar 2010 ... |
Oktober 2008
Mindestalter beim
Führerschein: BF 17 rechtfertigt keine Ausnahme
Seit BF 17 in
Baden-Württemberg läuft, häufen sich bei den
Führerscheinstellen Anträge auf Genehmigung von
Ausnahmen vom Mindestalter. 17-Jährige wollen ohne
Begleitung zur Schule oder zur Arbeitsstelle fahren.
Solche Ausnahmen dürfen aber nur in besonders gelagerten
und im Einzelfall nachzuweisenden Härtefällen gewährt
werden.
Lesen Sie dazu den Artikel aus der
FahrSchulPraxis, Ausgabe Oktober 2008... |
13.12.2007
Kabinett gibt grünes Licht für
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren -
Pressemitteilung des Innenministeriums
Baden-Württemberg vom 12.12.2007 |
23.10.2007
Heute hat das Kabinett die Einführung der Verordnung zum
BEGLEITETEN FAHREN AB 17 in 1. Lesung verabschiedet.
Starttermin für das Begleitete Fahren in Baden-Württemberg
ist der
01.
Januar 2008. |
23.10.2007
Pressemitteilung "Landesregierung bereitet Einführung
des Modells "Begleitetes Fahren ab 17" zum
1. Januar 2008
vor"... |
14.08.2007
JU und Fahrlehrer sehen sich bestätigt:
"Begleitetes Fahren mit 17
nun umgehend auch in Baden-Württemberg ermöglichen" -
Gemeinsame Pressemitteilung der Jungen Union
Baden-Württemberg und des Fahrlehrerverbands
Baden-Württemberg e. V. |
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Begleitetes Fahren in Baden-Württemberg: Ausbildung noch nicht möglich
(Artikel aus FahrSchulPraxis, Ausgabe
Februar 2007, S. 64) |
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Begleitetes Fahren: Jetzt
bundesgesetzlich geregelt
(Artikel aus FahrSchulPraxis, Ausgabe
August 2005, S. 415) |