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Immer öfter gehen Fahrschulen mit dem
Versprechen weniger Fahrstunden auf Kundenfang. Den Schülern wird dabei
weisgemacht, nur die relativ gering erscheinende Anzahl der Sonderfahrten
sei praktischer Pflichtunterricht. Dabei wird die Grundausbildung
geflissentlich verschwiegen. Der
Umfang der Grundausbildung wurde in Anlage 3 zur
Fahrschüler-Ausbildungsordnung aus guten Gründen nicht zeitlich, sondern
inhaltlich festgelegt. Beim Ersterwerb der Klassen A1 und B (auch bei A
ohne Vorbesitz von A1) darf erst nach Abschluss einer sachgerechten
Grundausbildung mit den Sonderfahrten begonnen werden. In den darauf
aufbauenden Klassen sind die Sonderfahrten gegen Ende der praktischen
Ausbildung zu fahren. Die Vorschrift ist in § 8 Abs. 2 Nr. 2 FahrschAusbO
bußgeldbewehrt.
Grenzwerte halfen
Das jedoch hielt schon Mitte der 90er Jahre
gewisse Fahrschulen nicht davon ab, mit Slogans wie diesem zu werben:
Mit einer Normalstunde
plus
Sonderfahrten zum Führerschein
Das Ministerium für Umwelt und Verkehr
Baden-Württemberg hat darauf hin durch Erlass angeordnet, dass die
Unterschreitung einer bestimmten Anzahl von Fahrstunden in der
Grundausbildung durch den Fahrlehrer zu begründen ist. Für Klasse 2 wurden
als Grenzwert sieben, für Klasse 1 fünf Fahrstunden festgelegt. Für Klasse
3 wurde auf einen Grenzwert verzichtet. Jedoch waren die Mitarbeiter des
Treuhandvereins gehalten, bei der Überwachung ihr besonderes Augenmerk auf
diese Klasse zu richten, um Durchschnittswerte zu bekommen. Dies hatte
zunächst Erfolg, zumal sich das Ministerium in einigen besonders
eklatanten Fällen direkt einschaltete. Neuerdings jedoch locken
Fahrschulen wieder immer häufiger - gerade auch für Klasse B - mit
besonders geringen Stundenzahlen. Entschlüsselt man die Preisangebote,
kommen neben den 12 Sonderfahrten gerade noch zwei Fahrstunden heraus. So
werden die Ausbildungskosten klein gerechnet und Kunden geködert. Um
hernach das gegebene Versprechen wenigstens in etwa einhalten zu können,
werden Sonderfahrten zu Fahrstunden der Grundausbildung umgemünzt. Auf
diese Weise kommen laufend junge Fahrerinnen und Fahrer in den Verkehr,
die für die Landstraße, die Autobahn und das Fahren bei Dunkelheit völlig
ungenügend vorbereitet sind. Das ist eine verheerende Entwicklung, die
allen Bemühungen um Minderung der besonderen Gefährdung der jungen Fahrer
zuwiderläuft.
Neue Richtwerte sind nötig
Um diesem Missstand begegnen zu können,
muss neu nachgedacht werden, namentlich auch über die Klasse B. Es geht
nicht um eine gesetzliche Mindeststundenzahl für die Grundausbildung,
sondern lediglich um Richtwerte, deren Unterschreitung zu begründen ist.
Die Festlegung solcher Richtwerte bedarf m. E. eines runden Tisches, an
dem neben den Behörden auch Fahrlehrer und Prüfer, die Praktiker also,
Platz nehmen.
Zusammen mit der Ausgabe 01/2005 der
FahrSchulPraxis fragt der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. wie in
den vergangenen 11 Jahren wiederum die Preisentwicklung in
Baden-Württemberg ab. Dabei bitten wir die Mitglieder auch um Angabe der
Anzahl der Fahrstunden in den einzelnen Klassen. Diese Werte erhalten
diesmal angesichts der geschilderten Entwicklung besondere Bedeutung.
Deshalb schon heute die Bitte an alle Mitglieder, sich an der Umfrage zu
beteiligen.
Peter Tschöpe
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