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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe
Dezember /2004, Seite 634

Zu Lasten der Verkehrssicherheit

Wenige Fahrstunden als Köder

 

Immer öfter gehen Fahrschulen mit dem Versprechen weniger Fahrstunden auf Kundenfang. Den Schülern wird dabei weisgemacht, nur die relativ gering erscheinende Anzahl der Sonderfahrten sei praktischer Pflichtunterricht. Dabei wird die Grundausbildung geflissentlich verschwiegen.

Der Umfang der Grundausbildung wurde in Anlage 3 zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung aus guten Gründen nicht zeitlich, sondern inhaltlich festgelegt. Beim Ersterwerb der Klassen A1 und B (auch bei A ohne Vorbesitz von A1) darf erst nach Abschluss einer sachgerechten Grundausbildung mit den Sonderfahrten begonnen werden. In den darauf aufbauenden Klassen sind die Sonderfahrten gegen Ende der praktischen Ausbildung zu fahren. Die Vorschrift ist in § 8 Abs. 2 Nr. 2 FahrschAusbO bußgeldbewehrt.

Grenzwerte halfen

Das jedoch hielt schon Mitte der 90er Jahre gewisse Fahrschulen nicht davon ab, mit Slogans wie diesem zu werben:

Mit einer Normalstunde plus
Sonderfahrten zum Führerschein

Das Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg hat darauf hin durch Erlass angeordnet, dass die Unterschreitung einer bestimmten Anzahl von Fahrstunden in der Grundausbildung durch den Fahrlehrer zu begründen ist. Für Klasse 2 wurden als Grenzwert sieben, für Klasse 1 fünf Fahrstunden festgelegt. Für Klasse 3 wurde auf einen Grenzwert verzichtet. Jedoch waren die Mitarbeiter des Treuhandvereins gehalten, bei der Überwachung ihr besonderes Augenmerk auf diese Klasse zu richten, um Durchschnittswerte zu bekommen. Dies hatte zunächst Erfolg, zumal sich das Ministerium in einigen besonders eklatanten Fällen direkt einschaltete. Neuerdings jedoch locken Fahrschulen wieder immer häufiger - gerade auch für Klasse B - mit besonders geringen Stundenzahlen. Entschlüsselt man die Preisangebote, kommen neben den 12 Sonderfahrten gerade noch zwei Fahrstunden heraus. So werden die Ausbildungskosten klein gerechnet und Kunden geködert. Um hernach das gegebene Versprechen wenigstens in etwa einhalten zu können, werden Sonderfahrten zu Fahrstunden der Grundausbildung umgemünzt. Auf diese Weise kommen laufend junge Fahrerinnen und Fahrer in den Verkehr, die für die Landstraße, die Autobahn und das Fahren bei Dunkelheit völlig ungenügend vorbereitet sind. Das ist eine verheerende Entwicklung, die allen Bemühungen um Minderung der besonderen Gefährdung der jungen Fahrer zuwiderläuft.

Neue Richtwerte sind nötig

Um diesem Missstand begegnen zu können, muss neu nachgedacht werden, namentlich auch über die Klasse B. Es geht nicht um eine gesetzliche Mindeststundenzahl für die Grundausbildung, sondern lediglich um Richtwerte, deren Unterschreitung zu begründen ist. Die Festlegung solcher Richtwerte bedarf m. E. eines runden Tisches, an dem neben den Behörden auch Fahrlehrer und Prüfer, die Praktiker also, Platz nehmen.

Zusammen mit der Ausgabe 01/2005 der FahrSchulPraxis fragt der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. wie in den vergangenen 11 Jahren wiederum die Preisentwicklung in Baden-Württemberg ab. Dabei bitten wir die Mitglieder auch um Angabe der Anzahl der Fahrstunden in den einzelnen Klassen. Diese Werte erhalten diesmal angesichts der geschilderten Entwicklung besondere Bedeutung. Deshalb schon heute die Bitte an alle Mitglieder, sich an der Umfrage zu beteiligen.

Peter Tschöpe

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Dezember 2004

Erscheinungsdatum 15.12.2004

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