|
Mehr zum Thema:
Hier finden Sie die aktuelle
Fassung
der AGB in zwei Varianten als Download:
Vertragslaufzeit
zwölf Monate -
sechs Monate
Für
die Gestaltung rechtssicherer Ausbildungsverträge ist es wichtig,
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu verwenden, die mit den
einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und
der dazu ergangenen Rechtsprechung übereinstimmen. Aus diesem Grund
stellt die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) schon seit
vielen Jahren
Muster-AGB zur Verfügung. Diese
sind rechtlich geprüft und beim Bundeskartellamt angemeldet. Der
Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. empfiehlt seinen
Mitgliedern, diese AGB in ihre Ausbildungsverträge einzubeziehen.
Die Bundesvereinigung hat die AGB kürzlich in wichtigen Punkten
aktualisiert.
Gelegentlich kommt es
vor, dass eine Fahrschule einen Kunden loswerden möchte und deshalb
den Ausbildungsvertrag einseitig kündigt. Nach den bisherigen AGB
war die Fahrschule verpflichtet, in diesem Fall immer den kompletten
Grundbetrag zu erstatten, wenn sie für die Kündigung keinen
wichtigen Grund zu nennen wusste. Die Beweislast dafür lag bei der
Fahrschule. Demzufolge war für die Rückzahlung völlig unbedeutend,
ob der Schüler den theoretischen Unterricht bereits ganz oder nur
teilweise besucht hatte.
Kündigung durch die Fahrschule wird erleichtert
Die bisher einseitige
Regelung wurde durch Änderung der Ziffer 5 deutlich verbessert.
Darin sind nun einige wichtige Gründe genannt, die der Fahrschule
die einseitige Kündigung ermöglichen, ohne dass sie den kompletten
Grundbetrag erstatten muss:
Ziffer 5: Kündigung
des Vertrages (neu):
Der Ausbildungsvertrag
kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem
Grund gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
wenn der Fahrschüler
a) trotz
Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen
seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um
mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,
b) den theoretischen oder den praktischen Teil der
Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht
bestanden hat,
c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen
des Fahrlehrers verstößt.
Ziffer
6 wirkt nun beidseitig
Bei einer derartigen
Kündigung greifen nun die Regelungen der Ziffer 6 (Entgelte bei
Vertragskündigung). Danach hat die Fahrschule nach abgeschlossener
theoretischer Ausbildung Anspruch auf den vollen Grundbetrag,
ansonsten je nach Ausbildungsstand des Fahrschülers auf einen
bestimmten Teil davon. Kündigt die Fahrschule jedoch ohne einen der
genannten Gründe, so hat sie nach wie vor den vollen Grundbetrag zu
erstatten. Diese Regelung durfte aus Gründen des Verbraucherschutzes
nicht aufgegeben werden. Die neue Bestimmung greift also nicht, wenn
man einem Fahrschüler den Laufpass gibt, weil er nicht pünktlich
bezahlt. Für diesen Fall sehen die AGB (Ziffer 4) allerdings die
Möglichkeit vor, die Fortsetzung der Ausbildung so lange zu
verweigern, bis der Schüler bezahlt hat.
Mal
zwischendurch eine Preiserhöhung?
Die Rechtslage ist
eindeutig: Der Kunde hat grundsätzlich Anspruch auf unveränderte
Preise während der gesamten Laufzeit des Ausbildungsvertrags.
Demzufolge sind Preiserhöhungen vor Erledigung des
Ausbildungsvertrags nicht zulässig (siehe auch FahrSchulPraxis
7/2008, Editorial, S. 367). Definitiv zulässig ist es jedoch, die
unter Ziffer 1 der AGB unter der Überschrift „Beendigung der
Ausbildung“ geregelte Laufzeit des Ausbildungsvertrages auf sechs
Monate zu begrenzen. Ist die Ausbildung nach Ablauf dieses Zeitraums
nicht abgeschlossen, ist der Vertrag erledigt. In einem
Anschlussvertrag können andere Preise vereinbart werden.
Neue
AGB auf der Homepage des Verbandes
Der Vorstand des
Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. empfiehlt allen
Mitgliedsfahrschulen, die beschriebenen Änderungen in ihre AGB
aufzunehmen. Dabei ist der Verband - wie gewohnt - behilflich. Die
geänderten AGB können als PDF-Datei problemlos unter folgendem Link
von der Homepage des Verbandes in zwei Varianten heruntergeladen werden:
http://www.flvbw.de/AGB.pdf
(Vertragslaufzeit 12 Monate)
http://www.flvbw.de/AGB-6-Monate.pdf
(Vertragslaufzeit 6 Monate)
Jochen
Klima
|