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Das Bundesministerium für
Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung hat mitgeteilt, dass nunmehr auch der
US-Bundesstaat
Texas
die Voraussetzungen für
eine Aufnahme in die
Anlage 11 zur FeV erfüllt. Insbesondere konnte am
27. März 2009 die Gegenseitigkeit hergestellt werden. Pkw-Führerscheine
(Klasse C; auch enthalten in Klasse A und B) aus diesem Bundesstaat
können damit prüfungsfrei in die Klasse B umgeschrieben werden.
Bis zur formellen
Aufnahme in die Anlage 11 kann aufgrund einer in Texas erteilten
Fahrerlaubnis der Klasse C Driver License und Provisional License (Learner
License ausgenommen) ab sofort die deutsche Fahrerlaubnis der
Klasse B im Wege einer Einzelausnahme nach § 74 FeV ohne Ablegung der
theoretischen und praktischen Prüfung, aber unter Absolvierung des
Sehtests erteilt werden.
Vor der Umschreibung der
Fahrerlaubnis kann über das Kraftfahrt-Bundesamt (Referat 24; Herr
Carsten Schröder, Faxnummer: 0461/316-2835) eine Auskunft des Texas
Department of Public Safety bezüglich der Gültigkeit des Führerscheins
eingeholt werden.
Der deutsche Führerschein
darf gemäß § 31 Abs. 4 Satz 2 FeV grundsätzlich nur gegen Abgabe des
texanischen Führerscheins ausgehändigt werden. Der Führerschein aus
Texas ist an das
Kraftfahrt-Bundesamt - Referat 24 - zu
senden, das diesen dann gemäß § 31 Abs. 4 Satz 3 FeV an den
Ausstellungsstaat zurücksendet.
Die aktuelle Staatenliste haben wir hier
für Sie veröffentlicht ... |