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Gute
Fahrschulen wollen ihre Leistungen gerne auch nach außen sichtbar
machen. Doch, was ist „gut“? Gibt es dafür einen objektiven Maßstab?
Reicht zum „Gutsein“, die schiere Befolgung der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung? Oder ist etwa der Prozentsatz auf Anhieb
bestandener Erstprüfungen die alleinige Norm für „gut“ oder „weniger
gut“? Die Änderung
des Fahrlehrergesetzes von 1998 schuf erstmals die Grundlage für eine
neutrale, objektive Bewertung der Ausbildungsqualität von Fahrschulen
(§ 34 Abs. 3). Leider ist die Gesetzgebung auf halbem Weg stehen
geblieben, denn die für die Umsetzung des Gesetzes erforderliche
Verordnung nach § 34 Abs. 4 FahrlG steht bis heute aus.
Ministerieller
Rückenwind
Im Jahr 2000 forderte
Ministerialrat Weibrecht, seinerzeit Leiter des für das Fahrlehrerwesen
zuständigen Referats im Bundesverkehrsministerium, den Berufsstand u. a.
in einem Zeitungsartikel auf, die Entwicklung eines
Qualitätssicherungssystems für Fahrschulen in Angriff zu nehmen. Dort
hieß es wörtlich: “Es lohnt sich, eigenverantwortlich für ein hohes
Niveau der Ausbildung zu sorgen. Der Gesetzgeber hat dazu Anreize
geschaffen und in § 34 Abs. 3 FahrlG die Einführung eines
Qualitätssicherungssystems ermöglicht. (...) Die Fahrlehrerschaft sollte
nun konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung eines solchen Systems machen.
Ein solcher Vorschlag könnte nach Prüfung und Abstimmung Grundlage für
eine entsprechende Verordnung (§ 34 Abs. 4 FahrlG) sein.“
Ebenso trat
Ministerialrat Enkel im Juni 2002 als Vertreter des Ministeriums für
Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg auf der Mitgliederversammlung der
Deutschen Fahrlehrer-Akademie e.V. (DFA)
für die Entwicklung eines Qualitätssicherungssystems für Fahrschulen
ein. Enkel wörtlich: „Ich wünsche mir, dass sich die DFA an die Spitze
dieser Bewegung setzt und ein QS-System entwickelt!“
Diese Aufforderungen aus
den Ministerien verstanden die Verantwortlichen der DFA auch als Zusage,
rechtzeitig die für die Anerkennung von QS-Systemen erforderliche
Verordnung zu erlassen.
Ausschreibung
im Verkehrsblatt
Im November 2003 wurde
das Entwicklungsprojekt „Qualitätssicherung für Fahrschulen“ im
Verkehrsblatt ausgeschrieben. Nach sorgsamer Prüfung der Offerten wurde
die durch Forschung für die BASt und durch Fahrlehrerfortbildung im
Fahrlehrerwesen kundige Gruppe um Professor Heilig von der Pädagogischen
Hochschule Schwäbisch Gmünd mit der Entwicklung eines QS-Systems für
Fahrschulen beauftragt. Dank intensiver Vorarbeiten, zu denen unter
anderem die Beobachtung des theoretischen Unterrichts und der
praktischen Ausbildung in verschiedenen Fahrschulen gehörte, konnten
bald aufschlussreiche, zuverlässige Beobachtungs- und
Bewertungskriterien für den Unterricht entwickelt werden. In die
Entwicklungsarbeiten waren ständig Fahrschulen sowie Vertreter der DFA
und der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) eingebunden.
In zwei Workshops wurden die bis dahin entwickelten
Beobachtungsmaterialien mit Fahrschulen aus ganz Deutschland erörtert
und vervollkommnet.
Gründliche
Information der Ministerien
2006 wurden die
Ergebnisse dieser Arbeiten den zuständigen Vertretern der Bundesländer
und des Bundesverkehrsministeriums vorgestellt. Dabei wurde seitens der
Ministerien die Auffassung vertreten, die Begutachtung von QS-Systemen
für Fahrschulen erfordere zwingend eine unabhängige Stelle; nur so könne
sichergestellt werden, dass die Ausbildungsqualität im Mittelpunkt
stehe. Der Berufsstand schlug vor, die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Doch die BASt war nicht bereit, diese
Aufgabe zu übernehmen. Die Suche nach einer neuen zentralen Stelle für
die Anerkennung von QS-Systemen für Fahrschulen erwies sich als äußerst
schwierig. Das Bundesverkehrsministerium regte an, eine Universität zu
suchen, die sachlich und personell geeignet wäre, diese Aufgabe zu
übernehmen.
Fahrschulen
warten vergebens
Zu Beginn des Jahres 2006
lief die in der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV)
eingeräumte Übergangsfrist aus. Fahrschulen, die weiterhin Personen im
Auftrag der Arbeitsverwaltung ausbilden wollten, mussten eine
Zertifizierung nach der AZWV nachweisen. Um diesen Fahrschulen eine
Doppelbelastung zu ersparen, forderte die Bundesvereinigung den
Gesetzgeber auf, nun umgehend die Verordnung über die Anerkennung von
Qualitätssicherungssystemen für Fahrschulen zu erlassen. Die DFA
gründete die DEFA-ZERT GmbH, eine Gesellschaft, die interessierten
Fahrschulen eine Zertifizierung sowohl nach der AZWV als auch nach dem
Fahrlehrergesetz anbieten sollte. Der Geschäftsführer dieser
Gesellschaft erkrankte schon kurz nach seiner Berufung so schwer, dass
kurzfristig für Ersatz gesorgt werden musste. Auf inständiges Bitten der
Führung der DFA sprang Peter Tschöpe kommissarisch ein und übernahm den
„One-Dollar-Job“. Dabei wurde vereinbart, dass er vom Amt des
Geschäftsführers sofort entbunden würde, sobald sich der Erlass der
Verordnung abzeichne und die Geschäftstätigkeit zunehme. Ende 2008
bestellten die Gesellschafter der DEFA-ZERT einen neuen Geschäftsführer,
der aber, um Kosten zu sparen, erst dann seine Arbeit antreten sollte,
wenn die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen konnte.
Querulatorische Kräfte am Werk
Leider sind die Arbeiten
an der Verordnung seitdem nicht weiter gediehen. Ursache dafür mögen
destruktive, auf unhaltbaren Behauptungen beruhende Interventionen
seitens einer von ideellen Vorstellungen weit entfernten
Interessengruppe sein. Es gilt nun, die Stagnation zu überwinden. Dabei
muss vor allem auch der infamen Behauptung entgegengetreten werden, es
sei beabsichtigt, alle Fahrschulen einem QS-System zu unterwerfen. Diese
unwahre, verleumderische Behauptung wird alleine schon durch den
Wortlaut des Gesetzes widerlegt. Selbstverständlich muss es auch künftig
jeder Fahrschule freigestellt sein, sich den Anforderungen eines
Qualitätssicherungssystems zu stellen. Unter dieser unabdingbaren
Voraussetzung treten die Bundesvereinigung und ihre Verbände mit Mut und
Zuversicht für einen neuen Anlauf zur Verordnungsgebung ein.
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