Sehr geehrte Leserinnen
und Leser,
„Das Wort Erziehung
sollte man ausstreichen. Das Wort Vorbild sollte man dafür
hinsetzen.“
An dieses Wort des
österreichischen Dichters Peter Rosegger denke ich immer wieder,
wenn beim Fahrlehrerverband Beschwerden über Fahrlehrer eingehen:
Parken im Haltverbot, im verkehrsberuhigten Bereich mit 30 km/h
fahren, innerorts mit 70 km/h andere Fahrzeuge überholen, ohne
Freisprecheinrichtung telefonieren und andere Inkorrektheiten mehr.
Wer als Fahrlehrer die von ihm zu vermittelnden Grundsätze und
Regeln missachtet, ist unglaubwürdig und handelt verantwortungslos.
Von Fahrlehrern erwartet man rechtstreues und verkehrsgerechtes
Verhalten, und zwar nicht nur bei Ausbildungsfahrten, sondern immer.
Fahrlehrer sollen Vorbild sein im Straßenverkehr; für sie sollte es
mehr als beschämend sein, wenn in ihrer Heimatgemeinde Sprüche wie
dieser die Runde machen: „Der hält sich ja selbst nicht an das, was
er im Unterricht predigt!“
Zu einem
vorbildlichen Verhalten des Fahrlehrers gehört auch, die
Privatsphäre der Kunden zu respektieren. Zwischen den Sitzen des
Fahrschul-Pkw ist nur wenig freier Raum. Niemand mag es, wenn ihm
ein anderer zu dicht auf die Pelle rückt. Viele Fahrschüler stört es
deshalb, wenn der Fahrlehrer seinen Arm auf die Lehne des
Fahrersitzes legt.
Ich weiß, dass sich
die weit überwiegende Mehrzahl unserer Kolleginnen und Kollegen im
Dienst und außerhalb korrekt verhält und so als wirkliche Vorbilder
gelten. Doch jeder, der sich über die gesetzlichen Regeln und die
des menschlichen Anstands hinwegsetzt, schadet dem Ansehen des
Berufsstandes. Helfen Sie mit, das im Grunde positive Image unseres
Berufsstandes zu bewahren. Scheuen Sie sich nicht, denjenigen einen
gut gemeinten kollegialen Hinweis zu geben, die das Ansehen der
Zunft zu beschädigen drohen.
Mit besten
Grüßen
Ihr
Peter Tschöpe
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