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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe August/2010, Seite 403
Editorial

Fahrlehrer als Vorbild

Peter Tschöpe

Vorsitzender des
Fahrlehrerverbandes
Baden-Württemberg e.V.

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

„Das Wort Erziehung sollte man ausstreichen. Das Wort Vorbild sollte man dafür hinsetzen.“

An dieses Wort des österreichischen Dichters Peter Rosegger denke ich immer wieder, wenn beim Fahrlehrerverband Beschwerden über Fahrlehrer eingehen: Parken im Haltverbot, im verkehrsberuhigten Bereich mit 30 km/h fahren, innerorts mit 70 km/h andere Fahrzeuge überholen, ohne Freisprecheinrichtung telefonieren und andere Inkorrektheiten mehr. Wer als Fahrlehrer die von ihm zu vermittelnden Grundsätze und Regeln missachtet, ist unglaubwürdig und handelt verantwortungslos. Von Fahrlehrern erwartet man rechtstreues und verkehrsgerechtes Verhalten, und zwar nicht nur bei Ausbildungsfahrten, sondern immer. Fahrlehrer sollen Vorbild sein im Straßenverkehr; für sie sollte es mehr als beschämend sein, wenn in ihrer Heimatgemeinde Sprüche wie dieser die Runde machen: „Der hält sich ja selbst nicht an das, was er im Unterricht predigt!“

Zu einem vorbildlichen Verhalten des Fahrlehrers gehört auch, die Privatsphäre der Kunden zu respektieren. Zwischen den Sitzen des Fahrschul-Pkw ist nur wenig freier Raum. Niemand mag es, wenn ihm ein anderer zu dicht auf die Pelle rückt. Viele Fahrschüler stört es deshalb, wenn der Fahrlehrer seinen Arm auf die Lehne des Fahrersitzes legt.

Ich weiß, dass sich die weit überwiegende Mehrzahl unserer Kolleginnen und Kollegen im Dienst und außerhalb korrekt verhält und so als wirkliche Vorbilder gelten. Doch jeder, der sich über die gesetzlichen Regeln und die des menschlichen Anstands hinwegsetzt, schadet dem Ansehen des Berufsstandes. Helfen Sie mit, das im Grunde positive Image unseres Berufsstandes zu bewahren. Scheuen Sie sich nicht, denjenigen einen gut gemeinten kollegialen Hinweis zu geben, die das Ansehen der Zunft zu beschädigen drohen.

Mit besten Grüßen

Ihr

Peter Tschöpe

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe August 2010

Erscheinungsdatum 15.08.2010

Artikel dieser Ausgabe im WWW

 

Inhaltsverzeichnis

 

EDITORIAL: Fahrlehrer als Vorbild

 

Dienstleistungs-Informationspflichten-
Verordnung (DL-InfoV): Bürokratie pur

 

Ausländische Fahrlehrerscheine - Ministerium schafft Klarheit

 

Fortbildung auf dem Take-Off: Erster Tag der Motorradfahrlehrer

 

Moped mit 15 - Können österreichische Unfallzahlen Richtschnur sein?

 

Neue Prüfungsfrage: Traktor mit Anhängern

 

Kurz und aktuell: "Mopedfahren schon mit 15" / Umweltzonen: Droht älteren Diesel-Pkw das endgültige Aus?

 

Gerichtsurteile: Gefährliches Wendemanöver (1019) Sorgfaltspflicht bei Ausfahrt aus Tiefgarage (1018) Anhören von Musikdateien vom Handy (1017) Keine frühzeitige Fahrerlaubniserteilung (1016) Missachtung der Durchfahrtshöhe (1015) Nicht versicherter Betriebsschaden (1014) Verbotswidriges Parken auf dem Gehweg (1013) Verfolgung nach Polizeikontrolle (1012) Rundfunkgebührenpflicht (1011)

 

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