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FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.
und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen
Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
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| Letzte Aktualisierung dieser Seite:
19.10.11 |
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© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe August/2010, Seite 410 |
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Dienstleistungs-Informationspflichen-Verordnung
(DL-InfoV)
Bürokratie pur
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„DL-InfoV“
ist das Kürzel für die nicht nur dem Namen nach, sondern in jeder
Hinsicht sperrige Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung,
durch die eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Bürokratie-Abbau? Seit Langem ein Ziel der Bundesregierung(en). Im
Jahresbericht 2008 der Bundesregierung steht, es seien 330
Vereinfachungen vorgenommen worden, die zur Entlastung der Wirtschaft in
Höhe von jährlich über 7 Milliarden Euro geführt hätten. Leider ist dem
Bericht nicht zu entnehmen, wie viele neue bürokratische Hürden
gleichzeitig aufgestellt wurden ...
... ausführliche
Informationen dazu lesen Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe
August/2010, ab S. 410.
Jede Fahrschule muss ihren Kunden bereits vor Vertragsabschluss oder
vor Beginn der Ausbildung bestimmte Informationen, die in der DL-InfoV
festgelegt sind, bekannt geben. Der Fahrlehrerverband
Baden-Württemberg e.V. hat ein Musterformblatt sowohl für
„Einzelunternehmen“ als auch für „juristische Personen“ entwickelt,
das Mitgliedsfahrschulen bei der Geschäftsstelle kostenlos beziehen
können.
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