Aufnahme des US-Bundesstaates Maryland in die Anlage 11 zur
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Das Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat uns mitgeteilt, dass am 10.
Mai 2011 nunmehr auch mit dem US-Bundesstaat Maryland die
Gegenseitigkeit hergestellt werden konnte. Pkw-Führerscheine (Klasse
C) aus diesem Bundesstaat können damit prüfungsfrei in die deutsche
Klasse B umgeschrieben werden. Bis zur formellen Aufnahme Marylands in
die Anlage 11 zur FeV können im US-Bundesstaat Maryland ausgestellte
Fahrerlaubnisse der Klasse C (Full Licenses und Provisional Licences,
keine Learner’s Permit) ab sofort im Wege von Einzelausnahmen nach §
74 FeV ohne Ablegung der theoretischen und praktischen
Fahrerlaubnisprüfung in die Klasse B umgeschrieben werden.
Vor der Umschreibung
kann über das Kraftfahrt-Bundesamt (Referat 24, Herr Carsten Schröder,
Fax-Nr. 0461/316-2835) eine Auskunft der Maryland Motor Vehicle
Administration bezüglich der Gültigkeit des Führerscheins eingeholt
werden. Der deutsche Führerschein ist grundsätzlich gemäß § 31 Abs. 4
Satz 2 FeV nur gegen Abgabe des Führerscheins aus Maryland
auszuhändigen. Der Führerschein aus Maryland ist gemäß § 31 Abs. 4
Satz 3 FeV an das Kraftfahrt-Bundesamt – Referat 24 – zu senden, das
den Führerschein nach Maryland zurücksendet. Um entsprechende
Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden wird gebeten.
gez. Güntert