Außenstände mindern die
Liquidität eines Unternehmens. Deshalb sollte jeder Fahrschulinhaber für
zeitnahen Zahlungseingang sorgen. Nach den von der Bundesvereinigung der
Fahrlehrerverbände e.V. empfohlenen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fahrschulen
ist der Grundbetrag bei Anmeldung, das Honorar für jede Fahrstunde vor
deren Beginn fällig ...
Wie Sie Ihre Außenstände sichern, lesen Sie in der
FahrSchulPraxis, Ausgabe Dezember/2011, ab S. 652
Gerichtsurteile:
Vorsicht beim
Rückwärtsausparken (2035)
Schlaglöcher und Sichtfahrgebot (2034)
Produkthaftung für Konstruktionsfehler
(2033)
Kein Gebrauchtmarkt für Navigationsgeräte
(2032)
Überladung von Kraftfahrzeugen (2031)
Spielsucht rechtfertigt
Entzug der Fahrlehrerlaubnis (2030)
Nutzungsausfall für Fahrrad (2029)
Vertragsstrafe für
unerwünschte Werbe-E-Mail (2028)