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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 30.12.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Dezember/2011, Seite 652

Verjährung droht

Außenstände jetzt sichern

Außenstände mindern die Liquidität eines Unternehmens. Deshalb sollte jeder Fahrschulinhaber für zeitnahen Zahlungseingang sorgen. Nach den von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. empfohlenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fahrschulen ist der Grundbetrag bei Anmeldung, das Honorar für jede Fahrstunde vor deren Beginn fällig ...

Wie Sie Ihre Außenstände sichern, lesen Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Dezember/2011, ab S. 652

oder

Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg finden den vollständigen Text des Artikels über diesen Link im internen InternetForum ...

Unser Tipp:

 

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FahrSchulPraxis
Ausgabe Dezember 2011

Erscheinungsdatum 15.12.2011

 

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

Inhaltsverzeichnis

EDITORIAL: Fahrlehrerrecht – zurück ins Mittelalter?

Kurz und aktuell: Verkehrssicherheitsprogramm 2011 / Stefan Strick ist neuer Präsident der BASt / DVR-Präsident macht Abgeordneten die Zahl der Verkehrstoten fassbar

Dritte EG-Führerscheinrichtlinie - Klares und Unklares: Die Änderungen kurz gefasst

Alte Akten – Was darf nach Jahresende weg?

Verjährung droht – Außenstände jetzt sichern

Hoher pädagogischer Gewinn: Kontaktstudium an der PH Karlsruhe

KOLUMNE: Gebhard L. Heiler - Randschärfe

Inge B.: Sterbekasse STOCK – Verlässliche, unkomplizierte Vorsorge

Landesarbeitsgericht Hamm: Arbeitnehmer muss Schaden am Fahrzeug teilweise ersetzen

Gerichtsurteile: Vorsicht beim Rückwärtsausparken (2035) Schlaglöcher und Sichtfahrgebot (2034) Produkthaftung für Konstruktionsfehler (2033) Kein Gebrauchtmarkt für Navigationsgeräte (2032) Überladung von Kraftfahrzeugen (2031) Spielsucht rechtfertigt Entzug der Fahrlehrerlaubnis (2030) Nutzungsausfall für Fahrrad (2029) Vertragsstrafe für unerwünschte Werbe-E-Mail (2028)