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Mit der Fahrschüler-Unfallversicherung
bietet unser berufsständischer Versicherer, die Fahrlehrerversicherung
VaG, ihren Kunden für wenig Geld hochkarätigen Schutz. Der Grundgedanke:
Fahrschüler sollen während ihrer Fahrausbildung lückenlos gegen Unfall
versichert sein. Der Doppeleffekt liegt darin, dass die Fahrschule bei
unverschuldetem Ausbildungsunfall gegen Verlust des Ansehens und
entsprechende Flüsterpropaganda geschützt ist.
Bekanntlich haftet der Fahrlehrer nur bei
schuldhafter Verletzung seiner Pflichten als Ausbilder oder
"Fahrzeugführer". Ist nach einem Ausbildungsunfall eine solche Schuld
nicht nachgewiesen, geht der durch den Unfall geschädigte Fahrschüler leer
aus. Diese einfache und klare Rechtslage trifft bei den Verletzten selbst,
aber auch bei Eltern und Freunden, kaum auf Verständnis.
Rechtslage kontra Erwartung
Die Frage, ob man als Fahrschüler gegen die
Folgen eines Sturzes mit dem Motorrad versichert sei, beantworteten
unlängst 98% der Befragten mit einem überzeugten Ja. Die Erwartung der
Kunden steht also in krassem Kontrast zur Rechtslage. Für die Abwehr von
Ansprüchen mag das schiere Recht ja nützen, aber nützt es auch dem Image
der Fahrschule? Letzteres ist - wie zahlreiche Fälle der Vergangenheit es
lehren - klar zu verneinen.
Fahrschüler-Unfallversicherung tritt ein
Die Fahrschüler-Unfallversicherung kommt
dem Wunsch der Fahrschulen, ihren Kunden bestmöglichen Schutz und Service
zu bieten, in idealer Weise entgegen. Denn sie tritt bei
Ausbildungsunfällen auch dann ein, wenn den Fahrlehrer kein Verschulden
trifft. Neben Invalidität und Tod umfasst der Versicherungsschutz ein
Krankenhaustagegeld bzw. ein Genesungsgeld, ein Bergegeld sowie
Übergangsleistungen bis zu € 1.600. Der Schutz erstreckt sich auch auf den
direkten Weg zur oder von der Fahrschule.
Aufbauseminare
sind eingeschlossen
Die Fahrschüler-Unfallversicherung schützt
auch die Teilnehmer an Aufbauseminaren (ASF, ASP) während der Sitzungen
und der Fahrproben. Wegen des für diesen Personenkreis nur schwer
überschaubaren Risikos ist aber der Weg zur oder von der Fahrschule nicht
im Versicherungsschutz enthalten.
Pauschaltarif
pro Betriebsstätte
Die Fahrschule schließt die
Fahrschüler-Unfallversicherung pauschal für alle Fahrschüler zu einem sehr
günstigen Tarif ab. Damit entfällt die namentliche Meldung der einzelnen
Fahrschüler gegenüber der Fahrlehrerversicherung. Für nur € 326,11 sind
die Schüler einer Betriebsstätte das ganze Jahr über versichert. Berechnet
auf den einzelnen Schüler ergibt sich eine wahrlich günstige Prämie von
oft weniger als € 6. Wer mehrere Betriebsstätten unterhält, zahlt einen
gestaffelten Beitrag für jede zusätzliche Betriebsstätte.
Keine
Einzelversicherung mehr
Die Variante der Einzelversicherung per
Blockpolice wurde vor einiger Zeit eingestellt. Leider war hier -
vorsichtig ausgedrückt - Missbrauch nicht ausgeschlossen. Die Police
konnte hinterher, also nach Eintritt des Unfalls, ausgestellt werden. Das
ist, darüber gibt es keinen Zweifel, Versicherungsbetrug. Diesen zu
beweisen, ist jedoch meistens sehr schwer. Ein seriöses
Versicherungsunternehmen muss solchen Täuschungsmöglichkeiten vorbeugen,
zumal wenn es sich, wie bei der Fahrlehrerversicherung, um einen
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit handelt. Die
Fahrlehrerversicherung will und muss im Interesse ihrer ehrlichen Kunden
vermeiden, dass ihre Leistungsfähigkeit unter unlauteren Machenschaften
leidet. Dafür sollten alle Versicherungsnehmer schon aus reinem Eigennutz
Verständnis haben.
Peter Tschöpe |