FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e. V.

  

www.flvbw.de

 

Home     RSS     Kontakt     Impressum     Suche

 

Home

News im Web

Fahrschulsuche

Infos für Fahrschüler

Infos für Verkehrsteilnehmer

Infos für Fahrlehrer

Fortbildungsangebote für Fahrlehrer

FahrSchulPraxis
Die Fachzeitschrift
des Verbandes

Ausgaben 2003

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dezember 2003

November 2003

Oktober 2003

September 2003

August 2003

Juli 2003

Juni 2003

Mai 2003

April 2003

März 2003

Februar 2003

Januar 2003

Übersicht 2003

und mehr...

 

 

 

 

Jahresübersichten

Titelsuche

Abonnement

AGB

Führerscheinklassen

Gerichtsurteile

FAQ

Presse News

Interessante Links

Geschichte

Schmunzelecke

Mitglied im Verband

Suche nach Inhalten

Wir über uns

Kontakt

Impressum

 

FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.

und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen

Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
zum Kontaktformular ...

 

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 01.10.03

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe September/2003, Seite 473

Fahrschüler-Unfallversicherung

Doppelter Schutz für kleine Prämie

 

Mit der Fahrschüler-Unfallversicherung bietet unser berufsständischer Versicherer, die Fahrlehrerversicherung VaG, ihren Kunden für wenig Geld hochkarätigen Schutz. Der Grundgedanke: Fahrschüler sollen während ihrer Fahrausbildung lückenlos gegen Unfall versichert sein. Der Doppeleffekt liegt darin, dass die Fahrschule bei unverschuldetem Ausbildungsunfall gegen Verlust des Ansehens und entsprechende Flüsterpropaganda geschützt ist.

Bekanntlich haftet der Fahrlehrer nur bei schuldhafter Verletzung seiner Pflichten als Ausbilder oder "Fahrzeugführer". Ist nach einem Ausbildungsunfall eine solche Schuld nicht nachgewiesen, geht der durch den Unfall geschädigte Fahrschüler leer aus. Diese einfache und klare Rechtslage trifft bei den Verletzten selbst, aber auch bei Eltern und Freunden, kaum auf Verständnis.

Rechtslage kontra Erwartung

Die Frage, ob man als Fahrschüler gegen die Folgen eines Sturzes mit dem Motorrad versichert sei, beantworteten unlängst 98% der Befragten mit einem überzeugten Ja. Die Erwartung der Kunden steht also in krassem Kontrast zur Rechtslage. Für die Abwehr von Ansprüchen mag das schiere Recht ja nützen, aber nützt es auch dem Image der Fahrschule? Letzteres ist - wie zahlreiche Fälle der Vergangenheit es lehren - klar zu verneinen.

Fahrschüler-Unfallversicherung tritt ein

Die Fahrschüler-Unfallversicherung kommt dem Wunsch der Fahrschulen, ihren Kunden bestmöglichen Schutz und Service zu bieten, in idealer Weise entgegen. Denn sie tritt bei Ausbildungsunfällen auch dann ein, wenn den Fahrlehrer kein Verschulden trifft. Neben Invalidität und Tod umfasst der Versicherungsschutz ein Krankenhaustagegeld bzw. ein Genesungsgeld, ein Bergegeld sowie Übergangsleistungen bis zu € 1.600. Der Schutz erstreckt sich auch auf den direkten Weg zur oder von der Fahrschule.

Aufbauseminare sind eingeschlossen

Die Fahrschüler-Unfallversicherung schützt auch die Teilnehmer an Aufbauseminaren (ASF, ASP) während der Sitzungen und der Fahrproben. Wegen des für diesen Personenkreis nur schwer überschaubaren Risikos ist aber der Weg zur oder von der Fahrschule nicht im Versicherungsschutz enthalten.

Pauschaltarif pro Betriebsstätte

Die Fahrschule schließt die Fahrschüler-Unfallversicherung pauschal für alle Fahrschüler zu einem sehr günstigen Tarif ab. Damit entfällt die namentliche Meldung der einzelnen Fahrschüler gegenüber der Fahrlehrerversicherung. Für nur € 326,11 sind die Schüler einer Betriebsstätte das ganze Jahr über versichert. Berechnet auf den einzelnen Schüler ergibt sich eine wahrlich günstige Prämie von oft weniger als € 6. Wer mehrere Betriebsstätten unterhält, zahlt einen gestaffelten Beitrag für jede zusätzliche Betriebsstätte.

Keine Einzelversicherung mehr

Die Variante der Einzelversicherung per Blockpolice wurde vor einiger Zeit eingestellt. Leider war hier - vorsichtig ausgedrückt - Missbrauch nicht ausgeschlossen. Die Police konnte hinterher, also nach Eintritt des Unfalls, ausgestellt werden. Das ist, darüber gibt es keinen Zweifel, Versicherungsbetrug. Diesen zu beweisen, ist jedoch meistens sehr schwer. Ein seriöses Versicherungsunternehmen muss solchen Täuschungsmöglichkeiten vorbeugen, zumal wenn es sich, wie bei der Fahrlehrerversicherung, um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit handelt. Die Fahrlehrerversicherung will und muss im Interesse ihrer ehrlichen Kunden vermeiden, dass ihre Leistungsfähigkeit unter unlauteren Machenschaften leidet. Dafür sollten alle Versicherungsnehmer schon aus reinem Eigennutz Verständnis haben.

Peter Tschöpe

 

FahrSchulPraxis - Ausgabe September 2003

Erscheinungsdatum 15.09.2003

Artikel dieser Ausgabe im WWW: