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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.12.11

 

Sterbekasse 'Stock' im
Fahrlehrerverband
Baden-Württemberg e.V.

1953 hat der weitsichtig und kollegial denkende Fahrlehrer Karl Stock aus Mannheim angeregt, eine Unterstützungseinrichtung für Hinterbliebene der Mitglieder des damals noch jungen Landesverbandes der Kraftfahrlehrer Baden-Württemberg e.V. zu gründen. So entstand die „Sterbekasse Stock“, die bis heute seinen Namen trägt.

Das vorab: Die Sterbekasse ist eine freiwillige, von Mitgliedern des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg getragene soziale Einrichtung auf Umlagebasis. Es handelt sich also nicht um eine Versicherung, sondern um eine ganz andere Geschäftsgrundlage: Stirbt ein Mitglied der Sterbekasse, zahlen alle Mitglieder einen festen Beitrag, der laut Mitgliederbeschluss zurzeit 10 Euro pro Sterbefall beträgt. Die sich daraus ergebende Summe wird abzüglich geringer Verwaltungskosten an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Damit können unmittelbar nach dem Tod eintretende finanzielle Belastungen der Hinterbliebenen gemildert werden.

Auszahlung

Bei durchschnittlich 14 Sterbefällen zahlt das einzelne Mitglied 140 Euro pro Jahr. An die Hinterbliebenen werden derzeit rd. 5.600 Euro ausbezahlt.

Hat das Mitglied der Sterbekasse eine bezugsberechtigte Person benannt, wird das Sterbegeld innerhalb von wenigen Werktagen nach Vorlage des Totenscheins ausbezahlt.

Obwohl, wie eingangs erwähnt, die Sterbekasse keine Lebensversicherung mit angesammelten Geldreserven ist, kann eine einfache „Wirtschaftlichkeitsrechnung“ nicht schaden: Ich bin seit 42 Jahren Mitglied der Sterbekasse. In dieser Zeit habe ich ca. 4.400 Euro für Sterberaten bezahlt. Das ist immer noch deutlich weniger als heute ausbezahlt wird.

Wer kann beitreten?

Die Satzung der Sterbekasse regelt den Beitritt. Danach werden Verbandsmitglieder aufgenommen, solange sie nicht älter sind als 40 Jahre sind. Ausnahme: Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, die zum Zeitpunkt des Eintritts in den Verband älter als 40 sind, können noch bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres in die Sterbekasse eintreten.

Die Aufnahme in den Verein wird nach Stellung eines schriftlichen Antrags durch den Vorstand ausgesprochen. Erwirbt eine Person die Mitgliedschaft im Fahrlehrerverband, so wird sie zugleich Mitglied im Verein, es sei denn sie erklärt im Aufnahmeantrag, dass sie ausschließlich die Mitgliedschaft im Fahrlehrerverband wünscht.

Die Mitgliedschaft in der Sterbekasse ist an die Verbandsmitgliedschaft gekoppelt. Beim Ausscheiden aus dem Verband endet die Mitgliedschaft der Sterbekasse automatisch.

Informationen wurden teilweise einem
Artikel der FPX, Ausgabe 08/2011, S. 432,
entnommen - Autor: Peter Tschöpe.

 

Vor kurzem erreichten uns folgende Zeilen:

"Ich möchte mich auf diesem Wege recht herzlich bedanken, für die schnelle und unproblematische Erstattung des Sterbegeldes.
Ich kann hiermit nur feststellen, dass die Freiwillige Sterbekasse 'Stock', die ein vom kameradschaftlichen Geist getragenes Sozialwerk der Fahrlehrer im Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. ist, eine sehr gute und sinnvolle Einrichtung ist.
Mögen die jungen Kollegen meines verstorbenen Mannes doch so klug sein und dieser sinnvollen Einrichtung frühzeitig beitreten."

Oktober 2011

FAHRLEHRERVERBAND
BADEN-WÜRTTEMBERG E.V.