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Das vorab: Die Sterbekasse ist eine freiwillige, von Mitgliedern des
Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg getragene soziale Einrichtung
auf Umlagebasis. Es handelt sich also nicht um eine Versicherung,
sondern um eine ganz andere Geschäftsgrundlage: Stirbt ein Mitglied
der Sterbekasse, zahlen alle Mitglieder einen festen Beitrag, der
laut Mitgliederbeschluss zurzeit 10 Euro pro Sterbefall beträgt. Die sich daraus ergebende
Summe wird abzüglich geringer Verwaltungskosten an die Hinterbliebenen
ausbezahlt. Damit können unmittelbar nach dem Tod eintretende
finanzielle Belastungen der Hinterbliebenen gemildert werden.
Auszahlung
Bei durchschnittlich 14
Sterbefällen zahlt das einzelne Mitglied 140 Euro pro Jahr. An die
Hinterbliebenen werden derzeit rd. 5.600 Euro ausbezahlt.
Hat das Mitglied der
Sterbekasse eine bezugsberechtigte Person benannt, wird das Sterbegeld
innerhalb von wenigen Werktagen nach Vorlage des Totenscheins
ausbezahlt.
Obwohl, wie eingangs
erwähnt, die Sterbekasse keine Lebensversicherung mit angesammelten
Geldreserven ist, kann eine einfache „Wirtschaftlichkeitsrechnung“ nicht
schaden: Ich bin seit 42 Jahren Mitglied der Sterbekasse. In dieser Zeit
habe ich ca. 4.400 Euro für Sterberaten bezahlt. Das ist immer noch
deutlich weniger als heute ausbezahlt wird.
Wer kann
beitreten?
Die
Satzung der
Sterbekasse regelt den Beitritt. Danach werden Verbandsmitglieder
aufgenommen, solange sie nicht älter sind als
40 Jahre sind. Ausnahme: Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, die zum
Zeitpunkt des Eintritts in den Verband älter als 40 sind, können noch
bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres in die Sterbekasse eintreten.
Die Aufnahme in
den Verein wird nach Stellung eines schriftlichen Antrags durch den
Vorstand ausgesprochen. Erwirbt eine Person die Mitgliedschaft im
Fahrlehrerverband, so wird sie zugleich Mitglied im Verein, es sei
denn sie erklärt im Aufnahmeantrag, dass sie ausschließlich die
Mitgliedschaft im Fahrlehrerverband wünscht.
Die Mitgliedschaft in der
Sterbekasse ist an die Verbandsmitgliedschaft gekoppelt. Beim
Ausscheiden aus dem Verband endet die Mitgliedschaft der Sterbekasse
automatisch.
Informationen wurden teilweise einem
Artikel der FPX,
Ausgabe 08/2011, S. 432,
entnommen - Autor: Peter Tschöpe.
Vor
kurzem erreichten uns folgende Zeilen:
"Ich
möchte mich auf diesem Wege recht herzlich bedanken, für die
schnelle und unproblematische Erstattung des Sterbegeldes.
Ich kann hiermit nur feststellen, dass die Freiwillige Sterbekasse
'Stock', die ein vom kameradschaftlichen Geist getragenes Sozialwerk
der Fahrlehrer im Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. ist, eine
sehr gute und sinnvolle Einrichtung ist.
Mögen die jungen Kollegen meines verstorbenen Mannes doch so klug
sein und dieser sinnvollen Einrichtung frühzeitig beitreten."
Oktober 2011
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FAHRLEHRERVERBAND
BADEN-WÜRTTEMBERG E.V.
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