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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 24.01.12

 

Schmunzelecke

Führerscheinfragen

Aufmerksamkeit und Sachverstand der Fahrlehrer haben schon oft praxisfremde oder gar widersinnige Verkehrsregelungen zu Fall gebracht. Die hierzu ersonnenen Fragen sind rein humoristisch aufzufassen.

Überholverbot und "Anliegerverkehr frei"
Wie verhalten Sie sich bei dieser Schilderkombination?

  • Wer Anlieger ist, darf andere Fahrzeuge überholen.
     
  • Das Haltverbot gilt für alle Fahrer. Sonst wäre ja kein Platz zum Überholen.
     
  • Als Fußgänger muss ich mit überholenden Anliegern rechnen und ggf. mit einem schnellen Sprung zur Seite die Fahrbahn freimachen.

Foto: Sebastian Jaekel - gesehen in Ulm, Kreuzung Schwabstraße/Weinsteige

Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 01/2012, S. 29

"Vorfahrt gewähren" in Verbindung mit "Verschmutzte Fahrbahn"
Wie müssen Sie sich bei dieser Schilderkombination verhalten?

  • Wenn die Straße verschmutzt ist, hat der von links Kommende Vorfahrt.
     
  • Da die Straße momentan sauber zu sein scheint, kann ich die Einmündung zügig überqueren.
     
  • Ich telefoniere mit der Stadtverwaltung und fordere eine Putzkolonne an.

Foto: Volker Weiß - gesehen in Schwäbisch Gmünd-Straßdorf

Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 11/2011, S. 606

Abknickende Vorfahrt
Was sagt Ihnen diese Schilderkombination?

  • Wird schon keiner kommen – Augen zu und durch!
  • Die zuständige Behörde ist ein Anwärter auf den Verkehrssicherheitspreis.
  • Ich bleibe erst mal stehen und schaue, wie sich die Einheimischen verhalten.

Foto: Patrick Bitzer - gesehen in Tuttlingen, Kreuzung Ulrichstraße/Weimarstraße

Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 10/2011, S. 563

Vorsicht Gegenverkehr
Was denken Sie bei dieser Schilderkombination?

  • Wenn ein Geisterfahrer entgegenkommt, muss ich warten.
     
  • Ha, des isch doch oifach scheeee!
     
  • Ich rufe beim Fahrlehrerverband an und frage nach, wie ich mich verhalten soll.

Foto gesendet von Dieter Reisigel, Mannheim; gesehen in der Weinheimer Straße in Mannheim

Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 7/2011, S. 400

Verkehrsberuhigter Bereich
Was fällt Ihnen hier ein?

  • Ich lasse mich nicht verhonepipeln und fahre flugs weiter.
     
  • Hier war ein nächtlicher Schilder-Versetzer am Werk.
     
  • Ich bin klammheimlich entzückt, weil es die Verkehrsbehörde noch nicht entdeckt hat.

Foto gesendet von Heiko Ruess aus Göppingen; gesehen bei der Sporthalle in Heubach

Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 5/2011, S. 291

Traktor mit Anhängern
Dürfen Sie mit dieser Kombination am Straßenverkehr teilnehmen?

  • Ja, aber nur wenn die Fahrt landwirtschaftlichen Zwecken dient und der Zug nicht länger als 18 Meter ist.
     
  • Ja, aber nur wenn ich nachweisen kann, dass ich mit dem Gespann mindestens 100 Meter geradeaus rückwärts fahren kann.
     
  • Nein, weil auf dem dritten Anhänger kein Sitz für einen Sicherungsposten vorhanden ist.

Fotos: Kurt Hucker;
gesehen in Renningen

Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 8/2010, S. 430

Haltverbot
Wie verhalten Sie sich bei dieser Beschilderung?

  • Ich suche mir zunächst woanders einen Parkplatz. Dann komme ich zu Fuß zurück und versuche herauszufinden, ob und wann ich hier halten oder parken darf.
     
  • Hier halte ich sicherheitshalber nur an Sonn- und Feiertagen.
     
  • Ich frage einen Einheimischen, wo das nächste Parkhaus ist.

Foto: Alexander Noe;
gesehen in der Kistlerhofstraße in München

Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 7/2010, S. 358

Generalverbot für die StVO?
(Oder: Wie kann man den öffentlichen Schilderwald durch private Anstrengungen übertreffen?

  • Für Pkw mit Anhänger ist die Einfahrt verboten.
     
  • Fahrzeuge, die höher sind als 2.10 m, dürfen nicht einfahren.
     
  • Fahrer, die sich an die StVO halten, werden bestraft.

Foto: Andreas Tschöpe

Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 10/2009, S. 552

Baustellenbeschilderung: Wie verhalten Sie sich in dieser Situation:

  • Es ist grün: Also: Augen zu und durch!
     
  • Verbot ist Verbot! Deshalb fahre ich selbstverständlich nicht weiter!
     
  • Ich rufe unverzüglich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde an und frage nach, wie ich mich verhalten soll.

Foto: Jochen Klima - gesehen in Freudenstadt

Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 09/2009, S. 497

Wie schnell dürfen Sie in dieser Straße fahren?

  • Nur für Ortsfremde gilt Schrittgeschwindigkeit, für Einheimische gilt natürlich Tempo 30.
  • Fahrzeuge, die rechts fahren, müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten. Wer diese Fahrzeuge auf der linken Seite überholt, darf nicht schneller als 30 km/h fahren.
  • Ich berechne nach der Formel Vmax = (Vl + Vr): 2 den Durchschnitt aus beiden Geschwindigkeitsangaben und fahre deshalb nicht schneller als 18,5 km/h.

Foto: Wilfried Heldenmaier - gesehen in Eislingen /Fils

Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 6/08, S. 346

Was fällt Ihnen ein, wenn Sie diese Zeichen sehen?

  • Den Einfallsreichtum von Behörden sollte man nie unterschätzen.
  • Hier ist Halten nur an Schalttagen erlaubt.
  • Während den "juristischen Sekunden" ist das Halten erlaubt.

Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 1/05, S. 23

Die ultimative Prüfungsfrage

Diese Frage steckt zurzeit noch in der Pipeline. Aber sie wird kommen! Es soll dabei nicht so sehr um verkehrsrechtliches Wissen gehen, sondern vielmehr um die Beurteilung der intellektuellen Fähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Wer sie falsch beantwortet, bekommt 12 Minuspunkte, einen davon quasi als "Vorschuss" auf die Wiederholungsprüfung.

Was fällt Ihnen ein, wenn Sie diese Zeichenkombination sehen?

  • Die Straßenverkehrsbehörde ist meschugge.
  • Die Deutsche Bahn AG ist hochrentabel.
  • Bei Einhaltung von 70 km/h kriege ich den nächsten Zug.

Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 12/04, S. 635

Wie verhalten Sie sich in dieser Kurve? 
  • Da die Schilder mit Tempo 20 überwiegen, fahre ich auf der ganzen Strecke 20 km/h.

  • Ich gehe davon aus, dass ein Transporter die Schilder verloren hat und fahre einfach weiter.

  • Ich addiere die Geschwindigkeitsangaben und rase mit 100 km/h um die Kurve.

Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 11/04, S. 611


Rappel = Erinnerung/Mahnung
Wie verhalten Sie sich, wenn Sie dieses Verkehrszeichen passieren?
  • Weil sich die Verkehrszeichen gegenseitig aufheben, ignoriere ich sie.

  • Wie das Zusatzschild schon sagt, gelten die Zeichen nur für Geistesgestörte.

  • Ich melde den Fall dem Präsidenten der Republik.

Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 12/02, S. 663

Die spinnen, die Briten...

Auf was will uns dieses Verkehrsschild hinweisen?

Hier die Auflösung...

Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 8/02, S. 429

Sie wollen hier rechts abbiegen? Was gilt?

 

Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 7/02, S. 381

  • Ich darf in die Straße einbiegen, weil das Zeichen "Einbahnstraße" als Gebotszeichen einen höheren Rang einnimmt als das Verbotszeichen.

  • Ich halte an und frage per Handy bei der Polizei an, was ich tun soll.

  • Ich umrunde den Häuserblock und schaue nach, was am anderen Ende der Straße steht.

Wie verhalten Sie sich bei dieser Schilderkombination?

  • Da das Grünpfeilschild wesentlich später angebracht wurde als das Zeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus", gehe ich davon aus, dass das neue Schild das alte aufheben soll und biege rechts ab.

  • Da sich die Zeichen widersprechen, biege ich links ab.

  • Bei Rot darf ich rechts abbiegen. Bei Grün muss ich geradeaus weiterfahren.

Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 9/01, S. 465

Sie fahren in einer Einbahnstraße mit dieser Beschilderung. Wie verhalten Sie sich?

  • Ich ignoriere die Tatsache, in einer Einbahnstraße zu fahren und wende.

  • Ich beschließe, Anlieger zu sein und fahre geradeaus weiter.

  • Ich rufe über Handy bei der Polizei an und bitte um Weisung.

Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 9/97, S. 542

Wie verhalten Sie sich, wenn Sie an dieser Schilderkombination vorbeigefahren sind?

  • Ich weiß jetzt, dass ich schon immer Recht hatte: Schrittgeschwindigkeit ist 30 km/h.

  • Ich fahre mit 30 km/h weiter, weil in diesem Bezirk die Kinder schneller laufen können als anderswo.

  • Ich wundere mich, dass ein Fußgänger so schnell sein kann. Da aber die Behörde dies anordnet, wird es schon stimmen.

Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 1/97, S. 19

Sie nähern sich dieser Schilderkombination. Wie verhalten Sie sich?
  • Das Verbot der Einfahrt für alle Fahrzeuge gilt auf eine Strecke von 500 Meter. Ich muss deshalb versuchen, die Verbotsstrecke anhand eines Stadtplanes genau zu ermitteln.

  • Nach 500 Metern darf ich die Straße wieder benutzen. Allerdings muss ich, wenn die Achslast meines Fahrzeugs 10 t übersteigt, nach einer Fahrtstrecke von 1 km erneut einen Umweg in Kauf nehmen.

Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 12/96, S. 691

Wie verhalten Sie sich?

Ihr Fahrzeug ist einschließlich Ladung 4 Meter hoch. Sie nähern sich dem abgebildeten Verkehrszeichen und wollen einen Kunden beliefern, der hinter dem Tor sein Geschäft betreibt.

  • Ich fahre langsam weiter, da für Lieferfahrzeuge die Durchfahrt frei ist.

  • Auch Lieferfahrzeuge passen nicht durch das Tor. Da aber der Lieferverkehr von dem Verbot ausgenommen ist, fahre ich weiter. Beschädigungen an meiner Ladung bezahlt die Stadt.

  • Ich lasse die Luft aus den Reifen und hoffe, dann unter dem Tor durchzukommen.

Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 11/96, S. 631

Was bedeutet diese Schilderkombination?

  • Pkw dürfen auf dieser Straße höchstens 100 km/h fahren.

  • Motorradfahrer dürfen auf dieser Straße andere Motorradfahrer nicht überholen.

  • Aus Lärmschutzgründen dürfen alle Kraftfahrzeuge hier höchstens 60 km/h fahren.

Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 11/96, S. 631

 

Was ist eine Fahrradstraße?
  • Die Erfindung eines umweltbewegten, aber traumatisch belasteten Kommunalpolitikers.

  • Eine Straße, auf der gelegentlich auch Radfahrer verkehren dürfen.

  • Der Versuch einer Vorschau auf das Autobahnszenario anno 2005.

Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 2/96, S. 82

Wie verhalten Sie sich als Führer eines Pkw bei dieser Beschilderung?

  • Ich halte an, steige aus, rufe die Polizei an und frage, was hier gilt.

  • Ich fahre sorglos weiter, weil diese Kombination von Verkehrszeichen nur ein Aprilscherz sein kann.

  • Ich verklage die Straßenverkehrsbehörde wegen Verdummung der Verkehrsteilnehmer und Verschwendung öffentlicher Mittel.

Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 2/96, S. 82