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Fax 0711 8380211
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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 10.02.12

 

Die künftigen Führerscheinklassen gültig ab 19.01.2013
im Überblick

Stand 07/2011

 

Diese Angaben sind
gültig
ab 19.01.2013

Die Führerscheinklassen gültig bis 18.01.2013 finden Sie hier ...

Pkw-Klassen B, BE

Motorrad-Klassen Mofa, M, A1, A

Lkw-Klassen C1, C1E, C, CE

Bus-Klassen D1, D1E, D, DE

Klassen L, T

Pkw-Klassen
B, B 96, BE
gültig ab 19.01.2013

 

eine Übersicht der Führerscheinklassen bis 18.01.2013 finden Sie hier ...

B

ab 19.01.2013

  • Kraftwagen bis 3.500 kg zG und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer).
     

  • Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:

    • Anhänger bis 750 kg zG,

    • Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.

Mindestalter: 18

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: AM, L

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B 96

ab 19.01.2013

Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg.

Mindestalter: 18

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klassen:
AM, L

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BE

ab 19.01.2013

Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen.

Mindestalter: 18

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klassen: AM, L

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Motorrad-Klassen
AM, A1, A2, A
gültig ab 19.01.2013

 

eine Übersicht der Führerscheinklassen bis 18.01.2013 finden Sie hier ...

AM

ab 19.01.2013

ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER /
ZWEIRÄDRIGE FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR /
DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER /
LEICHTKRAFTFAHRZEUGE
  • Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH

    • Elektromotor max. 4 kW Nennleistung,

    • Verbrennungsmotor max. 50 ccm.
       

  • Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h

    • Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm.

    • Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung,

    • Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung,

    • bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie).

Mindestalter: 16

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: -

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A1

ab 19.01.2013

LEICHTKRAFTRÄDER /
DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE
  • Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg.
     

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung.

Mindestalter: 16

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klasse: AM

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A2
ab 19.01.2013

MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER

 

  • Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg.

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).

Mindestalter: 18

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: A1, AM

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A 

ab 19.01.2013

 

SCHWERE KRAFTRÄDER /
DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE
  • Kraftrad über 45 km/h bbH

    • über 35 kW Motorleistung,

    • Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg.
       

  • Kraftfahrzeuge

    • Motorleistung mehr als 15 kW,

    • Hubraum mehr als 50 ccm.

Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.

Mindestalter

  • Krafträder:
    24
    (Direkteinstieg)

  • bei zweijährigem Vorbesitz von A2:
    20

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
    21

Eingeschlossene Klassen:
A2, A1, AM

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Lkw-Klassen
C1, C1E, C, CE
gültig ab 19.01.2013

 

eine Übersicht der Führerscheinklassen bis 18.01.2013 finden Sie hier ...

C11)

ab 19.01.2013

Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG bis 7.500 kg zG, auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

Mindestalter: 18

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klassen: -

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C1E1)

ab 19.01.2013

  • Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG bis 7.500 kg zG, mit Anhänger über 750 kg zG.
     

  • Kraftfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG größer ist als 3.500 kg.

Die zG einer Kombination der Klasse C1E darf nicht größer sein als 12.000 kg.

Mindestalter: 18

Vorbesitz: C1

Eingeschlossene Klassen: BE,
bei Besitz von D1: D1E

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C1)

ab 19.01.2013

Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

Mindestalter: 21/182)

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klasse: C1

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CE1)

ab 19.01.2013

Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG und Anhänger über 750 kg zG.

Mindestalter: 21/182)

Vorbesitz: C

Eingeschlossene Klassen:
C1E, BE, T,
bei Besitz von D1: D1E,
bei Besitz von D: DE

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Bus-Klassen
D1, D1E, D, DE
gültig ab 19.01.2013

 

eine Übersicht der Führerscheinklassen bis 18.01.2013 finden Sie hier ...

D11)

ab 19.01.2013

Omnibus mit einer maximalen Länge von 8 m und mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

Mindestalter: 21/182)

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klassen: -

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D1E1)

ab 19.01.2013

Omnibus der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg zG.

Mindestalter: 21/182)

Vorbesitz: D1

Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E

>nach oben<

D1)

ab 19.01.2013

Omnibus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

Mindestalter: 24/23/21/20/183)

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klasse: D1

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DE1)

ab 19.01.2013

Omnibus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, mit Anhänger über 750 kg zG.

Mindestalter: 24/23/21/20/183)

Vorbesitz: D

Eingeschlossene Klassen: D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E

>nach oben<

Klassen
L, T
gültig ab 19.01.2013

 

eine Übersicht der Führerscheinklassen bis 18.01.2013 finden Sie hier ...

L

ab 19.01.2013

  • Traktoren bis 32 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h).
     

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH auch mit Anhänger.
     

  • Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger.

Mindestalter: 16

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: -

>nach oben<

T

ab 19.01.2013

  • Traktoren über 32 km/h bis 60 km/h4 in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.
     

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.

Mindestalter: 16/184)

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klasse: L

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Anmerkungen:

 

1) Bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung ist in der Regel zusätzlich zum Führerschein der Nachweis einer Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG erforderlich.

2) Die jeweils angegebene niedrigere Mindestaltersgrenze gilt nur für Fahrer, die die Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befinden, bzw. die Grundqualifikation auf diesem Weg erworben haben.

3) Die angegebenen niedrigeren Altersgrenzen richten sich nach den detaillierten Vorgaben des BKrFQG.

4) Solange Sie noch keine 18 Jahre alt sind, dürfen Sie mit der Klasse T nur Zugmaschinen bis 40 km/h bbH fahren. zG = zulässige Gesamtmasse bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

 

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