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Was
darf ich mit den Klassen fahren? |
| C1 |
C1E |
C |
CE |
| LEICHTERE LKW |
LEICHTERE LASTZÜGE |
SCHWERERE LKW |
SCHWERERE LASTZÜGE |
Kraftwagen
über 3,5 t zG1)
bis 7,5 t zG1)
auch mit
Anhänger
bis 750 kg zG1) |
Kraftwagen
über 3,5 t zG1)
bis 7,5 t zG1)
und
Anhänger
über 750 kg zG1)
Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein
als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der
beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.
Eingeschlossene Klassen: BE,
bei Besitz von D1: D1E |
Kraftwagen
über 3,5 t zG1)
(nach oben keine Beschränkung)
auch mit
Anhänger
bis 750 kg zG1)
Eingeschlossene
Klasse: C1 |
Kraftwagen
über 3,5 t zG1)
(nach oben keine Beschränkung)
und
Anhänger
über 750 kg zG1)
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T,
bei Besitz von D1: D1E,
bei Besitz von D: DE |
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Sie
müssen mindestens ... Jahre alt sein: |
| C1 |
C1E |
C |
CE |
| 18 |
18 |
18 |
18 |
| Für
Führer im gewerblichen Güterverkehr3) ist das Mindestalter 21
Jahre, wenn die zG1) des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t
beträgt.
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr
vor dem Geburtstag begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,
die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem
Geburtstag abgelegt werden. |
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Wie
lange dauert die Ausbildung mindestens? |
| C1 |
C1E |
C |
CE |
|
Theorie
|
Keine
Theorieausbildung |
Theorie
|
Theorie
|
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Praxis
Grundausbildung
nach den Inhalten
der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die
Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren
persönlichen
Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
und Sonderfahrten:
|
|
C1
|
C1E
|
Gemeinsamer
Ausbildungsgang C1 und C1E
|
|
Solo
|
Zug
|
Gesamt
|
|
Überland
|
3
|
3
|
1 |
3 |
4
|
|
Autobahn
|
1
|
1
|
1 |
1 |
2 |
|
Dunkelheit
|
1
|
1
|
0 |
2 |
2 |
|
|
Fahrstunden
|
|
Praxis
Grundausbildung
nach den Inhalten
der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren
persönlichen
Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
und Sonderfahrten:
|
|
B
auf C |
C1
auf C
|
C
auf CE
|
Gemeinsamer
Ausbildungsgang C und CE
|
|
Solo
|
Zug
|
Gesamt
|
|
Überland
|
5 |
3
|
5 |
3 |
5 |
8 |
|
Autobahn
|
2 |
1
|
2 |
1 |
2 |
3 |
|
Dunkelheit
|
3 |
1
|
3 |
0 |
3 |
3 |
|
|
Fahrstunden
|
|
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Welche
Prüfung muss ich machen? |
| C1 |
C1E |
C |
CE |
|
Theorieprüfung
ist abzulegen
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 112) Fehlerpunkten ist
die Prüfung nicht bestanden |
Theorieprüfung entfällt |
Theorieprüfung
ist abzulegen
|
Fragebogen mit 37 Fragen
ab 112) Fehlerpunkten ist
die Prüfung nicht bestanden |
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 112) Fehlerpunkten ist
die Prüfung nicht bestanden |
|
Praktische
Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 75 Minuten
Prüfungsinhalte: |
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Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und
außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße |
Verbinden und Trennen,
Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb
von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße |
Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und
außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße |
Verbinden und Trennen,
Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb
von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße |
Unterlagen
und Nachweise,
die dem Antrag
für die Fahrerlaubnis beizufügen sind: |
| C1 |
C1E |
C |
CE |
- Passbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über Tag und Ort der
Geburt
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Außerdem
ist zu beachten: |
| C1 |
C1E |
C |
CE |
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Sie müssen den Führerschein der Klasse
B besitzen oder zumindest die Prüfung für die Klasse B bestanden
haben und eine ärztliche Bescheinigung über die Eignung sowie
einen Nachweis über Ihr Sehvermögen vorlegen. |
Sie müssen den Führerschein der Klasse
C1 besitzen oder zumindest die Prüfung für diese
Klasse bestanden haben. |
Sie müssen den Führerschein der Klasse
B besitzen oder zumindest die Prüfung für die Klasse B bestanden
haben und eine ärztliche Bescheinigung über die Eignung sowie
einen Nachweis über Ihr Sehvermögen vorlegen. |
Sie müssen den Führerschein der Klasse
C besitzen oder zumindest die Prüfung für diese Klasse bestanden haben. |
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Wissenswertes |
| C1 |
C1E |
C |
CE |
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Die Klassen C1 und C1E werden
befristet
|
Die Klassen C und CE werden
befristet auf 5 Jahre erteilt.
Wird eine dieser Klassen nicht
verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse
mehr gefahren werden.
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches
Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes
Sehvermögen nachgewiesen wird.
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|
Wenn Sie den Führerschein der
"alten" Klasse 2 noch haben:
- dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem
50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren.
- mit Vollendung des 50.
Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen
einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B,
BE, C, CE, C1, C1E, M, L, S und T. Allerdings werden die Klassen
C und CE auf 5 Jahre befristet.
- Für den Umtausch und jede
spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über
Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.
- Wer nicht umtauscht, darf ab
dem 50. Lebensjahr keine
Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.
Zusätzlich zum Führerschein
müssen Lkw-Fahrer seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des
Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes
erfüllen.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie hier...
oder informieren Sie sich bei Ihrer Verbandsfahrschule. |