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70825 Korntal-Münchingen

Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 08.11.11

 

Führerscheinklassen Lkw

C1, C1E, C, CE

Diese Angaben sind gültig bis 18.01.2013

Die Führerscheinklassen gültig ab 19.01.2013 finden Sie hier ...

Stand 04/2011

Was darf ich mit den Klassen fahren?
C1 C1E C CE
LEICHTERE LKW LEICHTERE LASTZÜGE SCHWERERE LKW SCHWERERE LASTZÜGE
Kraftwagen
über 3,5 t zG1)
bis 7,5 t zG1)

auch mit Anhänger
bis 750 kg zG1)
Kraftwagen
über 3,5 t zG1)
bis 7,5 t zG1)

und Anhänger
über 750 kg zG1)

Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.

Eingeschlossene Klassen: BE,
bei Besitz von D1: D1E

Kraftwagen
über 3,5 t zG1)
(nach oben keine Beschränkung)
auch mit Anhänger
bis 750 kg zG1)

Eingeschlossene Klasse: C1

Kraftwagen
über 3,5 t zG1)

(nach oben keine Beschränkung)
und Anhänger
über 750 kg zG1)

Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T,
bei Besitz von D1: D1E,
bei Besitz von D: DE

Sie müssen mindestens ... Jahre alt sein:
C1 C1E C CE
18 18 18 18
Für Führer im gewerblichen Güterverkehr3) ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zG1) des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.

Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr
vor dem Geburtstag begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,
die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
C1 C1E C CE

Theorie

  • 6 Doppelstunden Grundstoff

  • 6 Doppelstunden Zusatzstoff

Keine
Theorieausbildung

Theorie

  • 6 Doppelstunden Grundstoff

  • 10 Doppelstunden Zusatzstoff

Theorie

  • 6 Doppelstunden Grundstoff

  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

Grundausbildung nach den Inhalten
der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

und Sonderfahrten:

 

 

C1

 

C1E

 

Gemeinsamer Ausbildungsgang C1 und C1E

Solo

Zug

Gesamt

 Überland

3

3

1

3

4

 Autobahn

1

1

1

1

2

 Dunkelheit

1

1

0

2

2

 

 Fahrstunden

Praxis

Grundausbildung nach den Inhalten
der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) 

und Sonderfahrten:

 

 

B auf C

C1 auf C

 

C auf CE

 

Gemeinsamer Ausbildungsgang C und CE

Solo

Zug

Gesamt

 Überland

5

3 

5

3

5

8

 Autobahn

2

1 

2

1

2

3

 Dunkelheit

3

1

3

0

3

3

 

 Fahrstunden

Welche Prüfung muss ich machen?
C1 C1E C CE

Theorieprüfung ist abzulegen

Fragebogen mit 30 Fragen
ab 112) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Theorieprüfung entfällt

Theorieprüfung ist abzulegen

Fragebogen mit 37 Fragen
ab 112) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 112) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen

Dauer jeweils mindestens 75 Minuten

 

Prüfungsinhalte:

Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße
Unterlagen und Nachweise,
die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
C1 C1E C CE
  • Passbild
  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Außerdem ist zu beachten:
C1 C1E C CE
Sie müssen den Führerschein der Klasse B besitzen oder zumindest die Prüfung für die Klasse B bestanden haben und eine ärztliche Bescheinigung über die Eignung sowie einen Nachweis über Ihr Sehvermögen vorlegen. Sie müssen den Führerschein der Klasse C1 besitzen oder zumindest die Prüfung für diese  Klasse bestanden haben. Sie müssen den Führerschein der Klasse B besitzen oder zumindest die Prüfung für die Klasse B bestanden haben und eine ärztliche Bescheinigung über die Eignung sowie einen Nachweis über Ihr Sehvermögen vorlegen. Sie müssen den Führerschein der Klasse C besitzen oder zumindest die Prüfung für diese Klasse bestanden haben.
Wissenswertes
C1 C1E C CE

Die Klassen C1 und C1E werden befristet

  • auf die Vollendung des 50. Lebensjahres,

  • ab dem 45. Lebensjahr befristet auf 5 Jahre erteilt.

Die Klassen C und CE werden befristet auf 5 Jahre erteilt.

Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden.
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.

Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 2 noch haben:

  • dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren.
  • mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, M, L, S und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet.
  • Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.
  • Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.

Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie hier... oder informieren Sie sich bei Ihrer Verbandsfahrschule.

1) zG = zulässige Gesamtmasse

2) Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.

3) Fahrten, die der Verordnung (EWG) 3820/85 unterliegen (EG-Sozialvorschriften).

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