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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 08.11.11

 

Pressemitteilung

Bundesvereinigung der
Fahrlehrerverbände e.V.

 

Zusammenschluss von Fahrlehrerverbänden im Bundesgebiet

    26. Juli 2010

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Mopedführerschein mit 15

Das Mindestalter für die künftige Moped-Klasse (AM) soll von jetzt 16 auf 15 Jahre gesenkt werden. So jedenfalls will es die Mehrheit des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestags. In die gleiche Richtung zielt ein Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung. Das Moped (max. 45 km/h) könnte so bald zum bevorzugten Einstiegsfahrzeug für Jugendliche werden, weil es weit mehr Sicherheit als das Mofa bietet, das im heutigen Straßenverkehr oft dem gefährlichen Abgedrängtwerden ausgesetzt ist. Ein vernünftiger Vorstoß also, der jedoch am Bundesrat hängen bleiben könnte. Denn die Bundesländer haben Sorge, die Senkung des Mindestalters könnte zu mehr Unfällen Jugendlicher führen. Dabei stützen sie sich u. a. auf einen Bericht aus Österreich, wonach dort seit Senkung des Mindestalters auf 15 Jahre im September letzten Jahres die Anzahl schwerer Moped-Unfälle zugenommen haben soll. Ähnlich argumentieren auch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Deutsche Verkehrswacht.

Österreichische Unfallzahlen ungeprüft zur Grundlage von auf Deutschland bezogene Hochrechnungen heranzuziehen, ist nach Auffassung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. unzulässig. Denn die österreichische Fahrausbildung und -prüfung angehender Mopedfahrer ist mager und liegt somit weit hinter den in Deutschland geltenden Anforderungen zurück. Die Kritiker des Verordnungsentwurfs schenken in ihrem vorschnellen Urteil dem Wert qualifizierter theoretischer und praktischer Ausbildung viel zu wenig Beachtung.

Wie auch immer, über Nacht wird „Moped mit 15“ ohnehin nicht kommen. Voraussichtlich wird man bis zum 19.01.2013 warten müssen, denn das ist der Tag, an dem in den Mitgliedstaaten wesentliche Neuregelungen der Dritten EG-Führerschein-Richtlinie Rechtskraft erlangen.

Berlin, 26. Juli 2010

Pressestelle der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.
E-Mail: info@bvf-deutschland.de

Internet: www.fahrlehrerverbaende.de