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Ich möchte gern den
Führerschein für Motorrad A unbeschränkt machen und bin schon im Besitz der
Klasse B (seit 9 Jahren).
Ist es nun
erforderlich, noch einmal einen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am
Unfallort zu machen?
Antwort: Wer bereits im Besitz einer
Fahrerlaubnis (z.B. Klasse B) ist, muss bei einer späteren Erweiterung (z.B.
auf die Klasse A) keine erneute Bescheinigung über einen Kurs für
lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSMU) vorlegen. Allerdings wäre
es natürlich äußerst sinnvoll, den Kurs in regelmäßigen Abständen zu
wiederholen und die Kenntnisse aufzufrischen!
Ausnahme: Für den Erwerb eines LKW- oder
Busführerscheins (Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) reicht der
LSMU-Kurs nicht aus. Für diese Klassen muss ein zeitlich und inhaltlich
umfangreicherer Erste-Hilfe-Kurs (EH) absolviert werden.
02.04.08