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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 09.11.11

 

Muss ich bei einer Führerscheinerweiterung noch einmal einen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort machen?

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Ich möchte gern den Führerschein für Motorrad A unbeschränkt machen und bin schon im Besitz der Klasse B (seit 9 Jahren).

Ist es nun erforderlich, noch einmal einen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort zu machen?

Antwort: Wer bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis (z.B. Klasse B) ist, muss bei einer späteren Erweiterung (z.B. auf die Klasse A) keine erneute Bescheinigung über einen Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSMU) vorlegen. Allerdings wäre es natürlich äußerst sinnvoll, den Kurs in regelmäßigen Abständen zu wiederholen und die Kenntnisse aufzufrischen!

Ausnahme: Für den Erwerb eines LKW- oder Busführerscheins (Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) reicht der LSMU-Kurs nicht aus. Für diese Klassen muss ein zeitlich und inhaltlich umfangreicherer Erste-Hilfe-Kurs (EH) absolviert werden.

02.04.08