Qualitätssicherung in Fahrschulen: Mit Mut und Zuversicht dranbleiben

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juni/2010, Seite 328

Gute Fahrschulen wollen ihre Leistungen gerne auch nach außen sichtbar machen. Doch, was ist „gut“? Gibt es dafür einen objektiven Maßstab? Reicht zum „Gutsein“, die schiere Befolgung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung? Oder ist etwa der Prozentsatz auf Anhieb bestandener Erstprüfungen die alleinige Norm für „gut“ oder „weniger gut“?

Die Änderung des Fahrlehrergesetzes von 1998 schuf erstmals die Grundlage für eine neutrale, objektive Bewertung der Ausbildungsqualität von Fahrschulen (§ 34 Abs. 3). Leider ist die Gesetzgebung auf halbem Weg stehen geblieben, denn die für die Umsetzung des Gesetzes erforderliche Verordnung nach § 34 Abs. 4 FahrlG steht bis heute aus.

Ministerieller Rückenwind

Im Jahr 2000 forderte Ministerialrat Weibrecht, seinerzeit Leiter des für das Fahrlehrerwesen zuständigen Referats im Bundesverkehrsministerium, den Berufsstand u. a. in einem Zeitungsartikel auf, die Entwicklung eines Qualitätssicherungssystems für Fahrschulen in Angriff zu nehmen. Dort hieß es wörtlich: “Es lohnt sich, eigenverantwortlich für ein hohes Niveau der Ausbildung zu sorgen. Der Gesetzgeber hat dazu Anreize geschaffen und in § 34 Abs. 3 FahrlG die Einführung eines Qualitätssicherungssystems ermöglicht. (...) Die Fahrlehrerschaft sollte nun konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung eines solchen Systems machen. Ein solcher Vorschlag könnte nach Prüfung und Abstimmung Grundlage für eine entsprechende Verordnung (§ 34 Abs. 4 FahrlG) sein.“ 

Ebenso trat Ministerialrat Enkel im Juni 2002 als Vertreter des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg auf der Mitgliederversammlung der Deutschen Fahrlehrer-Akademie e.V. (DFA) für die Entwicklung eines Qualitätssicherungssystems für Fahrschulen ein. Enkel wörtlich: „Ich wünsche mir, dass sich die DFA an die Spitze dieser Bewegung setzt und ein QS-System entwickelt!“

Diese Aufforderungen aus den Ministerien verstanden die Verantwortlichen der DFA auch als Zusage, rechtzeitig die für die Anerkennung von QS-Systemen erforderliche Verordnung zu erlassen.

Ausschreibung im Verkehrsblatt

Im November 2003 wurde das Entwicklungsprojekt „Qualitätssicherung für Fahrschulen“ im Verkehrsblatt ausgeschrieben. Nach sorgsamer Prüfung der Offerten wurde die durch Forschung für die BASt und durch Fahrlehrerfortbildung im Fahrlehrerwesen kundige Gruppe um Professor Heilig von der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd mit der Entwicklung eines QS-Systems für Fahrschulen beauftragt. Dank intensiver Vorarbeiten, zu denen unter anderem die Beobachtung des theoretischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung in verschiedenen Fahrschulen gehörte, konnten bald aufschlussreiche, zuverlässige Beobachtungs- und Bewertungskriterien für den Unterricht entwickelt werden. In die Entwicklungsarbeiten waren ständig Fahrschulen sowie Vertreter der DFA und der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) eingebunden. In zwei Workshops wurden die bis dahin entwickelten Beobachtungsmaterialien mit Fahrschulen aus ganz Deutschland erörtert und vervollkommnet.

Gründliche Information der Ministerien

2006 wurden die Ergebnisse dieser Arbeiten den zuständigen Vertretern der Bundesländer und des Bundesverkehrsministeriums vorgestellt. Dabei wurde seitens der Ministerien die Auffassung vertreten, die Begutachtung von QS-Systemen für Fahrschulen erfordere zwingend eine unabhängige Stelle; nur so könne sichergestellt werden, dass die Ausbildungsqualität im Mittelpunkt stehe. Der Berufsstand schlug vor, die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Doch die BASt war nicht bereit, diese Aufgabe zu übernehmen. Die Suche nach einer neuen zentralen Stelle für die Anerkennung von QS-Systemen für Fahrschulen erwies sich als äußerst schwierig. Das Bundesverkehrsministerium regte an, eine Universität zu suchen, die sachlich und personell geeignet wäre, diese Aufgabe zu übernehmen.

Fahrschulen warten vergebens

Zu Beginn des Jahres 2006 lief die in der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) eingeräumte Übergangsfrist aus. Fahrschulen, die weiterhin Personen im Auftrag der Arbeitsverwaltung ausbilden wollten, mussten eine Zertifizierung nach der AZWV nachweisen. Um diesen Fahrschulen eine Doppelbelastung zu ersparen, forderte die Bundesvereinigung den Gesetzgeber auf, nun umgehend die Verordnung über die Anerkennung von Qualitätssicherungssystemen für Fahrschulen zu erlassen. Die DFA gründete die DEFA-ZERT GmbH, eine Gesellschaft, die interessierten Fahrschulen eine Zertifizierung sowohl nach der AZWV als auch nach dem Fahrlehrergesetz anbieten sollte. Der Geschäftsführer dieser Gesellschaft erkrankte schon kurz nach seiner Berufung so schwer, dass kurzfristig für Ersatz gesorgt werden musste. Auf inständiges Bitten der Führung der DFA sprang Peter Tschöpe kommissarisch ein und übernahm den „One-Dollar-Job“. Dabei wurde vereinbart, dass er vom Amt des Geschäftsführers sofort entbunden würde, sobald sich der Erlass der Verordnung abzeichne und die Geschäftstätigkeit zunehme. Ende 2008 bestellten die Gesellschafter der DEFA-ZERT einen neuen Geschäftsführer, der aber, um Kosten zu sparen, erst dann seine Arbeit antreten sollte, wenn die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen konnte.

Querulatorische Kräfte am Werk

Leider sind die Arbeiten an der Verordnung seitdem nicht weiter gediehen. Ursache dafür mögen destruktive, auf unhaltbaren Behauptungen beruhende Interventionen seitens einer von ideellen Vorstellungen weit entfernten Interessengruppe sein. Es gilt nun, die Stagnation zu überwinden. Dabei muss vor allem auch der infamen Behauptung entgegengetreten werden, es sei beabsichtigt, alle Fahrschulen einem QS-System zu unterwerfen. Diese unwahre, verleumderische Behauptung wird alleine schon durch den Wortlaut des Gesetzes widerlegt. Selbstverständlich muss es auch künftig jeder Fahrschule freigestellt sein, sich den Anforderungen eines Qualitätssicherungssystems zu stellen. Unter dieser unabdingbaren Voraussetzung treten die Bundesvereinigung und ihre Verbände mit Mut und Zuversicht für einen neuen Anlauf zur Verordnungsgebung ein.