Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge – Wichtige Kontakte hergestellt

v. li.: Daniel Groß, Dietmar Ruf, Willi Dongus, Andreas Wolf, Thomas Hanisch, Peter Tschöpe

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Mai/2011, Seite 274

Das 7. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, das u.a. Neuregelungen für Führer von Einsatzfahrzeugen bringt, soll noch in diesem Frühjahr verkündet werden. Nach Inkrafttreten des Gesetzes dürfen Fahrlehrer – im Gegensatz zur aktuellen Regelung – auch dann Fahrer von Einsatzfahrzeugen ausbilden, wenn sie nicht Mitglied einer der begünstigten Organisationen sind.

Der Verband hatte die Vertreter aller infrage kommenden Organisationen zu einem Gespräch eingeladen, um einmal offen zu erörtern, wie die Ausbildung der Fahrer von Einsatzfahrzeugen künftig sinnvoll gestaltet werden kann.

Stärkung des Ehrenamts?

Der Arbeiter-Samariter-Bund, der Feuerwehrverband, der Gemeindetag, die Johanniter-Unfallhilfe und Pro Medic hatten jeweils einen Vertreter entsandt. Das in der Begründung des Gesetzes genannte Ziel der Stärkung des Ehrenamtes wird nach Einschätzung der Gesprächspartner nicht erreicht werden. Einer der Gründe sei, dass die Fahrberechtigung wegen der europarechtlichen Regelungen nicht in eine vollgültige Fahrerlaubnis der Klasse C1 umgetauscht werden darf. Ob das zweite in der Begründung genannte Ziel, eine für die Einsatzbereitschaft erforderliche Zahl von Fahrern kostengünstig ausbilden zu können, erreichbar sein wird, wurde ebenfalls mit vielen Fragezeichen versehen.

Nur Ehrenamtliche?

Voraussichtlich dürfen nur ehrenamtlich tätige Mitglieder der Organisationen die Fahrberechtigung nutzen. Fahrer, die gegen Entlohnung tätig sind, dazu zählen auch 400-Euro-Kräfte, benötigen auch in Zukunft eine Fahrerlaubnis der Klasse C1. Die Vertreter der anwesenden Organisationen sahen auch sehr klar die Risiken, die sich aus straf- und ordnungsrechtlichen Regelungen für die eingesetzten Ausbilder ergeben. Schließlich sind für die Ausbildungsfahrzeuge keine Doppelpedale vorgeschrieben. Dennoch stellt das Gesetz den Ausbilder haftungs- und strafrechtlich einem Fahrlehrer gleich.

Professionelle Ausbildung fördern

Die Teilnehmer waren einig, dass eine professionelle Ausbildung für die eigene Sicherheit der Einsatzkräfte und allgemein für die Verkehrssicherheit eine sinnvolle Lösung ist. Darauf aufbauend können und müssen die Fahrer auf die speziellen Bedingungen der Einsatzfahrten vorbereitet werden. Eine ausreichende Erfahrung im Umgang mit Fahrzeugen der entsprechenden Größe können die als Fahrer eingesetzten freiwilligen Helfer nur dann sammeln, wenn sie auch außerhalb der Einsatzfahrten Fahrzeuge der entsprechenden Größe, z.B. Wohnmobile oder kleine Lkw, fahren dürfen. Außerdem würde damit auch ein echter Anreiz zur Mitarbeit in einer der Organisationen geschaffen.

Was kostet professionelle Ausbildung?

Deshalb waren die Gesprächsteilnehmer auch daran interessiert zu erfahren, was eine komplette Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse C1 kostet. Dabei war allen bewusst, dass der Verband keine Preisempfehlungen geben kann und darf. Allein die Tatsache, dass die Ausbildung der freiwilligen Helfer auf Anregung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. bereits seit dem letzten Jahr nicht mehr umsatzsteuerpflichtig ist, führte zu einer deutlichen Kostenreduktion. Wenn darüber hinaus eine Organisation ein Fahrzeug mit Doppelpedalen ausstattet und dies für die Ausbildung eingesetzt werden kann, sind weitere Spielräume geschaffen. Das Gleiche gilt für die Absprache mit anderen Fahrschulen und der damit verbundenen Bündelung von Teilnehmern. Die Gesprächsteilnehmer waren sich im Übrigen einig, dass organisationsinterne Ausbildungen auch nicht zum Nulltarif zu haben sind.

Peter Tschöpe