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123 EDITORIAL: Jetzt schlägt's dreizehn!
126 Kurz und aktuell: Großer Aufschrei, aber auch Lösungen? / Wachablösung
129 Fahrschulpreise 2013: Leichte Erhöhung gegenüber 2012
130 Mitgliederversammlung in Freiburg: Spannende Reden, Abschied und Neuwahlen
141 Erste Beiratssitzung des Jahres: Viel Neues für KV-Versammlungen
150 Begleitetes Fahren: Könnte BF 16 das Unfallrisiko mindern?
152 DVR: Short Duration Training
158 Geänderte StVO – Verkehrszeichen
170 Ambulante Auto-Aufkäufer – Verkauf von Fahrschulwagen
172 Gerichtsurteile: (2148) Blinker muss Abbiegevorgang ankündigen / (2147) Sonderrechte für Rettungsfahrzeuge / (2146) Beweisregeln bei Geschwindigkeitsmessung / (2145) Parkverbot trotz fehlerhafter Beschilderung? / (2144) Bagatellmängel und „Montagsauto“ / (2143) Korrekte Parkscheibeneinstellung / (2142) Dieseltypisches Motornageln / (2141) Kein Schadenersatz für beschädigten Laptop
Begleitetes Fahren: Könnte BF 16 das Unfallrisiko mindern?
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe März/2013, Seite 150
Es ist unbestritten, dass Teilnehmer am Begleiteten Fahren seltener durch Verkehrsverstöße auffallen und seltener in Unfälle verwickelt sind als andere junge Fahrer.
In mehreren Untersuchungen zeigte sich, dass die Begleitphase vieler Fahranfänger nur vier bis sechs Monate dauert. In den Untersuchungen wurde auch deutlich, dass bei längerer Dauer der Begleitphase und größerer Fahrleistung der Nutzen des Begleiteten Fahrens höher ist.
Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände und andere Stellen haben deshalb nach Wegen gesucht, die Begleitphase auszudehnen. Dabei wurde deutlich, dass eine obligatorische Einführung des Begleiteten Fahrens ebenso wenig möglich ist wie die Ausdehnung über das 18. Lebensjahr hinaus.
Deshalb wurde beim Verkehrsgerichtstag der Vorschlag diskutiert, künftig 16-Jährigen den Erwerb der Fahrerlaubnis für die Klasse B zu ermöglichen. Freilich unter dem Vorbehalt einer ebenfalls bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres andauernden Begleitphase. Damit soll in erster Linie erreicht werden, dass die Dauer der Begleitphase deutlich länger wird und damit der Nutzen des Begleiteten Fahrens steigt. Da in Deutschland die Begleitphase aus guten Gründen erst nach der Prüfung und der Erteilung der Fahrerlaubnis beginnen darf, würde die Realisierung dieses Vorschlags zunächst einmal eine Änderung des europäischen Führerscheinrechts voraussetzen.
In der dritten EG-Führerscheinrichtlinie (2006/ 126/EG) ist in Artikel 4 Absatz 4 Buchstabe b das Mindestalter für die Klasse B auf 18 Jahre festgelegt. In Artikel 4 Absatz 6 wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, das Mindestalter auf 17 Jahre zu senken.
Da die Unfallbelastung der jungen Fahrer überproportional hoch ist, müssen Ideen, die zu einer Senkung des Unfallrisikos dieser Gruppe beitragen könnten, unvoreingenommen geprüft werden.
Peter Tschöpe