Begleitetes Fahren: Könnte BF 16 das Unfallrisiko mindern?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe März/2013, Seite 150

Es ist unbestritten, dass Teilnehmer am Begleiteten Fahren seltener durch Verkehrsverstöße auffallen und seltener in Unfälle verwickelt sind als andere junge Fahrer.

In mehreren Untersuchungen zeigte sich, dass die Begleitphase vieler Fahranfänger nur vier bis sechs Monate dauert. In den Untersuchungen wurde auch deutlich, dass bei längerer Dauer der Begleitphase und größerer Fahrleistung der Nutzen des Begleiteten Fahrens höher ist.

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände und andere Stellen haben deshalb nach Wegen gesucht, die Begleitphase auszudehnen. Dabei wurde deutlich, dass eine obligatorische Einführung des Begleiteten Fahrens ebenso wenig möglich ist wie die Ausdehnung über das 18. Lebensjahr hinaus.

Deshalb wurde beim Verkehrsgerichtstag der Vorschlag diskutiert, künftig 16-Jährigen den Erwerb der Fahrerlaubnis für die Klasse B zu ermöglichen. Freilich unter dem Vorbehalt einer ebenfalls bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres andauernden Begleitphase. Damit soll in erster Linie erreicht werden, dass die Dauer der Begleitphase deutlich länger wird und damit der Nutzen des Begleiteten Fahrens steigt. Da in Deutschland die Begleitphase aus guten Gründen erst nach der Prüfung und der Erteilung der Fahrerlaubnis beginnen darf, würde die Realisierung dieses Vorschlags zunächst einmal eine Änderung des europäischen Führerscheinrechts voraussetzen.

In der dritten EG-Führerscheinrichtlinie (2006/ 126/EG) ist in Artikel 4 Absatz 4 Buchstabe b das Mindestalter für die Klasse B auf 18 Jahre festgelegt. In Artikel 4 Absatz 6 wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, das Mindestalter auf 17 Jahre zu senken.

Da die Unfallbelastung der jungen Fahrer überproportional hoch ist, müssen Ideen, die zu einer Senkung des Unfallrisikos dieser Gruppe beitragen könnten, unvoreingenommen geprüft werden.

Peter Tschöpe