Aktuelle News: Andere berauschende Mittel / Kind nicht angeschnallt - Fahrer ist verantwortlich / Fahrerassistenzsysteme erhöhen die Sicherheit im Straßenverkehr

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2014, Seite 174

Andere berauschende Mittel

Mit Pressemeldung vom 12. März 2014 gab der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) den Start seiner Internetseite „Drogen und Straßenverkehr“ bekannt. Anlass dafür ist die starke Zunahme von Fahrten unter dem Einfluss von Drogen. Das Statistische Bundesamt (Destatis) verzeichnete für das Jahr 2012 insgesamt 1.425 Unfälle, die sich unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel als Alkohol ereigneten. Dabei wurden 34 Menschen getötet und 518 Personen schwer verletzt. Seit 1991 hat sich die Zahl der Personenunfälle, die auf Drogen- oder Medikamenteneinfluss zurückzuführen sind, mehr als verdreifacht. Der DVR will mit seinem neuen Online-Portal www.dvr.de/drogen über die Gefahren von Rauschgift- oder Drogeneinfluss im Straßenverkehr informieren. Die Internetseite legt dar, wie und weshalb legale und illegale Drogen die Fahrtüchtigkeit und Fahreignung beeinträchtigen.

Junge Fahrer und Drogen

In der Pressemeldung geht der DVR auch auf eine Umfrage der Unfallforschung der Versicherer (UDV) ein. Danach soll jeder vierte junge Autofahrer nicht wissen, dass Drogen im Straßenverkehr verboten sind. Vielen Verkehrsteilnehmern sei überdies nicht bewusst, wie lange die Wirkung bestimmter Substanzen anhält, was die Gefahr berge, sich zu früh wieder hinters Steuer zu setzen. GLH/Quellen: DVR/DESTATIS

Kind nicht angeschnallt – Fahrer ist verantwortlich

Ein mitfahrendes Kind muss während der gesamten Dauer einer Fahrt angeschnallt sein. Das zu kontrollieren ist Pflicht des Fahrers. Wenn erwachsene Mitfahrer sich weigern den Gurt anzulegen, kann der Fahrer dafür in aller Regel bußgeldrechtlich nicht belangt werden. Anders jedoch, wenn es sich um Minderjährige handelt. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Beschluss vom 5. November 2013 (Az. 5 RBs 153/13) die Rechtsbeschwerde eines Familienvaters abgewiesen. Als dieser in eine Polizeikontrolle geriet, war seine vierjährige Tochter nicht angeschnallt. Dafür wurde er in Tateinheit mit Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 15 km/h vom Amtsgericht zu einer Geldbuße in Höhe von 40 € verurteilt (§§ 3 Absatz 3, 21 Absatz 1a, 21a Absatz 1, 49 StVO, 24 StVG). Dagegen hat er Rechtsbeschwerde beim OLG beantragt. Zu seiner Verteidigung führte der Vater an, seine kleine Tochter habe sich im Laufe der Fahrt selbst abgeschnallt. Diesen Einwand ließ das OLG nicht gelten. U. a. begründete das OLG die Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mit der besonderen Fürsorgepflicht des Kfz-Führers gegenüber im Kfz beförderten Kindern (§§ 23 Absatz 1 Satz 2, 3 Absatz 2a StVO) im Hinblick auf die strikte Einhaltung der Anschnall- und Sicherungspflichten aus §§ 21 Absatz 1 a, 21a Absatz 1 StVO. Diese verlangt es, dafür Sorge zu tragen, dass das beförderte Kind während der gesamten Fahrt vorschriftsmäßig gesichert ist und bleibt, womit eine Kontrollpflicht des Fahrers während der gesamten Fahrt einhergeht. GLH/Quelle: OLG Hamm

Fahrerassistenzsysteme erhöhen die Sicherheit im Straßenverkehr

Das ist eine der Kernaussagen einer unabhängigen wissenschaftlichen Untersuchung über die „Wirkpotentiale moderner Fahrerassistenzsysteme und ihrer Relevanz für die Fahrausbildung“. Zu denken gibt dabei folgender Satz: „Wenn auch die Fahrausbildung in Deutschland als vorbildlich im europäischen Vergleich gilt, bleibt doch weiterhin – angesichts der nach wie vor hohen durch Anfänger verursachten Unfallzahlen – die frühzeitige Heranführung der Fahrschüler an die modernen Fahrerassistenzsysteme durch eine gezielte Aufnahme der Systeme in die Fahrausbildung eine Herausforderung für Verkehrspolitik, Fahrlehrerverbände, Autoindustrie, Pädagogik und Andragogik.“ GLH/Quellen: TU München/DFA