10. Änderungsverordnung zur FeV - Umfangreiche Neuerungen

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juni/2014, Seite 327

Am 1. Mai 2014 traten die Vorschriften der 10. Änderungsverordnung zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft. Damit wurde unter anderem für Feuerwehrleute und für das Personal von Kfz-Werkstätten das Mindestalter für die Klassen C und D herabgesetzt. Nachstehend veröffentlichen wir die Änderungsverordnung im Volltext. Im Interesse eines besseren Überblicks wurden alle Änderungen rot gekennzeichnet.

Die 10. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 16. April 2014 finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Juni/2014, auf den Seiten 327 bis 374 ...

oder

Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg finden den vollständigen Artikel über diesen Link im internen InternetForum ...

 

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