Aktion des Beirats: Wir nehmen den TÜV beim Wort!

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember/2015, Seite 649

Es gibt sehr ärgerliche Vorkommnisse im Zusammenhang mit Prüfungsbuchungen. Deshalb hat der Beirat des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. nach eingehender Beratung beschlossen, energisch dagegen anzugehen und die Aktion „Wir nehmen den TÜV beim Wort!“ zu starten.

Online-Anmeldung erneut verschoben

Schon 2013 wurde vom Vorstand der TÜV SÜD AG und der TP-Leitung der TÜV SÜD Auto Service GmbH großspurig die baldige Einführung eines Online-Buchungssystems für praktische Prüfungsplätze angekündigt. Allerdings wurde der Start dieses Programms inzwischen zum wiederholten Mal verschoben. Es bleibt also – jedenfalls auf unabsehbare Zeit – bei der oft ärgerlichen Abhängigkeit der Fahrschulen von der Organisationsfähigkeit der jeweiligen TÜV-Niederlassung. Grund der Verzögerung sollen ungenannte Software- und Entwicklungsprobleme sein. Man neigt deshalb allmählich zu der Meinung, die Fahrschulen würden von Mal zu Mal auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertröstet. Vor allem auch, weil solche Systeme im Zuständigkeitsbereich anderer TÜV bereits seit Jahren problemlos funktionieren.

Mit den bisherigen Absprachen leben

Das bedeutet, dass die Fahrschulen im Land wohl noch längere Zeit mit dem antiquierten Bestellmodus werden leben müssen, statt über ein flexibles digitales System ihre Prüfungsplätze online buchen zu können.

Regel 3–2–1

Die zurzeit gültigen Absprachen wurden ausführlich in der FahrSchulPraxis beschrieben (Mai 2015, Seite 323). Auf einen kurzen Nenner gebracht: Es gilt die „Regel 3-2-1“:

  • Fahrschulen bestellen ihre gewünschten Plätze mit einem Vorlauf von drei Wochen.
  • Zwei Wochen vor dem Wunschtermin bestätigt der TÜV die Prüfung verbindlich.
  • Bis zu einer Woche vor dem Prüfungstermin kann die Fahrschule kostenfrei nicht benötigte Plätze stornieren. Die stornierten Punkte können von anderen Fahrschulen übernommen werden, die noch kurzfristig – beispielsweise für Wiederholer – Prüfungsplätze benötigen.

Große Probleme in einzelnen Niederlassungen

Nun hat die Herbstsitzung des Beirates ergeben, dass diese Vereinbarungen von den meisten baden-württembergischen TÜV-Niederlassungen eingehalten werden. Von einigen Beiräten wurde jedoch über folgende Probleme mit bestimmten Niederlassungen berichtet:

  • Die Fahrschulen erfahren – trotz rechtzeitiger Bestellung – absprachewidrig nicht schon zwei Wochen vorher, sondern erst wenige Tage vor dem Termin, ob und wann die Prüfung stattfindet.
  • Bei Engpässen wird die Fahrschule nicht informiert und nicht frühzeitig in die Suche nach einer Lösung eingebunden.
  • Bestellungen werden kommentarlos gekürzt oder gar nicht ausgeführt. Auch in diesen Fällen wird die Fahrschule nicht rechtzeitig informiert, sondern erfährt erst auf telefonische Nachfrage, dass sie leer ausgeht oder dass gekürzt wurde.
  • Nach einer Kürzung betrachtet der TÜV die Bestellung als für ihn erledigt. Statt sich darum zu kümmern, die fehlenden Punkte in Absprache mit der Fahrschule zu einem späteren Zeitpunkt bereitzustellen, wird von der Fahrschule eine neue Bestellung erwartet.

TÜV – ein moderner Dienstleiter?

Liest man solche Meldungen, drängt sich zwingend der Eindruck auf, dass der Anspruch der Geschäftsleitung des TÜV SÜD, ein moderner Dienstleister zu sein, noch lange nicht in allen Bereichen dieser Prüforganisation verwirklicht ist.
Pauschaler Schimpf ist nicht unsere Intention. Deshalb soll die Aktion „Wir nehmen den TÜV beim Wort!“ einen ganz konkreten Blick auf jene Bereiche werfen, wo die Führungsebene des TÜV dringend nachbessern muss.

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BITTE MITMACHEN!

„Wir nehmen den TÜV beim Wort!“

Wir bitten deshalb alle Verbandsfahrschulen in Baden-Württemberg mitzumachen! Bitte
schicken Sie immer dann, wenn der TÜV nicht vereinbarungsgemäß zuteilt, sofort eine Nachricht an die E-Mail-Adresse

tuev-liefert-nicht@flvbw.de

mit folgendem Inhalt:

  • Name der Fahrschule, Bestelldatum und Anzahl der bestellten Plätze
  • Reaktion des TÜV
    • Wurde die Fahrschule informiert, wenn ja, wann?
    • Wurde gekürzt, verschoben oder ganz abgesagt?
    • Wurden gekürzte oder abgesagte Plätze vom TÜV automatisch nachgeliefert oder musste die Fahrschule erneut bestellen?

Die Aktion beginnt ab sofort und soll bis zum Anfang der Sommerferien 2016 andauern.

Die FahrSchulPraxis wird regelmäßig über den aktuellen Stand berichten.