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© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August/2015, Seite 442

Der Komparativ von "automatisch"

Mittlerweile redet und schreibt die ganze Welt – oft verwirrend – über das autonome, automatische, pilotierte, digitale und robotermäßig fahrende Auto. Und manches Vehikel soll noch automatischer werden als andere. Mal sehen, wie lange es dauert, bis die Werbung entgegen aller sprachlichen Ratio das automatischste aller Autos entdeckt. Soweit es um das Auto der Zukunft geht, sollten wir uns nicht mit dem Komparativ quälen, sondern uns Begriffe wie „teilautomatisch, „hochautomatisch" und „vollautomatisch" merken. Teilautomatisch fahren wir schon lange. Man denke nur an Helfer wie Automatikgetriebe, Geschwindigkeitsregelanlage (Synonym: Tempomat), Bremsassistent usw. Nach heutiger Nomenklatur spricht man von hochautomatisch, wenn zwar ein jederzeit zum Eingreifen bereiter Fahrer an Bord ist, das Fahrzeug jedoch auf bestimmten Streckenabschnitten wesentliche Fahrvorgänge ohne Zutun des Fahrers bewältigt. Der „Autopilot" im Lkw hält Abstand, bremst, hält, wechselt den Fahrstreifen und überholt (z.B. auf dem digitalen Testfeld der A9 in Bayern oder den Freeways in Nevada). Vollautomatisch, kein Fahrer mehr an Bord, das Roboterauto also, wird es irgendwann auch geben. Doch bei aller Rasanz der technischen Entwicklung stehen dem, jedenfalls in Europa, noch hohe rechtliche und – nicht zuletzt – emotionale Hürden im Weg. GLH    

Der umgekehrte Tannenbaum

So habe ich das noch nie gesehen. Sehr erhellend, dieser originelle Blick in die Innereien der Verbandsarbeit. Sie haben das nicht gelesen? Hier die Fundstelle: Seite 3 der Zeitschrift FAHRSCHULE vom Juli 2015. Sehr empfehlenswert, diese Lektüre, wenn auch nicht ganz leicht verdaulich, wie das halt bei Kaldaunen & Co. manchmal so ist. Da haben die Vorkämpfer auf Bundesebene etwas erreicht (was, ist wohl noch geheim!), aber auf Länderebene laufen sie gegen die Wand. Immer wieder dieser verflixte Föderalismus! Dass Bundesweisheit sich oft gar nicht durchsetzen will, liegt wohl an den Verbands-Granden der Länder – lese ich da heraus. Denn die sind ja viel zu stark auf die Interessen der kleinen Mitglieder abonniert. Oder hat das etwa mit dem auf den Kopf gestellten Tannenbaum zu tun, weil daran die von oben herabzuckenden Geistesblitze wie der Regen vom Dach direkt in den Gully zischen? Und dazu noch das Problem der Abdunkelung. Gemeint ist die der Heckscheiben. Es ist in der Tat übel, wenn man nicht mehr von hinten her sieht, was Geschwätz voraus anrichten kann. Diagnostisch gesehen: ein Desaster. Prognostisch gesehen: Da geht nichts mehr!

Ist er oder ist er nicht abgesenkt? Gemeint ist der sich anscheinend oft als Stolperstein, ja Prüfungskiller erweisende Bordstein des Paragrafen 10 Satz 1 StVO. Für den Grad der Absenkung, drängt sich mir da auf, müsste nun endlich ein verbindliches Maß her, das im Zweifel mittels Wasserwaage und Zollstock nachzuprüfen wäre.   Das Wichtigste zuerst! Diese einfache Losung sollten die Leser jener Seite 3 nun wirklich begriffen haben. GLH