Neue EG-Regelungen: Privatfahrten mit Lkw und Bus

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juni/2015, Seite 348

Die Verordnungen (EG) 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014 enthalten zwei bedeutsame Neuregelungen für Lkw- und Busfahrer.

1. Privatfahrten mit Lkw (zG >7.500 kg) oder mit Omnibussen:

Privatfahrten mit Lkw unterlagen bisher nicht den Sozialvorschriften und dürfen somit ohne Fahrerkarte durchgeführt werden.

Nun wurde durch Artikel 3 der VO (EG) 561/2006 geregelt, dass nur noch Lkw, deren zulässige Gesamtmasse 7.500 kg nicht übersteigt, von diesen Bestimmungen freigestellt sind. Sofern es sich um schwerere Lkw sowie um Omnibusse handelt, ist auf allen Fahrten das Kontrollgerät zu benutzen; ebenso sind die vorgeschriebenen Nachweise über die letzten 28 Tage zu führen (die VO ist bereits in Kraft).

2. Verantwortlichkeit des Unternehmens für die Unterweisung am digitalen Kontrollgerät:

Nach Artikel 33 der VO (EU) 165/2014 muss künftig jedes Unternehmen dafür sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des Funktionierens und des korrekten Gebrauchs von digitalen Fahrtenschreibern angemessen geschult und unterwiesen werden. Wie der Unternehmer dieser Pflicht nachkommt, ist ihm überlassen (gilt ab 02.03.2016).

JK