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339 EDITORIAL: Kopfhörer nur vom Arzt?
342 Aktuelle News: Uber-Fahrschulen / Freightliner-Inspiration-Truck
344 MOBIL FÜR MORGEN – Neu: Der FIN-AWARD
345 Arbeitnehmervertreterin: Carmen Bonmassar
346 Überwacht werden – wer mag das schon?
348 Vor Unterschrift sorgsam lesen: Vorsicht, es ist Abzocke!
349 Neue EG-Regelungen – Privatfahrten mit Lkw und Bus
350 Urteil des OLG Stuttgart – Zum Eingreifen des Fahrlehrers
352 Ab 1. Oktober 2015 – Neue Prüfungsfragen
374 Gerichtsurteile: (2312) Risiko 0%-Finanzierung / (2311) Fahrzeugbrief muss vorliegen / (2310) Sicherheitsabstand muss eingehalten werden / (2309) Straßenzustand gibt keine Geschwindigkeit vor
Neue EG-Regelungen: Privatfahrten mit Lkw und Bus
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juni/2015, Seite 348
Die Verordnungen (EG) 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014 enthalten zwei bedeutsame Neuregelungen für Lkw- und Busfahrer.
1. Privatfahrten mit Lkw (zG >7.500 kg) oder mit Omnibussen:
Privatfahrten mit Lkw unterlagen bisher nicht den Sozialvorschriften und dürfen somit ohne Fahrerkarte durchgeführt werden.
Nun wurde durch Artikel 3 der VO (EG) 561/2006 geregelt, dass nur noch Lkw, deren zulässige Gesamtmasse 7.500 kg nicht übersteigt, von diesen Bestimmungen freigestellt sind. Sofern es sich um schwerere Lkw sowie um Omnibusse handelt, ist auf allen Fahrten das Kontrollgerät zu benutzen; ebenso sind die vorgeschriebenen Nachweise über die letzten 28 Tage zu führen (die VO ist bereits in Kraft).
2. Verantwortlichkeit des Unternehmens für die Unterweisung am digitalen Kontrollgerät:
Nach Artikel 33 der VO (EU) 165/2014 muss künftig jedes Unternehmen dafür sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des Funktionierens und des korrekten Gebrauchs von digitalen Fahrtenschreibern angemessen geschult und unterwiesen werden. Wie der Unternehmer dieser Pflicht nachkommt, ist ihm überlassen (gilt ab 02.03.2016).
JK