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115 EDITORIAL: Gemeinsamen Nenner suchen
118 Update: Computer als Fahrzeuglenker / Avanti Motorrad!
120 Innenansichten des Verbandes II
122 Verbandstag 2016
132 Beiratssitzung 1/2016: Auf zur nächsten Kreisversammlung
134 Bikertag 2016: Wir brauchen dringend mehr Helfer!
135 Immer mehr Ortsdurchfahrten für Lkw gesperrt – RP Stuttgart – Abhilfe für Fahrschulen
136 Motorrad Total 2016 – PyrenäenTotal II - Alle Infos zu Motorrad Total finden Sie hier ...
163 Führerschein: Ein Handbuch des aktuellen Fahrerlaubnisrechts ...
164 Gerichtsurteile: (2360) Krankenhaus haftet für Unfallfolgen / (2359) Selbstjustiz kostet Führerschein / (2358) Fehlende Griffigkeit der Fahrbahn / (2357) Überhöhter Kraftstoffverbrauch als Mangel? / (2356) Neues Zusatzschild macht Tempolimit nicht unwirksam
Update: Computer als Fahrzeuglenker / Avanti Motorrad!
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe März/2016, Seite 118
Computer als Fahrzeuglenker
In den USA ist die National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) die dem Wa- shingtoner Verkehrsministerium nachgeordnete Bundesbehörde für Straßen- und Fahrzeug- sicherheit. Die NHTSA machte Anfang Februar Schlagzeilen, als sie Computer rechtlich als Führer von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen anerkannte. Damit fällt auch der sog. Sicherheitsbeifahrer weg, der bisher in den USA für hochautomatisch fahrende Automobile verlangt wurde. Nicht geklärt ist damit jedoch die wichtige Frage der Haftung von mit rein computergeführten Automobilen verursachten Unfällen. Werden die Hersteller dieses Risiko auf ihre Kappe nehmen? Oder werden es Versicherungsgesellschaften sein? Je zuverlässiger sich die Systeme auch unter schwierigsten Straßen-, Verkehrs- und Wetterverhältnissen erweisen, desto leichter berechenbar wird eines nicht allzu fernen Tages das materielle Risiko sein. Wie aber sieht es mit dem strafrechtlichen Risiko aus? Wer wird strafrechtlich belangt, wenn durch das Versagen des Computers ein Verkehrsunfall mit Personenschaden entsteht? Wen sperrt man im Zweifel ein? Oder soll das dann unter höhere Gewalt verbucht werden? Hier herrscht noch große Ratlosigkeit, und die scheint in einem Rechtsstaat eine besonders hohe Hürde für die allgemeine Markteinführung des allein vom Computer geführten Automobils zu sein. GLH
Avanti Motorrad!
Die Motorradhersteller glänzen zum Saisonbeginn mit einer beachtli- chen Palette neuer Modelle. Das ist angesichts der anhaltenden Nach- frage nach zweirädrigen Flitzern kein Wunder: Zwei Jahre nacheinander stiegen in Deutschland die Neuzulassungen von Motorrollern und Krafträdern um jeweils rund 10.000 auf zuletzt rd. 148.000 im Jahr 2015. Das Motorradgeschäft erweist sich damit nicht nur als stabil, sondern als besonders zukunftssicher. Gerade auch für Fahrschulen. Schon in der Ausgabe 3/2014 dieser Zeitschrift wies ich darauf hin, dass autonom fahrende Motorräder den auf die Ausbildung von Bikern spezialisierten Fahrschulen wohl kaum Konkurrenz machen werden. Inzwischen sind wir zwei Jahre älter und in puncto autonomes Fahren etwas kenntnisreicher geworden. Und trotzdem bleibe ich dabei: Für Fahrschulen kann es sich lohnen, auf diesem Sektor der Ausbildung ein Spezialist zu sein. Man muss nicht in technische Einzelheiten gehen oder komplizierte psychologische Analysen anstellen, um zu verstehen, warum autonomes Fahren für Mo- torräder noch für sehr lange Zeit keine realistische Option sein wird. Deshalb: Avanti Motorrad! Kolleginnen und Kollegen, bleiben Sie dran! Aber bitte richtig. – So, dass Sie nach jeder bestandenen Prüfung der A-Klassen des Nachts weiterhin gut schlafen können. GLH