Jochen Klima: Innenansicht des Verbandes II

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe März/2016, Seite 120

Berufsverbände sind Interessengemeinschaften. Was uns im Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. zusammenführt, ist das gemeinsame Trachten, der Verkehrssi-cherheit durch qualifizierte Aus- und Fortbildungsleistung zu dienen. Vorherrschende Tätigkeit der Fahrschulen ist die Ausbildung von Führerscheinbewerbern. Dieser ausschließlich den Fahrschulen übertragene Auftrag erfordert staatliche Regulierungen. Das Interesse unserer Mitglieder ist deshalb sehr stark auf die rechtlichen Rah-menbedingungen zur Berufsausübung gerichtet.

Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. setzt sich deshalb mit Nachdruck ein

  • für die Erhaltung der mittelständischen Struktur des Fahrschulwesens, sodass weiterhin auch kleine Betriebe reelle Erfolgschancen haben,
  • gegen wettbewerbsverzerrende Kooperationsmodelle, die es Fahrschulen erlauben sollen, unkontrolliert Bewerber um Fahrerlaubnisse anzunehmen und weiterzuvermitteln, für deren Ausbildung sie keine Fahrschulerlaubnis besitzen,
  • gegen eine bürokratische Ausweitung der Fahrschulüberwachung,
  • für eine verschlankte, effiziente, auf Missbrauch gerichtete Fahrschulüberwachung,
  • für eine rechtliche Stärkung der Stellung des Fahrschulinhabers/verantwortlichen Leiters durch höhere betriebswirtschaftliche Qualifikation,
  • gegen eine unter dem Signum der Entbürokratisierung stattfindende Entkernung des bewährten Fahrlehrerrechts, z. B. Abschaffung der Ausbildungsbescheinigung oder des Tagesnachweises,
  • für höherwertigere schulische Zugangsvoraussetzungen zum Beruf,
  • für eine stärker pädagogisch geprägte Ausbildung der Fahrlehreranwärter, die langfristig zu einem anerkannten Abschluss (etwa auf die Stufe der Erzieherin/Erzieher) führt,
  • gegen den Einfluss von Kräften im Umfeld der Fahrschulen, deren Eigeninteresse lediglich auf Umsatz- und Gewinnmaximierung gerichtet ist, die aber nicht berufsständisch legitimiert sind, für die Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer zu sprechen.

Ihr Verband wird, auch bei harschem Gegenwind, die genannten Ziele unüberhörbar verfolgen. Ein Fahrlehrerrecht, das künftig einseitig „Konzernfahrschulen“ begünstigt, wird Ihr Verband nicht zulassen. Wir werden der Politik auf die Füße treten, wenn droht, das neue Fahrlehrerrecht trage die Couleur von in hinteren Amtsstuben ausgeheckten Abmachungen. Ihr Verband lässt sich nicht als sturer „Bewahrer“ abstempeln, nur weil er nicht tatenlos zuschaut, wie die in der Koalitionsvereinbarung versprochene „Erhöhung der pädagogischen Ausbildung der Fahrlehrer“ zu einer gesetzgeberischen Farce zu verkommen droht.

Um diese Ziele zu erreichen, ist es wichtig, unserer Dachorganisation, der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V., anzugehören. Des Weiteren ist der Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. gut vernetzt, hat Verbündete und gute Kontakte zu ganz unterschiedlichen Gruppierungen. Dazu gehören Ministerien, Abgeordnete, Parteien, Behörden und Organisationen der Wirtschaft. Wichtige Gesprächspartner sind auch die Vertreter der Medien (Presse, Rundfunk und Fernsehen) sowie alle der Verkehrssicherheit verpflichteten und in der landesweiten Verkehrssi-cherheitsaktion „GIB ACHT IM VERKEHR“ gebündelten Organisationen, wie beispielsweise die Polizei, der ADAC, die Verkehrswacht und der Landesseniorenrat.

 

_____

Alle Artikel unserer Serie Innenansichten Ihres Verbandes finden Sie auf unserer Homepage hier:

Artikel VI, Juli 2016, S. 380 
(Mitarbeiterinnen: Dagmar Ganzloser, Claudia Frank,Christine Makowski)

Artikel V, Juni 2016, S. 316
(Mitarbeiterinnen: Irene Blank, Ute Friedrich, Linda Orlovski, Sandra Richter)

Artikel IV, Mai 2016, S. 240
(Mitarbeiterinnen: Maria Reufer, Iris Wimpff)

Artikel III, April 2016, S. 180

Artikel II, März 2016, S. 120

Artikel I, Februar 2016, S.64