Prüfungsfahrzeuge der Klasse BE: Was wiegt mein Anhänger?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2017, Seite 246

Bis zum Stichtag 19. Januar 2017 (Ablauf der Übergangsfrist) mussten zahlreiche Verbandsfahrschulen für die Ausbildung und Prüfung der Klasse BE neue Anhänger anschaffen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination muss mehr als 4.250 kg betragen. Die tatsächliche Masse des Anhängers darf 800 kg nicht unterschreiten.

Bei Prüfungen muss der aaSoP gelegentlich ohnehin die Ladungssicherung prüfen. Dabei kann er die Ladung in Augenschein nehmen und zusammen mit der in der Zulassungsbescheinigung vermerkten Leermasse beurteilen, ob die erforderliche Gesamtmasse erreicht ist.

Kundenfreundliches Angebot des TÜV

Um bei der Prüfung Probleme zu vermeiden, besteht seit dem Jahr 2004 (siehe FahrSchulPraxis 12/2004, Seite 638) zwischen dem Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. und der TÜV Süd Auto Service GmbH folgende kundenfreundliche Vereinbarung, die nun erneut bestätigt wurde:

Nach Voranmeldung: kostenloses Wiegen beim TSC

Ist sich ein Fahrschulinhaber nicht sicher, ob sein Anhänger tatsächlich die geforderten 800 kg auf die Waage bringt, kann er bei jedem TÜV Service Center, sofern es dort eine geeichte Waage gibt, seinen Anhänger kostenlos wiegen lassen. Bitte des TÜV: Nicht unangemeldet erscheinen, sondern beim TSC seiner Wahl einen Termin vereinbaren.

Geeichte Waagen stehen an folgenden TSC zur Verfügung

Aalen / Albstadt / Backnang / Bad Mergentheim / Balingen / Böblingen / Buchen / Crailsheim / Deißlingen / Ehingen / Esslingen / Filderstadt / Freiburg / Freudenstadt / Geislingen / Heidelberg / Heilbronn / Ingelfingen / Karlsruhe / Leonberg / Ludwigsburg / Mannheim / Mosbach / Münsingen / Offenburg / Öhringen / Pforzheim / Reutlingen / Schwäbisch Gmünd / Schwäbisch Hall / Singen / Sinsheim / Stuttgart-Feuerbach / Tübingen / Wangen

Bescheinigung kann bei Zweifeln hilfreich sein

Nach dem Wiegen bekommt die Fahrschule eine Bescheinigung, auf der die tatsächliche Masse des Anhängers und eine Kurzbeschreibung der vorhandenen Ladung vermerkt sind. Hat nun am Prüfungstag ein aaSoP hinsichtlich der tatsächlichen Masse Zweifel, kann die Bescheinigung vorgelegt werden. Dabei sind jedoch folgende Punkte wichtig:

  • Die Prüfung wird auch dann gefahren, wenn diese Bescheinigung nicht vorliegt. Dann muss sich der Prüfer durch einen Blick in die Zulassungsbescheinigung und auf die Ladefläche ein eigenes Bild machen.
  • Hegt der Prüfer danach immer noch Zweifel, darf er eine Kontrollwägung verlangen. Da je nach Art der Beladung bei unterschiedlicher Witterung Schwankungen auftreten können, gelten folgende Toleranzen:
    • Bei Anhängern der Klasse BE, C1E, D1E und DE darf die tatsächliche Masse um maximal 100 kg unterschritten werden.
    • Bei Prüfungsfahrzeugen der Klassen C und CE beträgt die Toleranz jeweils 500 kg.
  • Werden diese Toleranzwerte bei der Wägung unterschritten, findet die Prüfung nicht statt. Außerdem ist dann die Prüfgebühr verfallen und die Fahrschule muss die Kontrollwägung bezahlen. Beweist die Wägung aber, dass alles im grünen Bereich ist, gehen die Kosten zu Lasten des TÜV.
  • Mitgliedsfahrschulen können einen Vordruck für diese Bescheinigung unter folgendem Link in unserem internen InternetForum herunterladen: https://mitglieder.flvbw.de/?ShowLink=9550&id=2.

Jochen Klima