Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 726 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
725 Alle an einem Tisch
730 Update: "Automatikeintrag" - Ermutigende Post aus Brüssel
732 RUNDER TISCH in Pforzheim – Positive Botschaften gegen den Fahrlehrermangel
738 Herbstsitzung des Beirats – Zahlreiche wichtige Themen
753 Theorieprüfung mit Audio-Unterstützung – Neu: Kein Attest für Audiohilfe
772 Fahrlehrerrecht und anderes – Was hat sich seit 1999 geändert
776 E-Mail-Signatur – Pflichtangaben! Was muss sein?
778 Neues Fahrlehrerrecht ab 2018 – Teil 2: Neues über die Fortbildung
786 Thomas Fritz: „Es war einmal ...”
788 Gerichtsurteile: (2406) Ist Kolonnenspringen verboten? / (2407) Bedeutet Nicht-Inanspruchnahme der Kaskoversicherung Verletzungen der Schadenminderungspflicht? / (2408) Abrechnung auf Totalschadenbasis?
Update: "Automatikbeschränkung" - Ermutigende Post aus Brüssel
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember/2017, Seite 730
"Automatikbeschränkung": Ermutigende Post aus Brüssel
Es gibt noch Postbriefe. Einen solchen schickte Jochen Klima letzten Sommer an Violetta Bulc, EU-Kommissarin für Mobilität und Verkehr. Klima wollte aus erster Hand wissen, wie die Kommission im Zeichen stark zunehmender Elektro- und Automatik-Autos über die Beschränkung der Fahrerlaubnis bei Ablegung der Prüfung auf einem Pkw ohne Kupplungspedal denkt. Er machte deutlich, dass die Förderung emissionsarmer Fahrzeuge unbedingt schon in der Fahrausbildung ansetzen sollte, jedoch das geltende Recht viele junge Menschen von einer Ausbildung auf einem Pkw ohne Kupplung abhalte. Klima schlug vor, künftig auf die Beschränkung der Fahrerlaubnis zu verzichten, sofern der Bewerber durch eine Bescheinigung der Fahrschule nachweise, eine noch näher zu bestimmende Anzahl von Fahrstunden auf einem Pkw mit Kupplung und herkömmlichem Schaltgetriebe absolviert zu haben. Solch eine Regelung habe sich, so Kima weiter, in Deutschland in den Jahren 1973 bis 1985 bewährt und zu keinerlei Unfallauffälligkeiten geführt.
Die Antwort aus Brüssel kam bald und ist ermutigend. Hier die wesentlichen Inhalte (übersetzt aus dem Englischen):
„Die Abteilung für Verkehrssicherheit (C2) der Generaldirektion für Mobilität und Verkehr ist für die Sachverhalte des Führerscheinwesens zuständig, die übergreifend auch das Ziel emissionsarmer Mobilität betreffen. Fahrzeuge mit manueller und automatischer Schaltung waren bereits Gegenstand der Tagesordnung des Ausschusses für Führerscheinfragen, der im April 2017 in Brüssel tagte. Weil es sich dabei um eine vorwiegend technische Angelegenheit handelt, wird dieser Sachverhalt von der Driving License Technical Working Group (DLTWG – Arbeitsgruppe für technische Fragen zum Führerschein) erneut am 7. November 2017 behandelt. Dabei wird Gelegenheit sein einzuschätzen, wie dieser Sachverhalt von den Experten der Mitgliedsstaaten betrachtet wird. Abhängig vom Ergebnis der Beratung der DLTWG könnten wir den Vorschlag einer Änderung der für Automatikfahrzeuge geltenden Führerscheinregelung für das nächste Zusammentreten des Führerschein-Ausschusses im April 2018 ins Auge fassen. Für weitere Fragen in dieser Sache stehe ich Ihnen zur Verfügung.“ MR