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E-Mobilität: Höhere Förderung mit BW-e-Gutschein

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe November/2017, Seite 679

Laut Pressemitteilung vom 29. September 2017 fördert das Land Baden-Württemberg die Elektromobilität mit weiteren 43,5 Millionen Euro. Das soll vor allem dem Taxi-, Pflege- und Liefergewerbe sowie Fahrschulen für vermehrte Verwendung von Elektro-Fahrzeugen zugutekommen.

Foto: Volkswagen AG„Mit dem BW-e-Gutschein beschränken wir uns bewusst nicht nur auf das E-Auto“, so Verkehrsminister Winfried Hermann. „Wir wollen einen Anreiz für eine neue Mobilität, eine E-Mobilität, schaffen.“ Neben dem Elektro-Auto können auch andere Fahrzeugarten gefördert werden. Beispielsweise kann Kindertagesstätten, Handwerksbetrieben und dem Einzelhandel die Anschaffung eines E-Lastenfahrrads mit bis zu 4.000 Euro gefördert werden. Kommunen mit Abstellplätzen an ÖPNV-Haltepunkten erhalten Zuschüsse für ein öffentliches Verleihsystem für Pedelecs, E-Bikes oder Elektro-Roller. Bus-Unternehmen erhalten bei der Umrüstung oder Anschaffung eines elektrisch betriebenen Busses eine Förderung von bis zu 100.000 Euro. Die gleiche Fördersumme gibt es für Unternehmen, die auf Elektro-Lkw umsteigen.

Zusätzlich zum Fördertopf des Bundes, der mit 1,2 Milliarden Euro für über 300.000 Fahrzeuge reichen soll, fördert Baden-Württemberg den elektrischen Wechsel im Bereich von Pkw. Besonders Fahrzeugflotten mit vielen täglichen Fahrten in der Stadt sollen durch die BW-e-Gutscheine in Zukunft elektrisch angetrieben werden und somit vor allem im urbanen Bereich deutlich weniger Schadstoffe ausstoßen. Der Gutschein bezuschusst die Fahrzeugunterhaltungs- und Ladeinfrastrukturkosten. Die Fördersumme beträgt 6.000 Euro für rein batterie-elektrisch betriebene Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge. Die Zielgruppe für die Förderung durch den BW-e-Gutschein umfasst insbesondere Taxibetriebe, Fahrschulen, Car-Sharing-Unternehmen sowie Pflege- und Sozialdienste.

Antrag 

Der BW-e-Gutschein kann seit dem 01.11.2017 beantragt werden. Die Beantragung der Förderung erfolgt digital und ohne besonderen Aufwand unter www.elektromobilitaet-bw.de. Dort sind alle wichtigen Informationen aufgeführt.

Foto: Volkswagen AG