Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 526 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
525 EDITORIAL: Gesundheitsschutz zuerst
530 Update: Happy Birthday FPX / MPU: 91.000 Gutachten in 2016 / Leugnen und abwiegeln
536 Herbstsitzung des Beirats – Vorläufige Tagesordnung
538 Umsatzsteuerpflicht der Fahrschulen – Vertagte Entscheidung
540 Unfall bei Motorradausbildung – Kundin verklagt Fahrschule
546 BKrFQG – Überwachung von Ausbildungsstätten
549 Modellversuch in weiteren Bundesländern - Kommt AM15 bundesweit?
550 G. L. Heiler: Polizei erwischt 9-jährigen Schwarzfahrer
559 Runderneuerung des ASF-Seminarkonzepts – Neue Inhalte und neue Medien
561 Fahrlehrerversicherung: Mitgliedervertreterversammlung 2017
570 Gerichtsurteile: (2400) Zivilprozess: Dashcam-Aufzeichnung als Beweismittel? / (2399) Überholvorgang im Wendehammer / (2398) Auf dem Gehweg geparkt – abgeschleppt
Update: Happy Birthday FPX / MPU: 91.000 Gutachten in 2016 / Leugnen und abwiegeln
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe September/2017, Seite 530
Happy Birthday FPX
Mit dieser Ausgabe startet die FahrSchulPraxis in den 48. Jahrgang ihres Bestehens. Die erste Ausgabe der „kleinen Zeitung“ erschien am 15. September 1970 als DIE VERBANDSFAHRSCHULE. Das Editorial verhieß eine neue, offenere Art der Kommunikation im Landesverband der Kraftfahrlehrer Baden-Württemberg e.V. Da hieß es: „Seinen Mitgliedern Informationen zuteil werden zu lassen, ist eine der wichtigsten und vornehmsten Aufgaben dieses Verbandes.” An anderer Stelle: „Wir glauben, dass diese kleine Zeitung zu einer Intensivierung der gegenseitigen Information beitragen wird ...“ „Jetzt ist auch Ihnen allen (den Mitgliedern, die Red.) die Möglichkeit gegeben, in Leserbriefen Ihre Meinung zu äußern ...“ Im Juni 1971 erschien die neunte Ausgabe unter dem Titel FahrSchulPraxis. Editorial: „Eine Zeitung, die aus der Praxis kommt – fast ausschließlich von Fahrlehrern gemacht –, verdient einen Namen, der den Kern der Sache trifft ...“ Die FPX ist 48: Vivat, crescat, floreat – sie lebe, blühe und gedeihe. GLH
MPU: 91.000 Gutachten in 2016
Einer Meldung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zufolge mussten sich 2016 in Deutschland rund 91.000 Personen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen. Die Zahl blieb im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleich. Der häufigste Grund für ein Gutachten war laut BASt Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr. Knapp 60 Prozent aller begutachteten Personen wurden als „geeignet“ beurteilt. Rund 35 Prozent mussten als „ungeeignet“ und gut 6 Prozent konnten als „nachschulungsfähig“ eingestuft werden. Die Zahl der MPU wegen wiederholter Alkoholauffälligkeit sank 2016 jedoch im Vergleich zu 2015 um über 11 Prozent. Die Anzahl der Alkoholauffälligkeiten in Kombination mit Verkehrsauffälligkeit oder sonstiger strafrechtlicher Auffälligkeit reduzierte sich in 2016 um 7 Prozent. Auch sank die Zahl der MPU wegen erstmaliger Alkoholauffälligkeit im Vergleich zu 2015 wieder leicht, nachdem es hier von 2014 zu 2015 einen geringen Anstieg gegeben hatte. Weiter angestiegen sind die Begutachtungsanlässe aufgrund von Drogen (um 4,3 Prozent). Im Verhältnis zur Alkoholauffälligkeit ist die Anzahl jedoch nur halb so hoch. Wird wegen eines MPU-Gutachtens eine Fahr- erlaubnis nicht erteilt, können Betroffene die Erteilung nach einem festgesetzten Zeitraum erneut beantragen. Bei spezifischen Anlassgruppen ist aufgrund des MPU-Gutachtens auch die Einstufung als „nachschulungsfähig“ möglich. In diesem Fall kann die Fahrerlaubnis nach der Teilnahme an entsprechenden Kursen wieder erteilt werden. BASt/GLH
Leugnen und abwiegeln
Wenn das Handy in Flammen aufgeht, das Internet stundenlang gestört ist, der ICE erst gar nicht kommt, ein avisiertes Paket nicht eintrifft, der Automat keinen Parkschein ausspuckt, am Bahnhof der Ticketautomat streikt usw., dann ärgert uns das und versaut uns vielleicht den ganzen Tag. Wer sich beklagt, stößt oft nur auf gut gespieltes Staunen und hört beschwichtigende Sätze wie „Das hat es bei uns noch nie gegeben!“ oder „Das war ein Einzelfall!“. Nicht wenige Sprecher von Unternehmen scheinen darauf getrimmt zu sein, Fehler und Versagen klein zu reden. Das ist ganz miserabler Service. Wie kann man dieser Unkultur begegnen? Eine sachliche, aber dennoch eindeutige E-Mail des Unmuts wäre oft ein probates Mittel, das wir als Anwender, Nutzer und Verbraucher viel zu selten gegen das Leugnen und Abwiegeln ins Feld führen. Also: Schreiben und abschicken! GLH