Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 198 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
197 EDITORIAL: Demnächst Fahrverbote im Land?
202 Update: Tod durch Feinstaub - eine Schimäre? / Elektroauto und CO2-Emission
204 Geschäfts- und Kassenbericht des Fahrlehrerverbandes BW (Teil 1) - (zum Geschäfts- und Kassenbericht gesamt als PDF)
220 Neues Fahrlehrerrecht seit 1. Januar 2018 – Teil 6: Neue Form der Überwachung
222 Neues Fahrlehrerrecht: Rechtsformen für Fahrschulbetriebe – Teil 2
234 Modellversuch verlängert – Vorerst AM15 nicht bundesweit
239 Außergerichtliche Schlichtung – Neuer Link zur OS-Plattform
240 Neue Seminare: Ausbildungsfahrlehrer und Pädagogische Überwachung (I+II)
248 Freie Fahrt für Hilfe & Rettung
252 Gerichtsurteile: (2417) Geringe Fahrleistung - kein Anspruch auf Mietwagen nach Unfall?
Außergerichtliche Schlichtung: Neuer Link zur OS-Plattform
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe April/2018, Seite 239
In der Juni-Ausgabe 2016, S. 328, berichtete die FahrSchulPraxis über die neue Informationspflicht für Online- Händler. Danach mussten diese einen entsprechenden Hinweis mit Link zur OS-Plattform der EU in ihre Webseite aufnehmen (OS = Online-Streitbeilegung).
Hier besteht neuer Handlungsbedarf, denn die EU hat an ihren Webseiten gebastelt, sodass der bisherige Link (http://ec.europa.eu/consumers/odr/) nicht mehr funktioniert. Unternehmen müssen jetzt die neue https-Version (https://ec.europa.eu/consumers/odr/) aufnehmen. Dies ist eine Webseite mit Sicherheitszertifikat und verschlüsselter Datenkommunikation. Eine interne Weiterleitung vom bisherigen auf den neuen Link gibt es nicht.
Gesetzliche Grundlage
Um Verbrauchern im Onlinehandel eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit zur Streitschlichtung zu bieten, erließ der europäische Gesetzgeber die ADR-Richtlinie (alternative Streitbeilegung) sowie die ODR-Verordnung (Online-Streitbeilegung) zur Streitbeilegung zwischen Unternehmen und Verbrauchern für Online-Kauf- und -Dienstleistungsverträge. Die EU-Kommission stellt dafür die sog. OS-Plattform zur Verfügung, um Verbrauchern Möglichkeiten für die Wahrnehmung der alternativen Streitschlichtung zu bieten. Fahrschulen, die online Verträge mit Kunden abschließen, müssen deshalb in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie in das Impressum ihrer Webseite einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform aufnehmen.
Die Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung gilt nicht für Fahrschulen,
- die ausschließlich im Wege des stationären Handels Waren verkaufen und/oder Dienstleistungen erbringen, also online dafür keine Verträge schließen;
- die zwar eine Internetseite betreiben, jedoch im Zusammenhang mit dieser keine Verträge schließen, sie also ausschließlich für Werbezwecke und Hinweise nutzen.
Daraus ergibt sich, dass unser Handlungshinweis viele Fahrschulen gar nicht betrifft.
Checken Sie Ihre Webseite
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben drohen kostspielige Abmahnungen. Betroffene Fahrschulen sollten ihr Impressum und ihre AGB überprüfen. Dabei müssen sie sicherstellen, dass darin der neue „https“-Link aufgeführt ist. Der Link muss ein Hyperlink, also anklickbar sein. Das Impressum der Webseite muss jetzt folgenden Satz enthalten:
„Online-Streitbeilegung (Art. 14 Abs. 1 ODR- Verordnung): Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.“
Ralf Nicolai