FahrSchulPraxis Januar 2018 - Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW > mehr ...

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Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt:

01 Start für neues Fahrlehrerrecht
06 Update: EU-Parlament für vorgeschriebenen Einbau von Fahrerassistenzsystemen / Verkehrsunfälle 2017- eine Vorschau
08 Mitgliederversammlung Freiwillige Sterbekasse STOCK – Große Zustimmung für Sanierung
10 Vorschau: 68. ordentliche Mitgliederversammlung
12 Wintersitzung des Beirats
14 Neues Fahrlehrerrecht ab 2018 – Teil 3: Anzeige- und Aufzeichnungspflichten
17 Verkehrsministerium Baden-Württemberg – Erläuterungen zum neuen Fahrlehrerrecht (Mitglieder des FLVBW erhielten die Erläuterungen per Newsletter 92 am 12.12.2017 - sie sind auch im internen InternetForum verfügbar ...)
29 KorsikaTotal 2017 – eine Nachlese Instruktor: Schraube locker – Psychologe auf Abwegen
34 Ist das so okay, d'accord oder in Ordnung?
37 Kleinwüchsige Fahrschüler – Prüfung nur nach Begutachtung 
40 Berufskraftfahrer-Qualifikation – Fortbildung der Ausbilder
43 Berufskraftfahrer-Weiterbildung – Grenzgängerlösung verlängert
44 Fahreignung und Beobachtungsfahrt – Vordruck wurde überarbeitet
47 Änderung der StVZO – Gegen Manipulation von Abgassystemen
52 Gerichtsurteile: (2411) Behörde lässt Pkw abschleppen! - Rechtens? / (2410) Abgasskandal –  Ansprüche gegen VW? / (2409) "Trunkenheitsfahrt" nach Medikamenten?

Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...

EDITORIAL: Start für neues Fahrlehrerrecht

Jochen Klima, Vorsitzender des FLVBW

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Januar/2018, Seite 1

Liebe Leserinnen und Leser,

die Feiertage und der Jahreswechsel liegen hinter uns. Für 2018 wünsche ich Ihnen, auch im Namen meiner Vorstandskollegen und der Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle, alles Gute und immer unfallfreie Fahrt.

Wenn Sie diese Ausgabe der FahrSchulPraxis in den Händen halten, sind das neue Fahrlehrergesetz und die darauf beruhenden Verordnungen in Kraft getreten. Freilich, im Berufsalltag muss sich das neue Recht erst noch bewähren. Bei der praktischen Umsetzung werden bestimmt noch einige Haken und Ösen zutage treten. Doch die Zusage des Bundesverkehrsministeriums, bei Bedarf zügig nachjustieren zu wollen, lässt auch hier hoffen.

Ein wesentliches Ziel der Reform sollte sein, einen Beitrag gegen den offenkundigen Fahrlehrermangel zu leisten. Daraus zu folgern, die Fahrlehrerausbildungsstätten könnten sich ab sofort nicht mehr vor Bewerbern retten, wäre falsch. Dennoch glaube ich an die Wirkung der positiv veränderten Zugangsvoraussetzungen und an die deutlich modernisierte Ausbildung: Es werden sich wieder mehr geeignete junge Leute für den Fahrlehrerberuf entscheiden. Dies – und das hat im November letzten Jahres der RUNDE TISCH gegen den Fahrlehrermangel sehr deutlich aufgezeigt – kann aber nur gelingen, wenn der Berufsstand den Nachwuchs ordentlich bezahlt und ihm attraktive Arbeitsbedingungen bietet.

Auch im Berufsalltag müssen wir uns auf Neuerungen einstellen.
Zu nennen sind dabei unter anderem

  • die regelmäßige Überprüfung der Eignung,
  • die neuen Bestimmungen über die Fortbildung,
  • die neuen Formen der Zusammenarbeit und Kooperation sowie
  • die Einführung der pädagogischen Überwachung des theoretischen und praktischen Unterrichts.

Dies alles erfordert Umdenken und Flexibilität. Gleiches gilt für die intensive Nutzung moderner Fahrerassistenzsysteme in der Ausbildung und Prüfung. Eine besondere Herausforderung aber wird die kompetente Begleitung des kommenden hochautomatisierten und autonomen Fahrens durch die Fahrlehrerschaft sein. Es bleibt also spannend!

Es grüßt Sie sehr herzlich
Ihr
Jochen Klima