Infos für Angestellte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer

 

Sobald die gesetzlich vorgeschriebenen zwei Jahre als angestellter Fahrlehrer vorbei sind, wollen viele Jungfahrlehrer so schnell wie möglich Fahrschulinhaber werden. An Fahrschulen mangelt es bundesweit nirgendwo. Hingegen gibt es für gute, ich meine gute, Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer eine große Zahl offener Stellen. Sucht man nach Ursachen für den Drang in die Selbstständigkeit, stößt man immer wieder auf zweifelhafte Anstellungsverhältnisse, die weit weg sind von der für angestellte Lehrkräfte üblichen Mitarbeiterkultur. Gelegentlich kommen einem Dienstverträge unter, deren Inhalt die Bezeichnung moderne Sklavenhaltung verdient.

Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. steuert schon seit Jahrzehnten einen ganz anderen Kurs. Unsere Empfehlungen für die Begründung und Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen lassen keinen Raum für Ausbeutung und Minderung von Arbeitnehmerrechten. Der Verband will die Angestelltenkultur nach Kräften fördern, wohl wissend, dass nur Unternehmen mit zufriedenen Mitarbeitern am Markt reüssieren. Wir sind gegen auf Stundenbasis bezahlte Tagelöhner, die auch noch einen großen Teil des Geschäftsrisikos zu tragen haben, ständig am Hungertuch nagen und im Handumdrehen auf die Straße gesetzt werden können.

Deshalb sollten Verbandsfahrschulen in puncto Angestelltenkultur Flagge zeigen und sich den Slogan „Fair-Pay“ zu eigen machen. Es soll sich herumsprechen, dass Verbandsfahrschulen ihren Mitarbeitern faire monatliche Festgehälter bezahlen und sich ihre Anstellungsverträge an den Gestaltungs- und Gehaltsempfehlungen des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. orientieren. Ich bin fest davon überzeugt, dass diese Fahrschulinhaber im Rennen um gute Mitarbeiter/Innen künftig die Nase deutlich vorn haben. Damit stehen die Chancen gut, dass der Traum von der scheinbar goldenen Selbstständigkeit (die sich oft als das krasse Gegenteil herausstellt!) erheblich an Reiz verliert.

Jochen Klima, Editorial "Fair Pay für Angestellte" FahrSchulPraxis Ausgabe Mai/2015, Seite 263

 

Der direkten Draht für Angestellte: angestelltenvertreter@flvbw.de 

 

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