Mitgliedschaft: Gute Argumente dafür

Information als PDF-Flyer ...

Wir liefern Ihnen alle notwendigen Fachinformationen

  • Per E-Mail-Newsletter umgehend, wenn es Wichtiges gibt.
  • Online zum Nachschauen, Downloaden und Diskutieren im internen InternetForum.
  • Online auf unserer Homepage (flvbw.de).
  • Online in Facebook (facebook.com/flvbw).
  • Jeden Monat mit der Fachzeitschrift FahrSchulPraxis per Post.
  • Monatlich mit der Fachzeitschrift FAHRSCHULE*.
  • Fahrlehrerrelevante Gesetzestexte mit Kennzeichnung der Neuerungen.

Gruppenverträge und Rahmenabkommen

Mit verschiedenen Gruppenverträgen und Rahmenabkommen, z.B. in den Bereichen Altersvorsorge, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Tanken, Telefonieren, Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung usw., können Mitglieder richtig Geld sparen.

Wir beraten Sie individuell und persönlich

Ihre individuellen Fragen können Sie uns per E-Mail, Telefon, Fax oder Post zukommen lassen. Wir antworten immer auf dem schnellsten Weg.

Ihre Werbeideen wie Flyer, Plakate oder Internetseiten können Sie uns zur wettbewerbsrechtlichen Überprüfung schicken.

Wenn Sie eine Fahrschule kaufen oder verkaufen möchten, eine Kooperation mit Kollegen eingehen möchten, Fragen zu Anstellungsverhältnissen haben oder andere Fragen rund um den Beruf, vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin.

Zukunftsgestaltung, Austausch und Kontakt mit Kolleginnen uns Kollegen

Bei verbandsinternen Versammlungen und Ausflügen auf Kreisebene oder bei Tagungen des FLVBW können Sie sich mit Ihren Kolleginnen und Kollegen austauschen, beraten und an der Zukunftsgestaltung Ihres Berufsstandes mitarbeiten.

Neue Geschäftsfelder

Mit den Programmen Einweisung zum Instruktor für das Motorrad-Sicherheitstraining und dem Fahr-Fitness-Check stehen Ihnen als Mitglied fertige Instrumente zur Verfügung, mit denen neue Geschäftsfelder erschlossen werden können.

Imagevorteil durch GUT BETREUT - VERBANDSFAHRSCHULE

Verbandsfahrschulen können mit dem Slogan GUT BETREUT - VERBANDSFAHRSCHULE werben und ihren Kunden dadurch die Sicherheit einer großen Gemeinschaft anbieten.

Kostenlose Schnuppermitgliedschaft

Die Schnuppermitgliedschaft ist kostenlos und endet nach sechs Monaten bzw. für Berufsanfänger nach zwölf Monaten automatisch ohne jede weitere Verpflichtung. Die Teilnahme an der Schnuppermitgliedschaft ist nur einmalig möglich und nur für Fahrlehrer/-innen aus Baden-Württemberg.

Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegebühr (gültig ab 1. Juli 2021)

Bei Aufnahme in den Verband wird einmalig eine Aufnahmegebühr erhoben:

  • 155,00 Euro für Inhaber, Verantwortliche Leiter, Firmen
  •   77,50 Euro für Angestellte

Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich erhoben (Feb./Juli) und beträgt*

  • für Angestellte
    • 195,00 Euro/Jahr inkl. Fachzeitschrift FAHRSCHULE
    • 170,00 Euro/Jahr ohne Fachzeitschrift FAHRSCHULE
  • für Inhaber/Verantwortliche Leiter
    • 396,00 Euro/Jahr inkl. Fachzeitschrift FAHRSCHULE

*Für Mitglieder in der Beitragsstufe "Inhaber/Verantwortliche Leiter" ist der monatliche Bezug der Fachzeitschrift FAHRSCHULE automatisch im Beitrag eingeschlossen. Angestellte können wählen, ob sie die Zeitschrift beziehen möchten oder nicht.

 

Neben o.g. Leistungen, die unseren Mitgliedern direkt zukommen, ist der Verband auch die Interessenvertretung der Fahrlehrer/-innen und Fahrschulen in Baden-Württemberg. Was dazu gehört lesen Sie hier:  

Interessenvertretung der Fahrlehrer/-innen und Fahrschulen in Baden-Württemberg

Pädagogisch qualifizierte Fahrausbildung ist ein unverzichtbarer Baustein für die Verkehrssicherheit und die Verträglichkeit von Umwelt und Kraftfahrzeug. An diesem Leitsatz orientieren sich die vom Verband vertretenen Interessen. Insbesondere tritt der Verband ein für

  • die Förderung und Erhaltung des privatwirtschaftlichen Fahrlehrerwesens,
  • ausgewogene rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen der Fahrschulen,
  • die fachliche und soziale Förderung der angestellten Mitarbeiter,
  • die Überprüfung der für die Berufsausübung notwendigen Schlüsselqualifikationen
  • der Fahrlehreranwärter,
  • intensive pädagogische und solide fachliche Ausbildung der Fahrlehreranwärter,
  • zeitgemäße, praxisbezogene Fortbildung der Fahrlehrer,
  • fairen, qualitätsorientierten Wettbewerb der Fahrschulen,
  • soziale Sicherung der Mitglieder und ihrer Angehörigen,
  • gerechte, möglichst gleichwertige Prüfungsbedingungen für die Fahrschüler.

Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder innerhalb des Landes Baden-Württemberg gegenüber

  • dem Landtag und den politischen Parteien,
  • Ministerien und Behörden,
  • den Technischen Prüfstellen,
  • der Presse und den öffentlichen Medien,
  • den mit der Verkehrssicherheit befassten Institutionen und Verbänden.

Der Verband ist überdies Partner der landesweiten Verkehrssicherheitsaktion „GIB ACHT IM VERKEHR“.

Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e. V. verfügt als Mitglied der  Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. (BVF) über eine wirksame Interessenvertretung gegenüber

  • dem Bundestag, Bundesrat und den politischen Parteien,
  • den Bundesministerien und Bundesbehörden,
  • den auf Bundesebene mit der Verkehrssicherheit befassten Institutionen und Verbänden, 
  • den Generaldirektionen und Behörden der Europäischen Union.

Die Vertreter des Verbands sind auf Landes- und Bundesebene in einer beträchtlichen Anzahl offizieller Gremien beratend tätig.