Schnuppermitgliedschaft im Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.

Die vorläufige Mitgliedschaft (Schnuppermitgliedschaft) ist kostenlos und endet automatisch ohne jede weitere Verpflichtung. Die Teilnahme an der Schnuppermitgliedschaft ist nur einmalig möglich und nur für Fahrlehrer/-innen aus Baden-Württemberg.
Berufsanfänger können Schnuppermitglied werden, sobald sie den "Anwärterschein Fahrlehrer" haben.

Die Dauer der Schnuppermitgliedschaft beträgt in der Regel 6 Monate - für Berufsanfänger 12 Monate.

Verbandsleistungen, die Ihnen schon während der Schnuppermitgliedschaft zur Verfügung stehen:

Fachzeitschrift FahrSchulPraxis

Die FahrSchulPraxis ist seit 1970 das offizielle Organ des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. Mit dieser monatlich erscheinenden Fachzeitschrift informiert der Verband seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen und Trends, die für den Fahrlehrer und dessen berufliches Umfeld von Bedeutung sind. Im Mittelpunkt der Berichterstattung stehen Fragen der Verkehrssicherheit, des Rechts, der Pädagogik und der Technik. Die FahrSchulPraxis verzeichnet dank ihrer zuverlässigen, gegenwartsnahen Berichterstattung eine hohe Lesequote. Auch bei Ministerien, Behörden sowie Sachverständigen und Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr findet das Blatt Monat für Monat erfreulichen Anklang. Erscheinungsdatum ist jeweils der 15. des Monats. Fahrlehrer müssen aktuell über wichtige Gesetzesänderungen informiert sein. In unserem Verbandsorgan FahrSchulPraxis drucken wir diese nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt oder Verkehrsblatt zeitnah ab.

Mehr zum Thema FahrSchulPraxis finden Sie hier ...

Während der Dauer Ihrer Schnuppermitgliedschaft erhalten Sie jeden Monat die Fachzeitschrift FahrSchulPraxis.

InternetForum

Mitglieder und Schnuppermitglieder haben Zugang zum internen InternetForum des Fahrlehrerverbandes BW. Das Forum ist mit seinen aktuellen Artikeln und seinem Downloadbereich eine gute fachliche Informationsquelle. Außerdem dient es den Mitgliedern als Kommunikations- und Diskussionsplattform zu allen Themen, die sie bewegen.

Während der Dauer Ihrer Schnuppermitgliedschaft haben sie Zugang zum InternetForum.

Fortbildungsangebot zum günstigen Mitgliedertarif

Jeder Fahrlehrer ist verpflichtet, mindestens alle vier Jahre an einer Fortbildung teilzunehmen. Seminarleiter müssen zusätzlich ebenfalls in bestimmten Abständen ein spezielles, programmbezogenes Fortbildungsseminar besuchen. Der Verband bietet über seine Tochtergesellschaft, die FSG/TTVA mbH, für seine Mitglieder und deren Mitarbeiter diese Seminare fortlaufend an. Daneben sind zahlreiche Spezialseminare zu unterschiedlichen Themen im Programm, die von den Mitgliedern gern angenommen werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung ist ein Mindestmaß, das wissen unsere Mitglieder. Wer als Fahrlehrer auf der Höhe der Zeit bleiben will, gibt sich damit nicht zufrieden, denn die Inhalte der Fahrausbildung unterliegen einem unaufhörlichen Wandel. Es ist deshalb unerlässlich in der Verkehrspädagogik, dem Verkehrsrecht und in der Führung einer Fahrschule auf dem Laufenden zu sein. Der Verband bietet im Berufsalltag nützliche, die Wettbewerbsfähigkeit stärkende Fortbildung an.

Mehr zum Thema Fortbildung finden Sie hier ...

Während der Dauer Ihrer Schnuppermitgliedschaft können Sie das Fortbildungsangebot zum günstigen Mitgliedertarif nutzen.

Teilnahme an Versammlungen

Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. führt jährlich seine Mitgliederversammlung durch. Gerne laden wir Sie ein, wichtige berufsständische Referate zu verfolgen, heiße Diskussionen zu führen, interessante Menschen kennen zu lernen und vieles mehr.

Auch in Ihrem Kreisverein finden mehrmals im Jahr Versammlungen auf Kreisvereinsebene statt, die Sie u.a. über den aktuellen Stand der Gesetzgebung informieren. Ebenso wird die Lage in Ihrem Kreis behandelt und oft werden interessante Gesprächspartner der Fahrerlaubnisbehörden, der Versicherungen und des TÜV als Gäste geladen.

Während Ihrer Schnuppermitgliedschaft können Sie an allen Versammlungen als Gast - ohne Stimmrecht bei Wahlen und Abstimmungen - teilnehmen.

Mustervordrucke

Während der Dauer Ihrer Schnuppermitgliedschaft können Sie auf die umfangreiche „Fundstätte“ des Fahrlehrerverbandes zurückgreifen. Sie enthält z.B. folgende Mustervordrucke: Vertrag über die Vermietung/Untervermietung eines Fahrschullehrraumes, Options- und Kaufvertrag über den Kauf einer Fahrschule, Kraftfahrzeugnutzungsvertrag, Anstellungsvertrag für Fahrlehrer und den dazu ergänzenden Empfehlungen für die Begründung und Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen, Praktikantenvertrag und vieles mehr...

Ein Aufstellung der aktuellen Mustervordrucke finden Sie hier...

Der Verband steht Ihnen auch gerne beratend z.B. bei Fahrschulkauf und -verkauf, Betriebsübergaben, Finanzierungsfragen, Vermietung und Verpachtung sowie bei der Anstellung von Mitarbeitern zur Seite.

Überzeugt?

Nutzen Sie dieses unverbindliche und kostenfreie Angebot und entscheiden Sie dann, ob der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. Ihr Partner im täglichen Berufsleben werden soll.

Die Beitrittserklärung finden Sie hier ...

Noch Fragen?

Ansprechpartnerin: Dagmar Stauch
Tel. 0711 839875-22 (Zentrale -0)
Fax 0711 8380211
oder per E-Mail

Zusätzliche Verbandsleistungen, die Ihnen dann mit der regulären Mitgliedschaft zur Verfügung stehen

  • Abstimmungs- und Wahlrecht bei verbandsinternen Veranstaltungen.
  • Nutzung des Logos "Gut betreut - Verbandsfahrschule".
  • Zugang zu allen Rahmenverträgen z.B. für die Alters- und Krankheitsvorsorge, günstigere Einkaufs-, Vertrags, und Beratungsangebote bei diversen Dienstleistern.
  • Bezug der bundesweiten Fachzeitschrift FAHRSCHULE in der Beitragsklasse "Inhaber" kostenfrei bzw. in anderen Beitragsklassen zum vergünstigten Abo-Preis.

Weitere gute Argumente für die Mitgliedschaft im Verband finden Sie hier ...