Schmunzelecke

Aufmerksamkeit und Sachverstand der Fahrlehrer haben schon oft praxisfremde oder gar widersinnige Verkehrsregelungen zu Fall gebracht. Die hierzu ersonnenen Fragen sind rein humoristisch aufzufassen.

Geschwindigkeit

 

Foto: René Thoma

Wie verhalten Sie sich an dieser Stelle?

  • Ich missachte das Gebot, 330 km/h zu fahren

  • Ich gebe Vollgas

  • Weil ich die Markierung für eine Falle halte, bremse ich stark ab

Foto: René Thoma

Ort: Denzlingen, Stuttgarter Straße - vor der Gesamtschule

Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 11/2020, S. 635

Geschwindigkeit

 

Foto: David Ballmes

Wie müssen Sie sich bei dieser Schilderkombination verhalten?

  • Für Fahrerinnen oder Fahrer mit einer Körpergröße von mehr als 1,80 m gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Kleinere Personen dürfen hingegen nicht schneller als 60 km/h fahren.

  • Es gelten folgende zulässige Höchstgeschwindigkeiten: 100 km/h für alle Kfz, in denen der Führer eine erhöhte Sitzposition hat (z.B. Lkw, Busse und SUV), 60 km/h für alle anderen Kraftwagen sowie für Krafträder.

  • Für die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist immer das Schild relevant, das der jeweilige Fahrzeugführer/die jeweilige Fahrzeugführerin nachweislich zuerst wahrnimmt.

Foto: David Ballmes

Ort: B19 bei Würzburg

Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 02/2020, S. 107

Vorfahrt

 

Ort: Kehl-Marlen, Eckartsweierer Straße; Foto: Peter Tschöpe

Wie verhalten Sie sich bei dieser Beschilderung?

  • Ich ignoriere die unterschiedlichen Vorfahrtregelnden Zeichen und entscheide bei auftauchendem Querverkehr intuitiv, wie ich mich verhalte.
  • Die Zeichen „Vorfahrtstraße“ und „Vorfahrt gewähren“ neutralisieren sich gegenseitig. Somit gilt die Regel „rechts vor links“.

  • Ich rufe bei der zuständigen Verkehrsbehörde an und frage nach, ob es sich bei dieser Beschilderung um einen verspäteten Aprilscherz handelt. 

Ort: Kehl-Marlen, Eckartsweierer Straße

Foto: Peter Tschöpe

Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 07/2019, S. 451 (fpx201907451)

Durchfahrtsverbot

 

Ort: Leinecksee bei Alfdorf im Rems-Murr-Kreis / Foto: Gerhard Bischof aus Welzheim

Was müssen Sie bei dieser Verkehrszeichenkombination beachten?

  • Hier darf ich nur weiterfahren, wenn ich verspreche, meinen Hund während der Fahrt nicht im Auto zu baden

  • Hunde dürfen sich auf dieser Straße nicht in einer Pfütze wälzen

  • Vom Spaziergang auf dieser Straße verschmutzte Hunde dürfen nicht gebadet werden – auch nicht zu Hause

Ort: Leinecksee bei Alfdorf im Rems-Murr-Kreis

Foto: Gerhard Bischof aus Welzheim

Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 03/2018, S. 187 (fpx201803187)

Verbot der Einfahrt - Anlieger müssen Tag und Uhrzeit beachten

 

Gesehen in Wöllstadt - Foto eingesandt von Kollegin Jennifer Weis aus Leimen

  • Ich erledige meine Anliegen nur am Wochenende oder abends

  • Da darf ich meistens nicht rein! Raus immer! Aber nur, wenn ich Anlieger bin.

  • Ohne Kalender und ohne Uhr sag‘ ich dazu gar nichts!

Foto: Jennifer Weis aus Leimen / Ort: Wöllstadt / Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 08/2017, S. 506 (fpx201708506)

Was sagt Ihnen dieser "Vorwegweiser"?

 

  • Gar nichts! Deshalb halte ich an und schaue auf dem Stadtplan nach

  • Alle Wege führen nach Rom und viele nach Offenburg

  • Ist doch egal, wohne ich fahre, Hauptsache ich komme an

Foto: Jochen Klima / Ort: Oberachern, Illenauer Straße / Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 10/2016, S. 572 (fpx201610572)

Abknickende Vorfahrtstraße: Worauf müssen Sie hier besonders achten?

 

Foto: Ulrich Raaf

  • Ich sehe den Schilderwald vor lauter Bäumen nicht

  • Auf links aus der Wiese kommende
    Fahrzeuge

  • Wer über einen abgesenkten Bordstein in die Kreuzung einfährt, muss stets warten

Foto: Ulrich Raaf / Ort Schwäbisch Hall, Geschwister-Scholl-Straße / Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 09/2016, S. 493 (fpx201609493)

Was bedeutet diese Zeichenkombination?

 

Foto: Andreas Tschöpe

  • Das Haltverbot gilt nur für Fahrzeuge mit Parkschein

  • Auf den Parkplätzen benötige ich keinen Parkschein

  • Das ist mir zu kompliziert. Ich suche mir einen anderen Parkplatz

Foto: Andreas Tschöpe: gesehen in Freiburg, Universitätsklinikum / Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 04/2016, S. 205

Sie sind mit dem Fahrrad unterwegs. Was sagt Ihnen die Beschilderung?

 

Foto: René Thoma

  • Da fahre ich sicherheitshalber auf der Fahrbahn, denn wer weiß, was mich voraus noch erwartet.

  • Ich steige ab und schiebe. Dann habe ich mehr Zeit, um die neue Regelung zu begreifen.

  • Ich hole mein Mountainbike und fahre auf dem Grünstreifen. Da kann ich am wenigsten falsch machen.

Foto: René Thoma: gesehen in Denzlingen, Elzstraße/Ecke Almendstraße / Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 03/2016, S. 141

   

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: Was sagt Ihnen diese Markierung?

 

  • 300 km/h: Ein typischer Fall oberflächlicher Markierung!

  • Das rote Auto enthält wahrscheinlich eine Radarfalle!

  • Die Straße endet nach 300 Metern.

Foto: Thomas Fränzel: gesehen im Aachweg in Radolfzell-Böhringen / Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 07/2013, S. 405

   

Was sagt Ihnen diese Schilderkombination?

 

  • Ich halte erst mal an und rufe bei der zuständigen Behörde an. Dort kann man mir bestimmt weiterhelfen!

  • Ich hole meinen Traktor. Mit dem werde ich da ja wohl reinfahren dürfen!

  • Es gibt bestimmt noch ‘ne andere Straße nach Markelfingen.

Foto: Bernd Graf aus Radolfzell - fotografiert bei Markelfingen
Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 02/2013, S. 103

   

Was wird hier angeordnet?

 

  • Man darf nur abbiegen, wenn die Ampel ausgeschaltet ist.

  • Abbiegen ist nur bei grünem Pfeil der Ampel erlaubt.

  • Auch bei grünem Pfeil der Ampel haben von links kommende Fahrzeuge Vorfahrt.

Foto: Bernd Schulz - gesehen in Berlin-Pankow: Stiftsweg/Damerowstraße
Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 05/2012, S. 270

   

Überholverbot und "Anliegerverkehr frei"
Wie verhalten Sie sich bei dieser Schilderkombination?

 
  • Wer Anlieger ist, darf andere Fahrzeuge überholen.

  • Das Haltverbot gilt für alle Fahrer. Sonst wäre ja kein Platz zum Überholen.

  • Als Fußgänger muss ich mit überholenden Anliegern rechnen und ggf. mit einem schnellen Sprung zur Seite die Fahrbahn freimachen.

Foto: Sebastian Jaekel - gesehen in Ulm, Kreuzung Schwabstraße/Weinsteige
Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 01/2012, S. 29
"Vorfahrt gewähren" in Verbindung mit "Verschmutzte Fahrbahn"
   

Wie müssen Sie sich bei dieser Schilderkombination verhalten?

 

  • Wenn die Straße verschmutzt ist, hat der von links Kommende Vorfahrt.

  • Da die Straße momentan sauber zu sein scheint, kann ich die Einmündung zügig überqueren.

  • Ich telefoniere mit der Stadtverwaltung und fordere eine Putzkolonne an.

Foto: Volker Weiß - gesehen in Schwäbisch Gmünd-Straßdorf
Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 11/2011, S. 606

   

Abknickende Vorfahrt: Was sagt Ihnen diese Schilderkombination?

 

  • Wird schon keiner kommen – Augen zu und durch!

  • Die zuständige Behörde ist ein Anwärter auf den Verkehrssicherheitspreis.

  • Ich bleibe erst mal stehen und schaue, wie sich die Einheimischen verhalten.

Foto: Patrick Bitzer - gesehen in Tuttlingen, Kreuzung Ulrichstraße/Weimarstraße
Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 10/2011, S. 563

   

Vorsicht Gegenverkehr: Was denken Sie bei dieser Schilderkombination?

 

  • Wenn ein Geisterfahrer entgegenkommt, muss ich warten.

  • Ha, des isch doch oifach scheeee!

  • Ich rufe beim Fahrlehrerverband an und frage nach, wie ich mich verhalten soll.

Foto gesendet von Dieter Reisigel, Mannheim; gesehen in der Weinheimer Straße in Mannheim
Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 7/2011, S. 400

   

Verkehrsberuhigter Bereich: Was fällt Ihnen hier ein?

 

  • Ich lasse mich nicht verhonepipeln und fahre flugs weiter.

  • Hier war ein nächtlicher Schilder-Versetzer am Werk.

  • Ich bin klammheimlich entzückt, weil es die Verkehrsbehörde noch nicht entdeckt hat.

Foto gesendet von Heiko Ruess aus Göppingen; gesehen bei der Sporthalle in Heubach
Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 5/2011, S. 291

   

Traktor mit Anhängern: Dürfen Sie mit dieser Kombination am Straßenverkehr teilnehmen?

 

  • Ja, aber nur wenn die Fahrt landwirtschaftlichen Zwecken dient und der Zug nicht länger als 18 Meter ist.

  • Ja, aber nur wenn ich nachweisen kann, dass ich mit dem Gespann mindestens 100 Meter geradeaus rückwärts fahren kann.

  • Nein, weil auf dem dritten Anhänger kein Sitz für einen Sicherungsposten vorhanden ist.

Fotos: Kurt Hucker; gesehen in Renningen
Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 8/2010, S. 430

   

Haltverbot: Wie verhalten Sie sich bei dieser Beschilderung?

 

  • Ich suche mir zunächst woanders einen Parkplatz. Dann komme ich zu Fuß zurück und versuche herauszufinden, ob und wann ich hier halten oder parken darf.

  • Hier halte ich sicherheitshalber nur an Sonn- und Feiertagen.

  • Ich frage einen Einheimischen, wo das nächste Parkhaus ist.

Foto: Alexander Noe;
gesehen in der Kistlerhofstraße in München
Veröffentlicht in FahrSchulPraxis, Ausgabe 7/2010, S. 358