ZuflussRegelungsAnlage: Stau-Vermeidung oder Stau-Erzeugung?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juli/2015, Seite 396
Fotos: Wolfgang Rieker

Diese sperrige Wortkombination steht für Ampeln, mit denen man das Einfahren auf Autobahnen und andere Schnellstraßen „rationiert". Ich kürze ab und nenne sie ZRA. Am meisten Erfahrung hat damit Nordrhein-Westfalen. Dort wurden schon 2006 auf den Autobahnen rund um Köln die ersten ZRA installiert.

Ursprünglich dafür gedacht, an überlasteten Autobahnanschlussstellen die Unfallgefahr zu verringern, häufen sich in jüngster Zeit Klagen verärgerter Autofahrer über vor ZRA länger gewordene Staus. ZRA, gelegentlich „Pförtnerampeln" genannt, gibt es seit einiger Zeit auch in Baden-Württemberg, und zwar auf der B27 im Bereich Flughafen Stuttgart/Messe.

Einfache Regel

Wie die ZRA funktionieren ist schnell erklärt: In der Kurve kurz vor dem Einfädelungsstreifen steht eine Ampel, die immer nur kurz Grün zeigt. Zugleich mit Grün leuchtet eine elektronische Zahlenanzeige auf (siehe Abbildungen), die verkehrsabhängig angibt, wie viele Fahrzeuge die Grünphase nutzen dürfen. Abhängig von der Verkehrsdichte auf der Hauptfahrbahn lässt die Anzeige jeweils 1, 2 oder 3 Fahrzeuge zur Durchfahrt zu.

Pendler beklagen Staus

Die „Rationierung" des Zuflusses soll bei starkem Verkehr unfallträchtige Brems- und Ausweichmanöver beim Einfahren auf die Autobahn oder Schnellstraße mindern. Soweit die Theorie. Nach Meinung zahlreicher Pendler nimmt vor einer ZRA die Länge der Staus während der Rushhour zu. Angebliche Ursache: Die infolge der Lichtzeichen erforderlichen Brems-, Halt- und Anfahrintervalle verlangsamten den Verkehr übermäßig. Ob dieser Nachteil durch eine deutliche Reduzierung der Auffahr- und Spurwechselunfälle gerechtfertigt ist, werden entsprechende Untersuchungen zeigen.

Bitte die Kirche im Dorf lassen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mangels eingehender Erfahrungen mit den ZRA kann ich nicht beurteilen, was nun richtig ist. Die Verkehrsexperten der BASt und der zuständigen Landesbehörden sind jedenfalls der festen Meinung, dass die ZRA zur Unfallminderung beitragen. Oder haben die Pendler recht, die sich lautstark über länger gewordene Staus beklagen? Dies müssen entsprechende Untersuchungen und Auswertungen zeigen. Vielleicht können uns Kolleginnen und Kollegen aus den betroffenen Regionen ihre Erfahrungen mitteilen?

Fassungslos

Ja, das war ich, als unlängst ein Experte folgende Meinung vertrat: Wenn die Leucht anzeige einer ZRA nur ein (1) Fahrzeug erlaubt, dürfen Führer von Zügen (BE sowie solche der C- und D-Klassen) nicht weiterfahren, weil Züge aus zwei Einzelfahrzeugen bestehen. Sie müssen vielmehr eine weitere Grünphase abwarten. Gleiches gelte, wenn zwei Fahrzeuge erlaubt seien, aber vor dem Zug ein Einzelfahrzeug auf Grün warte. Zuerst dachte ich, mein Gegenüber wolle mich veralbern. Aber nein, er meinte es ernst und setzte noch eins drauf: Entsprechendes Fehlverhalten müsse sogar bei der praktischen Fahrerlaubnisprüfung beanstandet werden.

Deshalb bitte ich dringend darum, die Kirche im Dorf zu lassen. Wenn die Ampel eine „1" zeigt, darf der erste Wartende weiterfahren. Ob mit oder ohne Anhänger. Alles andere würde Sinn und Zweck einer ZRA ad absurdum führen.

Jochen Klima

Quelle: www.flvbw.de