Änderung der Automatikregelung: Erste Fragen und Antworten

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember/2020, Seite 676

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Nun ist es amtlich: Am 1. April 2021 tritt eine neue Automatikregelung in Kraft. Dazu haben uns einige Fragen erreicht. Soweit heute schon möglich, hier erste Antworten.

Zum Ablauf

Die Bewerber absolvieren während ihrer praktischen Ausbildung Klasse B mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug. Ferner haben sie an einem mindestens 15-minütigen Test der Fahrschule teilzunehmen, in dem sie zeigen müssen, dass sie die Fähigkeit zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs besitzen. Über beides stellt die Fahrschule eine Bescheinigung aus. Nach auf einem Automatikfahrzeug bestandener praktischer Prüfung erhalten die Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B mit Schlüsselzahl 197, die uneingeschränkt zum Führen von Schalt- und Automatikfahrzeugen berechtigt.

Auch im Ausland gültig?

197 ist eine nationale Schlüsselzahl, die lediglich dokumentiert, dass die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Sie hat keinerlei einschränkende Funktion und ist im Ausland ohne Bedeutung. Somit dürfen Inhaber von Klasse B197 auch im Ausland Schaltfahrzeuge führen.

Wann darf der/die Fahrlehrer/-in mit den Schaltstunden beginnen?

Dafür gibt es keine rechtliche Regelung. Die Aufteilung der Ausbildung in Automatik- und Schaltstunden wird dem pädagogischen Ermessen der Fahrlehrer/-innen überlassen. Es ist deshalb auch zulässig, die Sonderfahrten teils mit einem Schalt- oder Automatikfahrzeug durchzuführen.

Darf ein Teil der Schaltstunden mit einem Simulator durchgeführt werden?

Nein. Für den Einsatz von Fahrsimulatoren bei der Fahrausbildung gibt es in Deutschland keine rechtliche Grundlage. Simulatorstunden sind somit kein zulässiger Ersatz für vorgeschriebene praktische Ausbildung.

Ab wann kann die Schlüsselzahl 197 beantragt werden?

Das ist noch nicht bekannt. Der Antrag der Länder, das Inkrafttreten auf den 1. April 2021 zu verschieben, wurde vor allem damit begründet, dass Einzelheiten des rechtlichen und organisatorischen Verfahrens zum Antrag noch festgelegt werden müssen.

Wann müssen sich Bewerber für die Schlüsselzahl 197 entscheiden?

Es ist auch noch nicht bekannt, ob die Entscheidung für die Schlüsselzahl 197 schon im Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stehen muss oder sich der Bewerber auch erst im Lauf der Ausbildung dafür entscheiden kann.

Können auch Inhaber einer Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 78 die Neuregelung nutzen?

Ja. Die Beschränkung der Fahrerlaubnis auf das Führen von Automatikfahrzeugen der Klasse B kann nach mindestens 10 Schaltstunden und dem erfolgreichen 15-minütigen Test aufgehoben werden. In diesem Fall wird die Schlüsselzahl 78 durch die Schlüsselzahl 197 ersetzt.

Was gilt bei der Erweiterung auf die Klasse BE oder auf eine C- oder D-Klasse?

Nach der europäischen Führerscheinrichtlinie führt eine Prüfung auf einem Automatikfahrzeug der Klasse BE bzw. einer C- oder D-Klasse immer zur Schlüsselzahl 78, wenn nicht zuvor eine Prüfung auf einem Schaltwagen absolviert wurde. Dies kann z. B. vor der Erweiterung durch eine verkürzte Prüfung der Klasse B vermieden werden.

Gute Beratung der Fahrschule ist hier ein weiteres Mal gefragt.

Jochen Klima