Durch Auswahl eines Links wird Ihnen der vollständige Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 594 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums...
593 EDITORIAL: Neue Automatikregelung bringt Bewegung in die Branche
598 UPDATE: Mit ID.3 First Edition auf Jungfernfahrt
602 Praktische Prüfung ab 1. Januar 2021: Verlängerung der Prüfzeiten
604 Fortbildung 2021: Ein vielseitiges Programm
635 Die andere Prüfungsfrage
636 Neues Recht Bus- und Lkw-Fahrer: Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz aktualisiert
638 "Der Rausch der Geschwindigkeit": Fahrerverantwortung und Unternehmerpflichten
641 Neue Kfz-Steuer: E-Autos bis 2030 steuerfrei
646 Verwaltungsgericht: Ein Face Shield ist keine Maske
656 Gerichtsurteile: (2488) Grenzen der Vollkaskoversicherung / (2489) Rechtmäßiges Radfahrverbot
662 Mit Privat-Pkw zur Fahrlehrerversicherung: 10 Prozent Rabatt bei Online-Abschluss
Fortbildung 2021: Ein vielseitiges Programm
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe November/2020, Seite 604
Das aktuelle Fortbildungsangebot finden Sie online immer hier...
Den Beziehern der FahrSchulPraxis ging im Oktober die Broschüre FORTBILDUNG 2021 zu. Mit dem darin angekündigten Programm erfüllt der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e. V. den Satzungsauftrag, seinen Mitgliedern aktuelle Fortbildung zu bieten.
Mehr denn je muss moderne berufliche Fortbildung neben Informationen zum aktuellen fachlichen Geschehen auch abzusehende Entwicklungen und Veränderungen berücksichtigen. Unser Fortbildungsprogramm bietet beides und geht umfassend auf die gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen an den Fahrlehrerberuf und die Fahrschulen ein.
Unser Seminarraum in Korntal-Münchingen, Foto: Maria Reufer
A) Vielseitiges Programmangebot gemäß den gesetzlichen Vorgaben
a) § 53 Absatz 1 FahrlG: Basisfortbildung
Fahrlehrer/-innen müssen innerhalb des Zeitraums von 4 Jahren entweder 3 zusammenhängende oder 4 einzelne – beliebig auf diesen Zeitraum verteilte – Fortbildungstage besuchen. Dafür bieten wir auch im Jahr 2021 zahlreiche 1- und 3-tägige Seminare an.
- In Korntal: 1- und 3-tägige Kurse der allgemeinen Fortbildungen,
- In den Regionen: traditionelle 3-tägige Kurse der allgemeinen Fortbildungen, die den Kolleginnen und Kollegen lange Anfahrtswege und Übernachtungen ersparen. Diese finden in Empfingen, Langenbrettach, Rastatt, Umkirch und Weingarten statt.
Auch der überwiegende Teil unserer spezifischen Seminare wie Pädagogik, Motorrad, Lkw, Bus und BKF sind Fortbildungen gemäß § 53 Absatz 1 FahrlG. Das macht es den Kolleginnen und Kollegen leicht, entsprechend ihrer Spezialisierung der Fortbildungspflicht zu genügen. Im Angebot sind:
b) Pädagogik-Seminare
- Keine Angst vor der pädagogischen Überwachung (1-tägig)
- Plakate gestalten leicht gemacht (1-tägig)
c) Spezialseminare für Motorradfahrlehrer
- Ausbildung zum Instruktor für das Motorrad-Sicherheitstraining in Neuhausen ob Eck (3-tägig)
- Tourentraining für Motorradfahrlehrer in Neuhausen ob Eck (3-tägig)
- Fahrdynamik-Training in Boxberg (1-tägig)
- Langstreckentraining MotorradTotal 2021 in Österreich/Kärnten (1 Woche)
d) Spezialseminare für Lkw- und Busfahrlehrer sowie für BKF-Ausbilder
- Klasse DE-Seminar in Mannheim (3-tägig, auch § 8 BKrFQV)
- Klasse CE-Seminar in Wörth (3-tägig, auch § 8 BKrFQV)
- Digitales Kontrollgerät (1-tägig, auch § 8 BKrFQV)
- Sozialvorschriften in der Verkehrskontrolle (1-tägig, auch § 8 BKrFQV)
- NEU: Ladungssicherung in der Praxis (1-tägig, auch § 8 BKrFQV)
- EU-Fahrgastrechte (1-tägig, auch § 8 BKrFQV)
- Fernbusse im Aufwind (1-tägig, auch § 8 BKrFQV)
- NEU: Schul- und Linienbusfahrer – eine tägliche Herausforderung (1-tägig, auch § 8 BKrFQV)
- Kriminalität und Schleusung im Transportgewerbe (1-tägig, auch § 8 BKrFQV)
- 3 Themen – 1 Tag: Dienstleistung | Umweltschutz | Verkehrssicherheit (1-tägig, auch § 8 BKrFQV)
- Klasse-T-Seminar in Sigmaringen-Emerfeld (1-tägig, nur § 53 Absatz 1 FahrlG)
- Ladungssicherung: Einweisung zum Ausbilder in Wörth (4-tägig, nur § 8 BKrFQV, keine Anerkennung nach § 53 Absatz 1 FahrlG)
e) § 53 Abatz 2 FahrlG: Seminarleiterfortbildung
ASF- und FES-Seminarleiter müssen für jede der beiden Erlaubnisse alle 2 Jahre einen Fortbildungstag nachweisen. Dazu bieten wir das Jahr über jeweils 5 Seminartage in Korntal und einen im badischen Bühl an. Dabei finden ein ASF- und ein FES-Seminar an aufeinanderfolgenden Tagen statt, sodass Inhaber beider Erlaubnisse die Möglichkeit haben, beide Fortbildungen zu verbinden.
f) § 53 Absatz 3 FahrlG: Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer
Für Ausbildungsfahrlehrer gilt, dass sie alle 4 Jahre eine 1-tägige Fortbildung besuchen müssen. Dafür bieten wir im kommenden Jahr zwei Termine in Korntal an.
B) Zusätzliches Seminarangebot
Fahrschulen brauchen gute Mitarbeiter/-innen in der Verwaltung und am Telefon. Um diese Kräfte mit Themen rund um das Fahrerlaubnisrecht, um Ausbildung und Prüfung sowie mit steuerrechtlichen Fragen vertraut zu machen, haben wir – außerhalb der gesetzlichen Fortbildungspflicht für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer – noch ein weiteres attraktives Seminar im Programm:
- Fahrschulbüro-Seminar (1-tägig, keine Anerkennung nach § 53 Absatz 1 FahrlG)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, wir bieten eine große Auswahl unterschiedlicher Seminare an. Unser Programmangebot macht es Ihnen leicht, Ihre individuelle, an Ihren Termin- und Themenwünschen orientierte Fortbildung für das kommende Jahr zu planen. Wir würden uns deshalb sehr freuen, Sie und/oder Ihre Mitarbeiter in einem oder mehreren unserer Seminare als Teilnehmer begrüßen zu können.
Jochen Klima