Neue Kfz-Steuer: E-Autos bis 2030 steuerfrei

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe November/2020, Seite 641

Am 22. Oktober 2020 wurde das Siebte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 47 verkündet. Gegenüber dem Entwurf, über den die FahrSchulPraxis auf Seite 436 der August-Ausgabe 2020 berichtete, hat sich nichts Grundlegendes geändert. Das Gesetz trat am 23. Oktober 2020 in Kraft.

Der vollständige Artikel ist in der FahrSchulPraxis, Ausgabe November/2020, Seite 641 abgedruckt.
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Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. finden den Artikel auch im internen InternetForum hier ...

 

 

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