Anlage 11 FeV erweitert: Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Namibia

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember/2010, Seite 662

Aufnahme des Staates Namibia in die Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) 

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat mitgeteilt, dass nunmehr mit Namibia die Gegenseitigkeit hergestellt werden konnte, sodass Namibia die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Anlage 11 zur FeV erfüllt.

Namibische Fahrerlaubnisse können damit wie folgt prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden:

FE-Klasse Namibia in deutsche FE-Klasse
A1 A1
A A
B B
EB BE
C11,2 C1
EC1 C1E
C C
EC CE

Voraussetzung für eine prüfungsfreie Umschreibung ist, dass das Erteilungsdatum der namibischen Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre vor der Antragstellung liegt. 

Bis zur formellen Aufnahme Namibias in die Anlage 11 zur FeV können die benannten Fahrerlaubnisse ab sofort im Wege von Einzelausnahmen nach § 74 FeV ohne Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung in die entsprechende deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

Der deutsche Führerschein ist gemäß § 31 Abs. 4 Satz 2 FeV grundsätzlich nur gegen Abgabe des namibischen Führerscheins auszuhändigen. Der namibische Führerschein ist an das Kraftfahrt-Bundesamt (Referat 24) zu senden, das den Führerschein an die von Namibia benannte zentrale Stelle weiterleitet. Um entsprechende Information der Fahrerlaubnisbehörden wird gebeten.

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg

gez. Güntert

_____

1 Die Fahrerlaubnisklasse C1 aus Namibia berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 16.000 kg. Bei der Umschreibung in Deutschland wird jedoch nur eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erteilt, auch wenn diese nur zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 7.500 kg berechtigt.

2 Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C aus Namibia berechtigen auch zum Führen von Bussen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisklassen in die deutschen Fahrerlaubnisklassen D1 bzw. D kann jedoch aufgrund der umfangreichen und hochwertigen Ausbildung, die erforderlich ist, um in Deutschland eine Fahrerlaubnis für Busse zu erwerben, nicht erfolgen.

Die aktuelle Anlage 11 FeV (Staatenliste) finden Sie hier ...