Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 350 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
351 EDITORIAL: Miteinander, nicht übereinander sprechen!
354 Kurz und aktuell: Zweifelhafte Studie über Fahrschulpreise / 20 Jahre Deutsche Fahrlehrer-Akademie e.V.
357 PC-Prüfung - Jetzt auch für alle Mofa-Aspiranten
362 Berufskraftfahrerausbildung: Fahrlehrerversicherung zeichnet die besonderen Risiken
366 Private Nutzung von Firmenfahrzeugen: BFH kippt Verwaltungspraxis
367 Günstiger Telefonieren: Neuer, besserer Rahmenvertrag mit der TELEKOM
370 RoadSense: Mercedes setzt auf Verkehrserziehung
378 RoadSense: Modellversuch in Stuttgart gestartet
394 Gerichtsurteile: (1010) Auslandsfahrerlaubnis in Deutschland / (1009) Abzüge für Motorradschutzkleidung / (1008) Geschwindigkeitsbeschränkung nach dem Kreis / (1007) Wenn zwei Fahrzeuge rückwärts fahren / (1006) Auto von Automatiktor zerkratzt: Kfz- oder Privathaftpflicht? / (1005) Kurkosten als Arbeitslohn / (1004) Unlauterer Gewährleistungsausschluss
EDITORIAL: Miteinander, nicht übereinander sprechen!

©FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Juli/2010, Seite 351
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
seit einiger Zeit ist vermehrt zu beobachten, dass Fahrschulinhaber ihre Mitbewerber bei den Erlaubnisbehörden anschwärzen. In nicht wenigen Fällen wurden Anschuldigungen erhoben, für die sich keine Beweise finden ließen. Aber selbst bei eindeutig festgestelltem Fehlverhalten wäre es besser, zunächst mit der Kollegin/dem Kollegen zu sprechen und zu versuchen, korrektes Handeln einzufordern. Freilich, wenn Fahrschulinhaber bewusst gegen die Ausbildungsvorschriften verstoßen, muss als letztes Mittel die Behörde informiert werden. In diesen Fällen dürfen korrekte, der Verkehrssicherheit verpflichtete Fahrschulen erwarten, dass die Aufsichtsbehörden den Vorwürfen energisch nachgehen und sich nicht nur auf Bescheinigungen oder Eintragungen verlassen. Falls nötig, sollten auch namentlich genannte Fahrschüler als Zeugen gehört werden.
Wer aber unbeweisbare Behauptungen in die Welt setzt, sollte zweierlei bedenken: Zum einen könnte das bei den Mitarbeitern der Aufsichtbehörden auf Dauer zu der Auffassung führen, es handle sich bei solchen Anzeigen immer nur um eine perfide Art des Konkurrenzkampfes, in den man als Behörde besser nicht eingreife. Zum anderen handelt strafbar, wer ins Blaue hinein Mitbewerber beschuldigt, gegen Vorschriften verstoßen zu haben.
Ihr Verband erwartet von Ihnen allen, dass Sie – ganz im Sinne unserer Standesregeln – zuerst direkt mit Ihren Mitbewerbern sprechen, sollten Ihnen von Dritten diffamierende Behauptungen über Sie zugetragen werden. Schilderungen von Fahrschülern, die den Ausbildungsbetrieb wechseln, sind nicht immer vertrauenswürdig; oft wollen sie sich damit in ein günstigeres Licht setzen. Wer, aus welchen Gründen auch immer, nicht direkt mit dem Mitbewerber sprechen kann oder will, darf sich jederzeit an seinen Verband wenden. Der Verband ist keine Aufsichtsbehörde. Er kann auch keine Zeugen vernehmen. Er kann aber versuchen, im Gespräch mit den beiden Kontrahenten Lösungswege zu finden. Im Interesse eines standesgemäßen Umgangs unter Kolleginnen und Kollegen bitte ich Sie, immer zuerst miteinander zu sprechen, bevor Sie übereinander sprechen.
Mit besten Grüßen
Ihr
Peter Tschöpe