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403 EDITORIAL: Fahrlehrer als Vorbild
406 Kurz und aktuell: "Mopedfahren schon mit 15" / Umweltzonen: Droht älteren Diesel-Pkw das endgültige Aus?
410 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV): Bürokratie pur
419 Ausländische Fahrlehrerscheine - Ministerium schafft Klarheit
422 Fortbildung auf dem Take-Off: Erster Tag der Motorradfahrlehrer
424 Moped mit 15 - Können österreichische Unfallzahlen Richtschnur sein?
442 Gerichtsurteile: (1019) Gefährliches Wendemanöver / (1018) Sorgfaltspflicht bei Ausfahrt aus Tiefgarage / (1017) Anhören von Musikdateien vom Handy / (1016) Keine frühzeitige Fahrerlaubniserteilung / (1015) Missachtung der Durchfahrtshöhe / (1014) Nicht versicherter Betriebsschaden / (1013) Verbotswidriges Parken auf dem Gehweg / (1012) Verfolgung nach Polizeikontrolle / (1011) Rundfunkgebührenpflicht
Aktuelle News: "Mopedfahren schon mit 15" / Umweltzonen: Droht älteren Diesel-Pkw das endgültige Aus?
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August/2010, Seite 406
"Mopedfahren schon mit 15”
Unter diesem und ähnlichen Titeln berichteten die Medien am 8. Juli, Schwarz-Gelb habe beschlossen, das Mindestalter für den Führerschein der Klasse M von 16 auf 15 Jahre zu senken. Der Beschluss des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestags rief neben der Opposition den ADAC, die Verkehrswacht, den DVR und die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) auf den Plan. Unisono stellten sie sich gegen den Mopedführerschein mit 15 und verwiesen dabei u.a. auf den "gewaltigen Anstieg" der tödlichen Unfälle in Österreich seit Senkung des Mindestalters auf 15. In Österreich ist für den Erwerb des Mopedführerscheins nur eine inhaltlich äußerst dürftige theoretische und praktische Ausbildung bei einem Automobilklub oder einer Fahrschule zu absolvieren (6 Stunden Theorie, 8 Stunden praktisch, keine praktische Prüfung). Diese Regelung gilt erst seit 01.09.2009; davor war das Führen von Mopeds in Österreich fahrerlaubnisfrei. Das Moped ist – besonders im innerörtlichen Verkehr – viel sicherer als das Mofa 25, für das sich im Jahr 2009 in Baden-Württemberg immerhin noch 10.094 Jugendliche entschieden haben. Wie wichtig gute Ausbildung für die Verkehrssicherheit ist, sollte die BASt dank ihrer Begleituntersuchung des seinerzeitigen baden-württembergischen Mofa-Modells eigentlich noch wissen. Anders als in allen anderen Bundesländern mussten die Mofa-Aspiranten in Baden-Württemberg ab 1. April 1980 eine Ausbildung in der Fahrschule durchlaufen. Ab Start des Modells (damaliger Bestand an Mofas in BW: 253.510!) ging die Anzahl der Verunglückten binnen neun Monaten von 1940 auf 1684, also um 13,1 Prozent zurück. Im gleichen Zeitraum stieg die Helmtragequote der Mofafahrer in Baden Württemberg auf 63 Prozent, während sie im übrigen Bundesgebiet bei 33 Prozent lag. Damit war und ist klar: Gute Ausbildung macht den Unterschied! Die Inhalte der in Deutschland praktizierten Ausbildung und Prüfung angehender Mopedfahrer sind Gewähr für ein hohes Maß an Sicherheit. Der Aufschrei des Bedenkenkartells gegen „Moped-mit-15“ war unbedacht und sollte deshalb ungehört bleiben. GLH
Lesen Sie zum Thema auch den Artikel "Moped mit 15 - Können österreichische Unfallzahlen Richtschnur sein? aus der FahrSchulPraxis Ausgabe August/2010 ...
Umweltzonen: Droht älteren Diesel-Pkw das endgültige Aus?
Seit 1. Juli 2010 dürfen Autos mit roter Plakette im Stadtgebiet Stuttgart (insgesamt 207 km²) nicht mehr fahren. Laut TÜV SÜD sind davon ca. 30.000 Dieselfahrzeuge älterer betroffen. München und andere Großstädte werden bald nachziehen. Der TÜV fragt deshalb: „Verlieren ältere gBaujahre ut erhaltene Diesel deshalb jeglichen Wert?“
Nein, sagen die Experten vom TÜV SÜD, denn viele Fahrzeuge können mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden. Dafür gibt es (noch!) bis 31.12.2010 staatliche Förderung, in die auch Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge einbezogen sind. Wer seinen Diesel nachrüstet, vermeidet überdies die seit April 2007 für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter um 1,20 € pro 100 Kubikzentimeter Hubraum erhöhte Kfz-Steuer.
Wichtig ist auch: Die Ausnahmeregelungen gelten weiter. Schwerbehinderte mit einem Ausweis und eingetragenem Merkzeichen „aG“, „H“ oder „BI“ dürfen auch weiter ohne Plakette in die Umweltzonen fahren – bundesweit. Oldtimer sind ebenfalls von der Regelung befreit, sobald sie ein H-Kennzeichen haben. Auch für Zwei- und Dreiräder braucht man keine Plakette. Einschränkung: Quads und Trikes müssen als „Motorrad“ oder „land- oder forstwirtschaftliche Maschine“ zugelassen sein.
Aber Vorsicht: Anwohner von Umweltzonen sind nicht grundsätzlich von der Plaketten-Pflicht befreit. Das Gleiche gilt für Pendler, Umzugswagen, Handwerkerfahrzeuge oder solche mit ausländischer Zulassung oder roter Händlernummer. TÜV SÜD/GLH