Dienstleistungs-Informations-Verordnung (DL-InfoV): Bürokratie pur

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August/2010, Seite 410

„DL-InfoV“ ist das Kürzel für die nicht nur dem Namen nach, sondern in jeder Hinsicht sperrige Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, durch die eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde. Bürokratie-Abbau? Seit Langem ein Ziel der Bundesregierung(en). Im Jahresbericht 2008 der Bundesregierung steht, es seien 330 Vereinfachungen vorgenommen worden, die zur Entlastung der Wirtschaft in Höhe von jährlich über 7 Milliarden Euro geführt hätten. Leider ist dem Bericht nicht zu entnehmen, wie viele neue bürokratische Hürden gleichzeitig aufgestellt wurden.

Ausführliche Informationen dazu lesen Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe August/2010, ab S. 410.

Jede Fahrschule muss ihren Kunden bereits vor Vertragsabschluss oder vor Beginn der Ausbildung bestimmte Informationen, die in der DL-InfoV festgelegt sind, bekannt geben. Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. hat ein Musterformblatt sowohl für „Einzelunternehmen“ als auch für „juristische Personen“ entwickelt.
Mitglieder des FLVBW finden den vollständigen Artikel sowie das Musterformblatt (Word-Dokument) über diesen Link im internen InternetForum ...

 

Unser Tipp: Die FahrSchulPraxis ist
auch im Abonnement erhältlich. Mehr ...