Mehr Licht - Mehr Sicherheit: Bald Pflicht - Tagfahrlicht und Konturmarkierungen

Foto: TÜV SÜD Presse

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Dezember/2010, Seite 641

Ab 7. Februar 2011 wird Tagfahrlicht für alle neuen Pkw und Transporter bis 3,5 t zG Pflicht. Und ab Juli 2011 müssen alle neu in den Verkehr kommenden Lkw ab 7,5 t zG mit sogenannten Konturmarkierungen ausgerüstet sein. 
Die beiden Maßnahmen sollen die Sichtbarkeit – das Gesehenwerden – verbessern und somit die Unfallgefahren reduzieren.

Damit wird eine von deutschen und europäischen Sicherheitsgremien seit Langem gestellte Forderung erfüllt. Sichtbeeinträchtigungen aller Art, besonders durch schlechte Witterung, sind häufig Ursache von Unfällen. Bei den Konturmarkierungen für Lkw handelt es sich um selbstklebende Folien, die sich auf einfache Weise an Fest- und Planenaufbauten anbringen lassen.

Tagfahrlicht und Abblendlicht sind zweierlei

„Tagfahrleuchten sind speziell auf die Anforderungen am Tag optimiert und haben viele Vorteile gegenüber der Standardbeleuchtung“, sagt Günter Schmid vom TÜV SÜD. Sie überblenden nicht die Scheinwerfer von Motorradfahrern und von Radlern. Weil bei Tagfahrlicht anders als bei Abblendlicht keine anderen Leuchten (Rücklichter, Kennzeichenbeleuchtung usw.) eingeschaltet sind, ist der zusätzliche Kraftstoffverbrauch sehr gering (ca. 0,02 bis 0,04 l pro 100 km).

Nachrüstung

Die meisten gebrauchten Autos können mit Tagfahrlicht nachgerüstet werden. Kosten ab 50 € aufwärts. Tagfahrlichter müssen ein E-Prüfzeichen sowie die Buchstabenkombination RL auf dem Glas tragen. Außerdem müssen sie nach ECE-R 87 (Europäische Regelung für Tagfahrlampen) genehmigt sein. Die LED-Technologie ist beim Kauf unbedingt vorzuziehen, weil die Leuchtmittel wesentlich weniger Energie verbrauchen, was gut ist für die Umwelt, rät Günter Schmid vom TÜV SÜD.

TÜV SÜD/GLH