Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 50 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
51 EDITORIAL: Risiko durch optimierte Ausbildung senken
54 Kurz und aktuell: Wer sagt, Aufklärung und Appelle nützten nichts? / Ist der US-Markt reif für Diesel-Pkw? / TÜV SÜD: Wie Online-Shopping sicherer sein kann
57 Einladung: 60. ordentliche Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e. V.
64 Fit im Verkehr: Hohes Interesse beim Roten Kreuz in Buchen
68 Begleitetes Fahren mit 17: Begleitperson ohne Führerschein
71 Staatenliste (Anlage 11 FeV) erweitert: Australien gehört jetzt auch dazu
82 Motorrad-Ausbildung: Wichtiges Urteil zur Schutzkleidung
92 Wenn Berufsunfähigkeit droht: Wichtige Informationen für alle Fahrlehrer
94 Bagatellunfälle: Fahrbahn rasch frei machen
100 Gerichtsurteile: (967) Umweltzone in Berlin ist rechtmäßig / (966) Vorsicht beim Öffnen der Fahrzeugtür / (965) Fahrverbot auch für Frühstarter / (964) Parken in der Umweltzone / (963) Festnetzmobiltelefon ist kein Handy / (962) Richtgeschwindigkeit ist einzuhalten / (961) Sichtfahrgebot bei Straßenbaustelle / (960) Keine Hundehaltung im Pkw / (959) GmbH ohne Geschäftsführer
Wenn Berufsunfähigkeit droht: Wichtige Informationen für alle Fahrlehrer
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Februar/2010, Seite 92
Berufsunfähigkeit kann Ihr Leben von heute auf morgen drastisch verändern. Mit dem Wegfall der Arbeitskraft sind nicht nur gravierende gesundheitliche Beeinträchtigungen verbunden. Auch das Einkommen für Ihren Lebensunterhalt fällt damit weg.
Wer gesetzlich rentenversichert ist und berufsunfähig wird, erhält unter Umständen eine minimale Versorgung von der gesetzlichen Rentenversicherung. Zum einen reicht diese zum Leben nicht aus, zum anderen sind gerade Sie als Fahrlehrer besonders der Gefahr ausgesetzt, berufsunfähig zu werden. Die finanziellen Folgen davon sind kaum absehbar. Sie können sich allerdings mit attraktiven Lösungen davor schützen. Für angestellte Fahrlehrer gibt es dazu noch eine sehr interessante Möglichkeit.
Läuft die Vorsorge über den Betrieb, zahlen Sie nur die Hälfte
Wenn Sie als angestellter Fahrlehrer über Ihren Betrieb eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung abschließen, sind die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Rente wird steuerlich dem Grunde nach wie Ihr letztes Bruttogehalt behandelt.
Diese Möglichkeit eröffnet Ihnen je nach Steuerklasse eine Beitragsersparnis von bis zu 50 Prozent des regulären Beitrags, weil dieser aus dem Bruttogehalt finanziert wird. So ist der spürbare Beitragsaufwand für angestellte Fahrlehrer wesentlich geringer und der Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten.
Auch wichtig: Beitragsgutschriften
Als Inhaber einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie eine Überschussbeteiligung. Weil diese auf Ihren Beitrag gutgeschrieben wird, profitieren Sie von Beitragsersparnissen. Es gibt jedoch auch Lösungen mit Kapitalbildung.
Problemlose Mitnahme in die Selbstständigkeit
Wenn Sie eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, können Sie diese bei einem Wechsel in die Selbstständigkeit problemlos mitnehmen und privat mit eigenen Beiträgen weiterführen. Allerdings fallen dann die steuerlichen Effekte der betrieblichen Vorsorge weg.
Mitglieder im Fahrlehrerverband zahlen 30 Prozent weniger
Als selbstständiger und angestellter Fahrlehrer kommen Sie mit der Mitgliedschaft im Fahrlehrerverband in den Genuss hoher Beitragsersparnisse: Sie erhalten einen Nachlass von rund 30 Prozent auf den regulären Beitrag.
Vorsicht bei Billigangeboten
Es gibt viele Angebote für Berufsunfähigkeitsversicherungen. Seien Sie allerdings vorsichtig bei Billigangeboten. Hier wird oftmals mit sehr hohen Beitragsgutschriften geworben, die schon nach einem Jahr wieder zurückgefahren werden können. Nicht selten kommt es außerdem vor, dass Billiganbieter die Rentenzahlung im Fall der Berufsunfähigkeit verweigern und Sie als Versicherter den Gerichtsweg beschreiten müssen.
Deshalb wenden Sie sich an die Fahrlehrerversicherung. Sie hilft, derartige Angebote zu prüfen und unterbreitet Ihnen individuelle und attraktive Vorschläge.
Ihr Ansprechpartner:
Toni Borosch
Fahrlehrerversicherung VaG
Tel: 0711 - 98889-370