Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 110 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
111 EDITORIAL: Schnellbleichen sind nicht vertretbar
114 Kurz und aktuell: 60 Jahre Fahrlehrerverband Baden-Württemberg / Die nette Geschichte vom netten Prüfer
117 24. April 2010: Wir sehen uns in Ulm
126 Beiratssitzung: Kreisvereine in diesem Frühjahr - Die Meinung der Mitglieder ist gefragt
129 FahrschulPreise 2010: Ertragslage rutscht ins Minus
130 Fit im Verkehr: Hochmotivierte Teilnehmer in Bopfingen
132 Ausbildungsfahrschule: Eine Investition in die Zukunft
158 Gerichtsurteile: (975) Pkw-Erwerb von „Zwischenhändler“ / (974) Überforderung im Straßenverkehr / (973) Kfz-Schadenfreiheitsrabatt nach Trennung / (972) Warnschild statt Beseitigung / (971) Lkw-Überholverbot / (970) Parkplatzschranke ist berechenbar / (969) Parken ohne Umweltplakette - Knöllchen oder nicht? / (968) Abo-Kostenfalle
EDITORIAL: Schnellbleichen sind nicht vertretbar

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe März/2010, Seite 111
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
es ist kein Zufall, dass die deutsche Fahrausbildung weltweit als wegweisend gilt. Im Laufe der letzten Jahrzehnte haben sich hierzulande die Anforderungen an die Fahrausbildung erheblich gewandelt. Heute wird von der Fahrschule mehr als technische Instruktion und die Vermittlung schieren Regelwissens erwartet. Fahrschüler sollen vielmehr zu einem nachhaltigen Verkehrsverhalten erzogen werden, das auf Verantwortung für Leben, Schutz für Gesundheit, Umwelt und Eigentum, auf Rücksicht und Partnerschaft basiert. Diese Ausbildungsziele sind in der Fahrschülerausbildungsordnung verbindlich vorgegeben. Wer als Fahrlehrer pflichtgemäß danach handelt, weiß, dass Angebote sog. Schnellbleichen wie „In sieben Tagen zum Führerschein“ einer groben Missachtung der Ausbildungsordnung das Wort reden. In so kurzer Zeit lässt sich allenfalls (freilich ohne jede Gewähr!) das Allernötigste für die Prüfung einpauken. Es fehlt bei diesen pädagogisch widersinnigen Crashkursen eindeutig an der sogenannten Setzzeit, während der Schüler das Gelernte reflektieren und vertiefen kann.
Umso bedenklicher ist es, dass auch staatliche Stellen von Fahrschulen erwarten, ihre Kunden in no time und unter unzumutbaren Bedingungen „prüfungsreif“ zu machen. Die Inhalte und Ziele der Fahrschüler-Ausbildungsordnung und somit die einer verkehrssicherheitlich geprägten Ausbildung sollen bei diesen Aufträgen allem Anschein nach unbeachtet bleiben. Das ist skandalös. So sollten beispielsweise die Arbeitsagenturen vor allem Wert darauf legen, dass die von ihnen in eine aus Steuermitteln finanzierte Fahrausbildung oder Fahrerfortbildung geschickten Personen nicht möglichst schnell, sondern möglichst intensiv und nachhaltig ausgebildet werden, zumal es sich dabei häufig um Fahrer schwerer Lkw handelt.
Der Primat der Ausbildung wurde in Deutschland früher als in vielen anderen Ländern erkannt und durch Handeln des Gesetzgebers bestätigt. Wenn nun Ausschreibungen der öffentlichen Hände gleichsam die Momentaufnahme der Fahrprüfung zum einzig bedeutsamen Kriterium erheben, empfindet das die überwiegende Mehrzahl der Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer als eine Bevorzugung des Miserablen gegenüber verantwortungsbewusster Ausbildungsqualität.
Mit besten Grüßen
Ihr
Peter Tschöpe