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215 EDITORIAL: Ein dynamischer Samstag im April
218 Kurz und aktuell: StVO-Novelle ungültig - Pfusch oder Absicht? / Verkehrssicherheit: Frankreich auf Überholspur
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Aktuelle News: StVO-Novelle ungültig - Pfusch oder Absicht? / Verkehrssicherheit: Frankreich auf Überholspur
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe Mai /2010, Seite 218
StVO-Novelle ungültig - Pfusch oder Absicht?
An dieser Stelle der FahrSchulPraxis war in der Ausgabe vom November 2009 scharfe Kritik an der am 1. September in Kraft gesetzten Novelle zur StVO geübt worden. „Der Elefant kreißte und gebar eine Maus“*, hieß es da. Ganz allgemein wurde die „Reform“ als äußerst mager und mutlos, die neuen Begriffe „Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen“ als „Wortmonster“ angeprangert. Der Verfasser zitierte einen Experten, der das „Reformwerk“ als „Paradebeispiel administrativer Ineffizienz“ bezeichnete und die „laue Führung des Bundesverkehrsministeriums“ unter Herrn Tiefensee dafür verantwortlich machte. Nun, stark sechs Monate nach Inkrafttreten, wurde neuer Pfusch offenbar, der auch dem Bundesrat entgangen zu sein scheint: Man hat trotz der nur unwesentlichen Änderungen der schon 1992 geänderten Verkehrszeichen vergessen, deren Weiterverwendung durch eine vernünftige Übergangsregelung sicherzustellen. Ein ehemaliger Behördenchef, Autor vieler Gesetzes- und Verordnungsentwürfe, kommentierte das so: „Ein unverzeihlicher handwerklicher Fehler der Juristen des Ministeriums!“ Damit ist die ganze „Reform-Novelle“ nichtig, es gilt wieder die StVO in der Fassung vor dem 1. September 2009. Wären die Kommunen nicht so klamm und hätten sie nicht so heftig protestiert, müssten nun wegen Männchen mit Hut und ähnlichen Bagatellen rd. zwei Milliarden Euro für einen völlig unnötigen Austausch von Verkehrszeichen ausgegeben werden. So gehen unsere Steuern den Bach runter. Schlimm ist auch, dass notorische Gerüchtemacher wissen wollen, das Weglassen der Übergangsregelung sei Absicht gewesen, man habe damit den Lobbyisten der Schilderhersteller einen Gefallen tun wollen. Bundesverkehrsminister Ramsauer muss nun die verkorkste Verordnung seines Vorgängers rasch heilen. Dazu sagte er am 13. April in Berlin: "Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Novelle ist wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot nichtig. Das bedeutet: Es gilt weiterhin die StVO in der Fassung vor dem 1. September 2009. Die alten Schilder müssen nicht ausgetauscht werden." Und weiter: Das Bundesverkehrsministerium arbeitet nun mit Nachdruck daran, die Fehler der Novelle zu korrigieren. Es soll schnellstmöglich ein neuer Änderungsentwurf vorgelegt werden, dem der Bundesrat dann noch zustimmen muss. GLH
Verkehrssicherheit: Frankreich auf Überholspur
Der französische Premierminister François Fillon kündigte unlängst eine Reihe neuer Maßnahmen zur Bekämpfung des Verkehrsunfalls an. In nur zwei Jahren soll damit die Anzahl von heute rd. 4.500 Verkehrstoten auf 3.000 pro Jahr sinken. Dabei steht der Kampf gegen Alkohol und Drogen am Steuer ganz vorne. Der Plan Fillons sieht 5.000 neue elektronische Alkoholtestgeräte vor, die alsbald zum Einsatz kommen sollen. Die Kontrolldichte soll dadurch verstärkt und die einzelnen Kontrollen sollen zuverlässiger werden. Wirte und Gaststättenbesitzer sollen verpflichtet werden, ihren Gästen geprüfte Alkoholtestgeräte zur Verfügung zu stellen. Ab 2011 sollen die Straßenaufsichtsorgane jährlich rund 100.000 Speicheltests zur Drogen-Prävention durchführen. Auch die Überwachung der Geschwindigkeit und die Einhaltung der Verkehrsregeln durch Motorrad- und Mopedfahrer soll verschärft werden. Fillon will auch mit Macht gegen das illegale Tunen von Mopeds vorgehen. Daneben will er der Verkehrserziehung und Vorbeugung besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen. Unfallflucht kann künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis und bis zu 75.000 € Geldstrafe geahndet werden. GLH