Durch Auswahl eines Links wird unterhalb dieser Auflistung der vollständigen Artikel bzw. weitere Informationen dazu angezeigt: 566 Inhalt Mitglieder des FLVBW finden die FPX als PDF-Datei im Downloadbereich des internen InternetForums... ___________________________________
567 EDITORIAL: Die StVO - ein Volksgesetz?
570 Kurz und aktuell: 18 bis 24 - die risikoreichsten Jahre / Autofahren erneut teurer / Verfassungsbeschwerde: Bei Missbrauch droht Bußgeld
574 Zu Gast auf dem Lämmerbuckel: Konstituierende Sitzung des Beirats
579 Gültigkeit Theorieprüfung: Wann endet die Jahresfrist?
580 Motorradprüfungen: Fahrzeugschein ist vorzulegen
582 Vorsicht Verjährung! Vor dem Jahreswechsel: An offene Rechnungen denken
584 Info für Seminarleiter: Seminarüberwachung findet weiterhin statt
586 Motorradausbildung: Handy als Funkgerät?
588 Motorrad Total 2010: Mental trainiert fährt man besser
594 Motorrad Total 2010: Stimmen von Instruktoren
600 Betreuung von Fahranfängern: Schluss mit FSF - was nun?
602 Wettbewerbsrecht: Ist Werbung an Schulen erlaubt?
605 Demenzkranke Autofahrer: Was können Angehörige tun?
612 Gerichtsurteile: (1043) Vorfahrt im Reißverschlussverfahren / (1042) Marderbiss / (1041) Wartefrist für das Abschleppen / (1040) Auf eigene Gefahr / (1039) Zusammenstoß mit totem Reh / (1038) Steinwurf von nächtlicher Autobahnbrücke ist versuchter Mord / (1037) Keine Werbeanlagen neben Autobahn
Aktuelle News: 18 bis 24 - die risikoreichsten Jahre / Autofahren erneut teurer / Verfassungsbeschwerde: Bei Missbrauch droht Bußgeld
© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe November /2010, Seite 570
18 bis 24 - die risikoreichsten Jahre
Das Bundesamt für Statistik hat unlängst die Zahlen zu den Verkehrsunfällen des Jahres 2009 veröffentlicht. Danach stiegen Verkehrsunfälle leicht an, zugleich aber ging die Zahl der dabei Getöteten um 325 (7,3%) auf 4.152 zurück. Auch die Anzahl der Schwerverletzten war 2009 rückgängig.
Leider ist der Blutzoll der Gruppe der 18- bis 24-Jährigen noch immer sehr hoch. Sie haben als Verkehrsteilnehmer das mit Abstand höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr: Im Jahr 2009 verunglückten in Deutschland insgesamt 79.814 junge Männer und Frauen dieser Altersgruppe im Straßenverkehr, 796 junge Erwachsene wurden getötet. Damit war jeder fünfte Verletzte und Getötete im Alter von 18 bis 24 Jahren, obwohl nur jeder 12. der Gesamtbevölkerung (8,3%) zu dieser Gruppe zählte.
Das sind keine guten Nachrichten, denn trotz der seit Jahren anhaltenden positiven Tendenz hat sich – jedenfalls in der Relation betrachtet – bei den jungen Fahrerinnen und Fahrern das Blatt noch nicht entscheidend gewendet. Dabei waren fast ein Drittel aller von jungen Fahrerinnen/Fahrern verursachten Unfälle mit Personenschäden sog. Alleinunfälle. Zu schnelles Fahren, zu geringer Abstand sowie Fehler bei Vorfahrt und Vorrang waren wiederum Hauptunfallursachen. Besonders auf den Landstraßen lauern für die 18- bis 24-Jährigen hohe Gefahren.
Die Fahrschule kann mit sorgsam strukturierten Überlandfahrten entscheidend zur Minderung dieses Risikos beitragen. GLH
Autofahren erneut teurer
Einer Meldung des ADAC zufolge ist das Autofahren in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich teurer geworden. Dies zeigt der aktuelle Autokosten-Index, den der ADAC vierteljährlich gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Danach sind die Autokosten in den vergangenen zwölf Monaten um 3,1 Prozent und damit wesentlich stärker als die Preise für die allgemeine Lebenshaltung gestiegen.
Im sog. Autokosten-Index werden alle Ausgaben rund um das Auto erfasst. Wie auch der Lebenshaltungs-Index wurde er zuletzt für das Jahr 2005 auf den Basiswert 100 gesetzt und liegt jetzt bei 111,5 (!) Punkten. Die Hauptbelastung kommt von den Kraftstoffpreisen. Sie kletterten binnen Jahresfrist um 8,7 Prozent. Doch auch die Ausgaben für die Kfz-Versicherung schlugen mit einem Plus von 6,4 Prozent besonders stark zu Buche.
Dagegen nehmen sich die vom ADAC mit 0,5 Prozent festgestellten Erhöhungen für Fahrschule und Führerschein recht bescheiden aus. ADAC Presse/GLH
Verfassungsbeschwerde: Bei Missbrauch droht Bußgeld
Gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 175 € und ein zugleich ausgesprochenes 2-monatiges Fahrverbot, beides durch Urteil des OLG Bamberg bestätigt, legte ein Autofahrer Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht an und verhängte gemäß § 34 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) gegen den Beschwerdeführer und dessen Anwalt je eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 1.100 €. In der Begründung des Bundesverfassungsgerichts heißt es u.a.: Die 1.182 Seiten umfassende Beschwerdeschrift wegen angeblicher Verfahrensverstöße im Zuge eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens enthalte keinen schlüssigen und nachvollziehbaren Vortrag, der die gerügten Grundrechtsverletzungen belegen könnte. Die Beschwerdeschrift sei gekennzeichnet durch sachlich nicht gerechtfertigte und mutwillig erscheinende Wiederholungen, eine kaum nachvollziehbare Aneinanderreihung der beigefügten Unterlagen sowie von unbelegten Vorwürfen gegenüber den Fachgerichten. Das BVerfG müsse es nicht hinnehmen, dass seine Arbeitskapazität durch derart sinn und substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert werde. Pressestelle BVerfG/GLH