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Gültigkeit Theorieprüfung: Wann endet die Jahresfrist?

© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe November/2010, Seite 579

„Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden.“ Diese Regelung des § 18 Absatz 2 FeV ist eindeutig und war bisher nie Gegenstand eigenwilliger Interpretationen.

Deshalb war der Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. über folgende These eines Mitglieds überrascht:

Mein Fahrschüler hat am 25.03.2009 die theoretische Prüfung bestanden und hat am 18. Dezember 2009 die praktische Prüfung ohne Erfolg abgelegt. Der Wiederholungsprüfung am 15.01.2010 blieb der Erfolg ebenfalls versagt. Dann wurde der Kunde krank und konnte sich erst wieder im Mai auf die nächste Prüfung vorbereiten. Da die ersten beiden Prüfungen bereits vor Ablauf der Jahresfrist, in der die Theorieprüfung gültig ist, abgelegt wurden, muss es doch möglich sein, im Mai noch einmal eine praktische Wiederholungsprüfung zu machen, ohne vorher erneut die Theorieprüfung ablegen zu müssen. Schließlich steht in der FeV nicht, dass die praktische Prüfung innerhalb der Jahresfrist bestanden sein muss.

Die abschlägige Antwort des Verbandes vermochte den Kollegen nicht zu überzeugen. Er bat deshalb, die Frage „ganz oben“ klären zu lassen. Die Antwort des Ministeriums war, wie zu erwarten, kurz und klar:

Wir teilen Ihre Auffassung, dass die praktische Prüfung innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden sein muss. Ein oder mehrere erfolglose(r) Prüfungsversuch(e) kann/können nach Sinn und Zweck der Regelung in § 18 Abs. 2 FeV nicht zu einer unbestimmten und unbestimmbaren Verlängerung der Frist führen, da zwischen dem Bestehen der theoretischen und der praktischen Prüfung ein enger zeitlicher Zusammenhang bestehen muss. Diese Auffassung wird im Übrigen auch durch den Wortlaut in § 22 Abs. 5 Nr. 2 FeV bestätigt. Danach gibt die Technische Prüfstelle den Prüfauftrag an die Fahrerlaubnisbehörde zurück, wenn die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden ist.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Peter Tschöpe